Hauskauf Steuervorteile

Hallo

meine Schwester und ich möchten uns ein 3FamilienHaus kaufen.15 Jahre Kredit tilgen…unsere Mutter soll uns dann Miete zahlen. Müssen wir dann evtl. Steuern nach zahlen. oder wird Ausgabe gegen Einnahme gerechnet?
Jeder soll 400 Euro zahlen:.Oder ist es besser sie auch ins Grundbuch schreiben zu lassen…?

Hallo,

in der ersten Zeit werden Sie sicherlich etwas Steuern sparen da die Kreditzinsen und warscheinlich Abschreibung 2% zu den Ausgaben zählen. Die Einnahmen der Miete werden dagegen gerechnet. Später wenn das Haus dann fast abbezahlt ist werden Sie Steuern nachzahlen müssen. Wie sich das genau ergibt würde ich mir mal von einem Steuerberater ausrechnen lassen. Zu der Frage mit dem Grundbuch bin ich mir nicht sicher aber wenn die Mutter als „reine“ Fremdnutzung zählt dürfte das eigentlich keine Rolle spielen.

Viele Grüße

das ist leider nicht mein Fachgebiet, ich berate vorwiegend bei Fragen zur Steueroptimierung (Offshore) und Geldanlage

Hallo,
wenn Ihr Mutter mit ins Grundbuch schreibt, sind alle Eigentümer und es kostet - ausser natürlich Grundsteuer - keine Steuern, da man mit selbstgenutzten Wohnungen keine Einnahmen im Sinn des Steuergesetzes erzielt. Es kostet dann nur eines Tages Erbschaftsteuer.
Wenn Mutter aber Mieterin wird, werden die Einnahmen mit den (für Mutters Wohnung anteiligen) Kosten verrechnet. In der Regel sind die Kosten nicht so hoch, so dass unterm Strich wohl eher ein Ertrag verbleibt, es sei denn, die Kreditzinsen wären recht hoch. Im Einzelnen kann man das aber nur beurteilen, wenn man alle Zahlen hat: Also mal durchrechnen, was im Jahr an Ausgaben anfällt, die den 4.800,- Einnahmen pro Jahr gegenüberstehen. Berücksichtigt werden muss auch, ob die Kaltmiete der ortsüblichen Miete entspricht, sonst sind gar keine oder nur teilweise Kosten abzugsfähig. Hier wäre am besten tatsächlich ein Steuerberater, der sich den Fall genauer ansehen kann.
Ich persönlich würde mir den Stress mit dem Finanzamt nicht antun.

Hallo,

also grundsätzlich folgendes beachten. Egal ob Familienangehöriger oder nicht, sobald vermietet wird interressiert das das Finanzamt. D.h. bei der Höhe der Miete beachten, dass hier „reale“ Mieten gezahlt werden, ansonsten besteht Gefahr, dass das Finanzamt hier die Miete „erhöht“. Folglich kann entsprechend der Zinsaufwand für die Wohnung der Mutter geltend gemacht werden, genauso die Instandhaltungskosten usw… Wichtig: nicht geltend gemacht werden können der anteilige Kaufpreis sowie etwaige erste Renovierungskosten (Instandhaltung während der Mietzeit schon, Renovierungen also evtl. ein paar Jahre „strecken“). Die „eigenen“ Kosten können nicht geltend gemacht werden, auch nicht die Zinsen. Da gilt das gleiche wie bei einem EFH.

Bzgl. Finanzierung würde ich versuchen so wenig Personen wie möglich einzubinden. Dies hat den Vorteil, dass falls etwas schief geht und das Haus verkauft werden muss, dass lediglich einer privat haftet. Sofern beide kaufen werden auch beide das Darlehen übernehmen und damit auch die Haftung. Sofern die Bank das akzeptiert würde ich ein Wohnrecht für die Mutter vor die Finanzierungsgrundschuld setzen (hängt vom EK Einsatz ab). Damit hatte die Mutter die Möglichkeit bei einer Verwertung im Haus bleiben zu können. Wichtig, ein solches Haus verkauft sich natürlich schlechter, d.h. der KP sinkt.

Hoffe die Infos helfen.

Falsche Frage an mich. Steurn sind nicht mein Gebiet.

Hallo,
sorry, aber das müsste man (viel) genauer betrachten; so kann ich nur soviel sagen:
Ja, Einnahmen und Ausgaben werden gegengerechne; nur auf den „Gewinn“ zahlt man Steuern; bei Immobiblien sind allerdings Abschreibungsregeln zubeachten; der Anteil für „Grund und Boden“ kann gar nicht geltend gemacht werden …
Ich empfehle, vor dem Kauf einmal einen Steuerberater zu befragen.
Viel Erfolg
Roger

Hallo,
wer soll denn in den 3 Wohnungen des 3-Familienhauses wohnen? Was ist damit gemeint, wenn Sie schreiben: jeder soll 400 EUR zahlen? Wer ist „jeder“?
Wem gehört das Haus jetzt? Ihrer Mutter?
Grundsätzlich ist es so, dass bei Vermietung die Einnahmen gegen die Ausgaben gerechnet werden. Allerdings ist bei verbilligter Ueberlassung einer Wohnung (günstigerer Mietpreis wird bezahlt, als man auf dem freien Markt erreichen könnte) zu beachten, dass die Ausgaben auch nur im Verhältnis der erzielbaren Miete zur tatsächlich erzielten Miete abzugsfähig sind.
Ob es besser ist, das Haus zu dritt zu kaufen oder nur zu zweit und dann eine Wohnung an die Mutter zu vermieten, sollten Sie nicht nur davon abhängig machen, ob es steuerliche Vorteile bringt. Denn wenn die Mieteinnahmen die Ausgaben nicht decken, erzielen Sie zwar einen steuerlichen Vorteil, aber bedenken Sie, dass Sie ja echte Verluste erleiden, also tatsächliches Geld ausgeben müssen, um steuerliche Vorteile davon zu haben.
Nun kommt es auch darauf an, um was für ein Haus es sich handelt. Alte Immobilie, neue Immobilie? Wertsteigerung usw.
Leider lässt sich Ihre Frage anhand der dürftigen Angaben nicht wirklich beantworten.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Hallo,

zur steuerlichen Optimierung eines solchen Kaufes sollte ein Steuerfachmann hinzugezogen werden. Dies ist keine grundbuchtechnische Frage.

Gruß

Günter

Servus,
zu diesem Thema kann ich nicht weiter helfen.
MfG Hydropath

Hallo,
für Steuersachen bin ich leider der falsche Ansprechpartner.
Sorry, trotzdem noch viel Erfolg

Mutter müßte als Miteigentümerin die Mieteinnahmen ver-
steuern, könnte allerdings Kreditzinsen dagegen setzen. Insgesamt handelt es sich um ein Rechenbeispiel. Bitte mit dem zuständigen SB des Finanzamtes sprechen.