Hallo,
in ein paar Tagen findet die Übergabe meinen Hauses statt.
Ich bin bereits im Besitz der Schüssel und renoviere.
Der Verkäufer muss das Kaufobjekt vollstädig geräumt übergeben.
Was ist in dem Fall, wenn sich in sämtlichen Nebengebäuden, es gibt noch eine Scheune, 2 kleine Ställe, eine Garge und Keller noch sämtlicher Kram des VK befindet ?
Wie handelt man in so einem Fall am besten.
Protokoll erstellen und einen bestimmten Betrag zurückhalten, bis es geräumt ist, Frist setzen ?
Danke schon mal
Marion
Hallo,
in ein paar Tagen findet die Übergabe meinen Hauses statt.
Ich bin bereits im Besitz der Schüssel und renoviere.
Der Verkäufer muss das Kaufobjekt vollstädig geräumt
übergeben.
Steht das im Vertrag???
Wenn ja, muß alles raus.
Das Geld liegt sicher schon auf dem Notaranderkonto? Dann mit dem Notar reden, dass er eine Summe, bis zur Vertragserfüllung, zurückhält.
mfgConrad
Manchmal reicht es schon, mit dem Verkäufer zu reden 
Im Zweifelsfall wird ein Unternehmen beauftragt, den Schutt zu entsorgen und bei sich einzulagern.
Die Rechnung bekommt der Verursacher, der allerdings vor der Aktion davon wissen sollte.
Steht das im Vertrag???
Wenn ja, muß alles raus.
Das Geld liegt sicher schon auf dem Notaranderkonto? Dann mit
dem Notar reden, dass er eine Summe, bis zur
Vertragserfüllung, zurückhält.
mfgConrad
Vielen Dank!
werde mich jetzt mal beim Notar erkundigen und die Sache mit der kostenpflichtigen Entsorgung ist auch ein guter Gedanke.
Marion
Abholen lassen und die Rechnung an Verkäufer schicken geht nicht!
Er muß keine Rechnung zahlen,für Dienste, deren Auftraggeber er nicht ist.
Du kannst nur Geld zurückhalten, bis der Vertrag erfüllt ist.
mfgConrad
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Das sehe ich anders.
Wenn der Betreffende seinen Müll bei mir ablagert und ich ihn darauf hinweise, dass er bei Nichträumung die Kosten zu tragen hat, ist er sehr wohl dabei!
Wobei sich bloß die Frage stellt, was passiert, wenn er kein Geld mehr übrig hat.
Deswegen vorher reden.
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Das sehe ich anders.
Wenn der Betreffende seinen Müll bei mir ablagert und ich ihn
darauf hinweise, dass er bei Nichträumung die Kosten zu tragen
hat, ist er sehr wohl dabei!
Wobei sich bloß die Frage stellt, was passiert, wenn er kein
Geld mehr übrig hat.
Deswegen vorher reden.
Du bist der Auftraggeber.
Du bekommst die Rechnung.
Alles Andere interessiert den Abholer nicht.
Du bist der Auftraggeber.
Du bekommst die Rechnung.
Alles Andere interessiert den Abholer nicht.
Richtig, und diese Rechnung wird weitergeleitet an den Verkäufer.
Schon mal so etwas gemacht? Eine Rechnung weitergeleitet?
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