Hauskauf über gute Freunde !

Hallo erstmal,

wir hatten vor kurzer Zeit noch den Gedanken gefasst ein Haus zu bauen doch dieses Vorhaben haben wir letztendlich aus finnaziellen Gründen dann doch beiseite geschoben.
Jetzt ist uns ein neues Angebot gemacht worden. Die besten langjährigen Freunde meiner Eltern, die wir auch von Kind auf kennen haben uns ein sehr gutes Angebot gemacht. Sie würden uns Ihr Haus (Bj.1975,Wert der Immobilie ca. 230.000€, ca.180m2 Wohnfläche) zu einem fairen Preis gerne verkaufen (Das Ehepaar beide 70 Jahre alt ziehen in ein kleineres Haus im Ort) ( Kaufpreis für mich wären 175.000 € ). Und der Verkauf soll folgendermaßen aussehen: -Sie machten mir den Vorschlag, da ich ja nicht so viel Eigenkapital habe (10.000€) und auch keine zu große Summe mir aufnehmen wolle, einen Betrag von 120.000€ direkt an Sie zu zahlen und den Rest soll ich Ihnen einmal im Monat so wie ich kann (ich ginge aber dann schon gerne von einem Fixen Betrag von 200€ aus den ich mir dann aber auch immer quitieren lassen wolle)zurückzahlen. Die beiden haben einen Sohn (45J.) und eine Tochter (48J.) denen ich den Restbetrag übergeben sollte nach deren Ableben das ist mit denen auch so schon vereinbat alle waren mit dieser Lösung einverstanden.
Jetzt zu meinen Fragen :
1. Könnte man diese stille Vereinbarung über diesen Zinslosen Abtrag der in unserem Falle Restschuld von 55.000€ wäre nicht doch mit einem Notarvertrag absichern (???) oder würde der Fiskus dann die Hände bei unseren Freunden doch aufhalten (z.B. unter Angaben das es vieleicht versteckte Mieteinnahmen wären. Das haben uns Bekannte so erzählt und deshalb war unser Vorhaben so, das wir die Sache ganz unbürokratisch lösen wollten also persönliche Übergabe ).
2. Könnte es ebenfalls zu Problemen kommen bei der Wertermitlung der Immobilie für die Finanzierung der 120.000€. Weil mein Finanzierer setzt den Wert des Hauses auf 180.000€ um somit unter die 80% tige Beleihung des Darlehns zu kommen. Kommen uns die Leute vom Finanzamt oder auch anderen Ämtern da auf die schliche oder ist das eigentlich nichts illegales ???

Wäre super wenn Ihr uns da weiterhelfen könntet !!!
Vielen, vielen Dank im voraus an Euch !!!
Wir wünschen allen ein schönes Wochenende !!!

Gruß Tina

Interessanter Fall…

Ich würde grundsätzlich alles mit einem Notar regeln, da dann zu Einen alle Parteien eine klare Regelung haben und zum Anderen ungeklärte Dinge zu erfragen.

Eine Geldgeber nimmt in der Regel den notariellen Kaufpreis als 100% an. Ausnahmen werden bei Verkäufen unter Verwandten gemacht.
Wirs also 120’ als Kaufpreis vereinbart, könnte es bei der Finanzierung Probleme geben. Werden 180’ eingesetzt und dann die Zahlweise ist es aus meiner Sicht o.k…
Ob das Finanzamt die 200 Euro als Einnahme verbucht, glaube ich eher nicht. Allerdings weiß ich nicht, wie das FA bzgl. Grunderwerbsteuer vorgehen wird. Diese Problematik würde ich dann in dem sowieso stattfindenden Notartermin besprechen, bzw. noch besser vorab zur Erstellung des Vertragsentwurfs…

( Kaufpreis für mich wären 175.000 € ).

Der gesamze Kaufpreis muss im notariellen Kaufvertrag beurkundet werden. Alle andere wäre nicht nur Steuerhinterziehung (Grunderwerbsteuer) und ggf. Betrug (Notargebühren), sondern würde den Kaufvertrag zudem nichtig machen.

einen
Betrag von 120.000€ direkt an Sie zu zahlen und den Rest soll
ich Ihnen einmal im Monat so wie ich kann

Zahlungsmodalitäten können im notariellen Vertrag festgelegt werden. Oder es wird abseits davon ein separater Darlehnsvertrag geschlossen, der aber dann vom Hauskauf völlig unabhängig wäre (und sich auch nicht zwingend aus dem notariellen Vertrag ergibt.)

1. Könnte man diese stille Vereinbarung über diesen Zinslosen
Abtrag der in unserem Falle Restschuld von 55.000€ wäre nicht
doch mit einem Notarvertrag absichern

Man könnte nicht nur, man sollte das so machen.

oder würde der
Fiskus dann die Hände bei unseren Freunden doch aufhalten

Die Grunderwerbsteuer berechnet sich mE nach dem Gesamtkaufpreis, egal wie er bezahlt wird.

(z.B. unter Angaben das es vieleicht versteckte Mieteinnahmen
wären.

Eben deswegen wird das ja schriftlich im Notarvertrag fixiert.

Lg,
M.

Hallo,

die „unbürokratische Lösung“ wäre schlicht Betrug am Notar und Hinterziehung von Grunderwerbssteuer. Ggf. geht es hier auch um Hinterziehung von Erbschaftsteuer, wenn durch die Zahlung an die Kinder der Verkäufer nach deren Tod direkte Zahlungen erfolgen sollen.

Eine Versteuerung der monatlichen Zahlung als Mieterlös ist hingegen nicht zu befürchten, denn es geht hier ja ausdrücklich um die Zahlung des Kaufpreises.

Man kann vor solchen Konstellationen nur dringend warnen, denn auch wenn sie verlockend erscheinen, so bergen sie ein massives Risiko aufzufliegen, und dann ganz böse für alle Beteiligten zu enden.

Gruß vom Wiz

Hi Frawel,

Kredite oder Hypotheken müssen nicht zwangsläufig von einem Geldinstitut ausgestellt werden. In eurem Fall handelt es sich m.E. um nichts anderes als ein Privatdarlehn… und dieses würde ich immer von einem Anwalt aufsetzten lassen um späteren Unklarheiten vorzubeugen.

Du schreibst Immobilie von 1975… Wert 280TSD… was wurde denn die letzten 36 Jahre daran gemacht? Fenster? Türen? Dämmung? Heizung? Elektrik? Dach? Bad? Küche? Bodenbeläge? Nur so nebenbei ich hätte auch 100TSD plus x Euro schreiben können :wink:.

Gruss Keuper

Hi frawel,

übrigens noch eines dazu - ich finde es äusserst positiv das ihr den Ratschlag angenommen habt euch nicht auf das Mörderprojekt einzulassen. Eine Schuhnummer kleiner ist auch gut - die passt sicherlich besser zu euch.

Man muss bei solch einem Projekt auch ohne alles auf den Toplevel bringen - einziehen und alles nach und nach machen… das praktzieren Millionen Menschen so - einfach einen kühlen Kopf behalten und sich kein schlechtes Gewissen von „Verkäufern“ einreden lassen.

Gruss aus Oxford
Keuper