Hallo!
Ich hatte im März schon mal hier angefragt, wie es ist mit einem Hauskauf obwohl noch Mieter drin wohnen.
Also wir hatten damals den Kaufvertrag gemacht haben, wurde die Frist gesetzt, dass das Haus zum 30.09.06 miet-und pachtfrei an uns übergeben wird.
Tja nur leider sieht es wohl danach aus, als könnte der Verkäufer diese Vertragsklausel nicht einhalten.
Was können wir jetzt machen??
Ich weiß, dass ich nach dem BGB dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen muss. Was ist angemessen??
Ist diese First vielleicht schon mit dem 30.09. gesetzt?
Wer bezahlt die Notarkosten,die ich schon bezahlt habe, wenn der Vertrag nicht zustande kommt??
Wie lange wird sich diese Sache wohl noch hinauszögern??
Wir wollen natürlich gerne dieses Haus. Wir haben ja nicht den Vetrag gemacht um ihn platzen zu lassen. Aber sollage da noch die Mieter drin wohnen wird dieses Haus nicht gekauft.
Danke schon mal im Voraus.
verzweifelte Grüße
Dazu fällt mir nur eines ein: Schleunigst zum Anwalt !
Sie haben das Haus doch schon gekauft, oder?
Also, um den Schaden in Grenzen zu halten, und Sie wollen ja das Haus unbedingt beziehen, sonst hätten Sie es nicht schon gekauft?!?
Einigen Sie sich mit dem Verkäufer, dass Sie die Hälfte der Abstandszahlung an den derzeitigen Mieter übernehmen (d.h. ca. die Hälfte des Betrages was ein üblicher Umzug durch Fachkräfte kostet (4.000,00 Euro), was eigentlich der Verkäufer übernehmen müsste, aber glauben Sie mir ein Gerichtsverfahren kostet Ihnen mehr
)…
Natürlich können Sie auch vor Gericht gehen, aber das kann dauern…und kosten (Geld UND Nerven)!!!
Also das wenigere Übel wählen und den bisherigen Mietern das „Ausziehen“ schmackhaft machen… und den Verkäufer auf die Passage im Kaufvertrag mit der Nase stoßen…
mit mitleidigen Grüßen
Senta
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Hallo!
Wir haben einen Kaufvertrag gemacht, der besagt, dass der Verkäufer das Haus spätestens am 30.09.06 miet und pachtfrei an uns übergeben muss. Dann erst wird der Kaufpreis fällig.
Wir haben also noch nichts bezahlt. Außer den Notar. Und die Grunderwerbssteuer.
Wie muss ich weiterverfahren wenn der 30.09. rum ist?? Ist der Vetrag dann gleich nichts mehr wert??
Kann ich auf Schadenersatz klagen?? Oder Kaufpreisminderung??
Welche Möglichkeiten haben wir??
Danke schon mal.
Sie haben das Haus doch schon gekauft, oder?
Also, um den Schaden in Grenzen zu halten, und Sie wollen ja
das Haus unbedingt beziehen, sonst hätten Sie es nicht schon
gekauft?!?
Einigen Sie sich mit dem Verkäufer, dass Sie die Hälfte der
Abstandszahlung an den derzeitigen Mieter übernehmen (d.h. ca.
die Hälfte des Betrages was ein üblicher Umzug durch
Fachkräfte kostet (4.000,00 Euro), was eigentlich der
Verkäufer übernehmen müsste, aber glauben Sie mir ein
Gerichtsverfahren kostet Ihnen mehr
)…
Natürlich können Sie auch vor Gericht gehen, aber das kann
dauern…und kosten (Geld UND Nerven)!!!
Also das wenigere Übel wählen und den bisherigen Mietern das
„Ausziehen“ schmackhaft machen… und den Verkäufer auf die
Passage im Kaufvertrag mit der Nase stoßen…
mit mitleidigen Grüßen
Senta