Hauskauf umentschieden

Hallo liebe Anhänger von www…

Wir haben uns ein Haus angeschaut das wir kaufen wollten. Hier ist der Notarvertrag bereits fertig gestellt und muss nur noch unterschrieben werden. Auch sind von der Bank die Unterlagen zur Grundschuld schon beim Notar eingegangen…unterschrieben haben wir aber weder den Vertrag beim Notar noch beim Makler über den das Haus verkauft werden soll…
Nun kommt das eigentliche Problem…wir haben nun plötzlich von einem anderen Haus erfahren das uns besser gefallen würde…haben uns es angeschaut und würden nun gerne dieses kaufen…

Kann ich von der ganzen Sache mit dem ersten Haus zurück treten?? Ohne Kosten zu haben?? Ohne Vetragsbruch zu begehen??
Ich bin in dem Glauben das Grundstücksangelegenheiten immer der notariellen Beglaubingung bedürfen und solange der Vertrag nicht unterschrieben ist…ist auch noch nix fest.

Ich bin mir halt nicht sicher weil hier eben schon einige Unterlagen eingereicht wurden…usw usw…

Wie seht Ihr das??
Danke im voraus für eure Antworten…

Hallo,

Kosten entstehen beim Notar auch für den Vertragsentwurf, wenn dieser nicht zur Beurkunung kommt. Hier wäre aber denkbar, dass du beim Notar anrufst und ihm die Situation erklärst. Beim Notarvertrag wäre ja dann voraussichtlich nur der Verkäufer und der Grundbesitz auszutauschen. Die Grundschuldbestellung werdet ihr wohl auch brauchen, somit wäre auch das nur „aufgeschoben“ aber nicht komplett abgelehnt, sofern ihr nicht auch noch mit einer anderen Bank finanziert.

Ob der Makler Kosten geltend macht hängt davon ab, was im Maklervertrag steht.

Generell ist es tatsächlich so, dass ihr bis zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages rechtlich nicht gebunden seid.

Gruß
i73

Hallo, wody500,

kann man rückgängig machen, wird aber was kosten. Aber nur beim Notar, denn der Makler hat ja nichts verkauft.
Es gibt keinen rechtsgültigen Vertrag, also auch keine rechtlichen Probleme, keinen Vertragsbruch. Lassen Sie sich nichts anderes erzählen, ggf. Anwalt einschalten.

Gruß,
falko

Der Vorgang hat rechtlich einen schuldrechtlichen und einen dinglichen Teil. Der dingliche Teil ist erst -wie Sie richtig schreiben- nach der Beurkundung (nicht nur „Beglaubigung“!) verbindlich, waraus sich die Verpflichtung zur eigentlichen Eigentumsverschaffung ergibt. Aber schuldrechtliche Verpflichtungen können sich schon vorher ergeben, wenn eine Einigung zum Vertragsabschluß zustande gekommen ist. Wenn ja, können Schadenersatzansprüche gegen denjenigen entstehen, der sich nicht daran hält. Der Schaden muß bewiesen werden. Die Provision kann auch ohne Vertrag entstanden sein, je nach Art der Maklertätigkeit bzw. dessen Angebot. Diese komplizierten Dinge sollten Sie vorher mit einem Anwalt/Notar abklären! Dennoch müssen Sie dabei abwägen: Mit dem Haus Ihrer Wahl (und seinen Nachteilen) werden Sie viele Jahre auskommen müssen - auch Ihre Erben…
Viel Erfolg! H.G.

genau: Solange der Vertrag nicht UNTERSCHRIEBEN ist, ist NCIHTS fest.

Hallo wody500,

ich bin nicht sicher, ob nicht doch Kosten für den Vorvertrag beim Notar anfallen. Sicher ist aber, dass der Kauf erst durch Unterschrift dort zustande kommt. Somit hat der Makler keinen Anspruch auf irgend etwas. Geh aber schon jetzt davon aus, dass er versuchen wird, Geld von dir zu bekommen - und dass er dich arg beschimpfen wird. Sei darauf gefasst, damit du ihm entsprechend begegnen kannst.

Was die Notarkosten betrifft, da würde ich bei dem entsprechenden Notar anrufen und einfach nachfragen.

Gruß, Hulda aus Fulda

Hallo,
es ist so, solange nichts unterschrieben ist, ist auch nichts fest.
Ob Kosten für den Notarvertrag und vor allem Aufwendungen der Bank in Rechnung gestellt werden, bin ich mir zwar nicht ganz sicher. Doch dürften die sich in Grenzen halten.

Hallo,

beim Immobilienkauf zählt nur der Notarvertrag. Beide Parteien können bis dahin ohne Grüne vom Notarvertrag zurücktreten. Wenn ein Notarvertrag beauftragt wurde, fallen die Kosten für die Erstellung des Notarvertrags an. Eine Reservierungsgebühr bei einem Makler ist dagegen schon zweifelhaft. Makler verdienen ihr Geld eigentlich erst nach Abschluss.
Einen Vertragsbruch gibt es sonst gegenüber dem Verkäufer nicht, da kein Vertrag geschlossen wurde. Ein mündlicher Vertrag ist beim Immobilienkauf nicht rechtens.

Einfach absagen und die neue Immobilie erwerben…

MfG

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de

Hallo wody500,
solange weder Vertrag noch Grundschuld beim Notar unterschrieben sind - ist nichts passiert. Du hast immer noch die Möglichkeit ein anderes Haus zu kaufen. Welche Kosten beim Makler kommen, kann ich nicht sagen.
Gruß Nicole