Hallo wir haben ein haus gekauft kaufvertrag wurde beim notar unterschrieben haben auch schon die urkunde alles bekommen. jetzt wartet der notar auf die rückmeldung vom grundbuchamt das ja noch ne weile dauern kann. wie sieht die sache jetzt aus wir haben immer noch keine schlüssel und müssen in drei wochen aus der wohnung draußen sein. Können wir trotz der fehlender grundbuch unterlagen die schlösser tauschen.???
Wir würden ja die sofort bezahlen die bank wartet nur auf unser ok das hängt ja nur am amt und das is nicht unsre schuld.
Sie sind noch nicht Besitzer und schon gar kein Eigentümer des Hauses, somit haben Sie bisher keine Rechte an dem Haus!
Im Kaufvertrag stehen die vom Notar zu überwachenden Fälligkeitsvoraussetzungen. Diese sind in der Regel:
Eintragung der Auflassungsvormerkung,
Vorliegen der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung
Löschungsunterlagen evtl. noch abzulösender Banken des Verkäufers
Zu diesen Voraussetzungen wurde auch ein Datum angegeben bzw. der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von xy Tagen nach einer schriflichen Mitteilung des Notars, dass …
Diese Mitteilung MUSS abgewartet werden. Normalerweise steht im Kaufvertrag auch, dass mit Kaufpreiszahlung der Besitzübergang (Schlüsselübergabe) stattfindet.
Sollte das Grundbuchamt sehr große Rückstände haben, so ist es möglich eine Änderung des Kaufvertrages mit einer Hinterlegung des Kaufpreises auf Notaranderkonto zu machen, da Sie ja in zeitl. Bedrängnis sind. Diese Hinterlegungskosten (und die sind je nach Auszahlungsbeträgen nicht gering) sind dann von Ihnen zu tragen. Ebenfalls die Kosten der weiteren Beurkundung.
Das Vorliegen des Kaufvertrages vom Notar oder eine Kreditzusage berechtigt Sie bisher zu keinerlei Handlungen!!!