Hauskauf-Übergabe bis spätestens-Was bedeutet das?

Ich habe das Problem das im Kaufvertrag die Klausel steht „Der Verkäufer ist berechtigt, das Vertragsobjekt(Haus) nach dem Übergabetermin BIS SPÄTESTENS 10.11.2003 weiterhin zu Wohnzwecken zu nutzen“.
Damit wollte ich dem Käufer ein bisschen entgegenkommen. (ich bereue mittlerweile!!)
Gemeint hatte ich damit bei Erstellung des Vertrages, das ich ab 10.11.2003 das Haus nutzen will( er sollte also am 09. raus sein). Der Verkäufer sagt mir jetzt aber das er seine Sachen dann am 10.11. rausräumt und wir dann am 11.11. bzw. irgendwann am 10.11. evtl. spät abends die Übergabe machen.
Eine Vertragsstrafe bei verspäteter Übergabe ist vereinbart.
Wie kann man jetzt „SPÄTESTENS“ auslegen???

Viele Dank für eine Antwort.

Hi,

das „spätestens“ ist hier etwas deplaziert, „längstens“ o.ä. würde besser passen. Aber für mich ist eindeutig, daß der Verkäufer das Haus bis zum 10.11. nutzen darf und Du damit spätestens am 11.11. ins Haus kannst. Ich wüßte nicht, was es da zu diskutieren gibt.
Ist dieser eine Tag (es geht ja um Montag oder Dienstag) wirklich so entscheidend für Dich, daß Du den Einzug ins neue Heim mit einem Streit beginnen willst?

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