Ich habe das Problem das im Kaufvertrag die Klausel steht „Der Verkäufer ist berechtigt, das Vertragsobjekt(Haus) nach dem Übergabetermin BIS SPÄTESTENS 10.11.2003 weiterhin zu Wohnzwecken zu nutzen“.
Damit wollte ich dem Käufer ein bisschen entgegenkommen. (ich bereue mittlerweile!!)
Gemeint hatte ich damit bei Erstellung des Vertrages, das ich ab 10.11.2003 das Haus nutzen will( er sollte also am 09. raus sein). Der Verkäufer sagt mir jetzt aber das er seine Sachen dann am 10.11. rausräumt und wir dann am 11.11. bzw. irgendwann am 10.11. evtl. spät abends die Übergabe machen.
Eine Vertragsstrafe bei verspäteter Übergabe ist vereinbart.
Wie kann man jetzt „SPÄTESTENS“ auslegen???
Viele Dank für eine Antwort.