Hauskauf und Dauerwohnrecht

Guten Tag,
ein guter Bekannter von mir hat mich um Rat gefragt, doch bevor ich ihm eine falsche Auskunft gebe hab ich gedacht ich erkundige mich hier erstmal.

Also, meine Bekannter hat hohe Schulden und wird wahrscheinlich Privatinsolvenz anmelden müssen. Sein Sohn möchte ihn in sofern unterstützen das er eine günstige Immobilie erwirbt (ca 35000,- €) und ihn darin zur Miete wohnen läßt. Da mein Bekannter handwerklich sehr geschickt ist will er diese Immobilie renovieren und schön herrichten, dafür will ihm sein Sohn ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.

Frage1: Wie kann man das regeln? (Grundbuch oder so?)

Frage2: Was würde passieren können, sollte die Immobilie einmal verkauft werden, geht dann das Wohnrecht auf den Käufer über, bzw. ist er daran gebunden?

Vielen Dank für Eure Antworten und eventuell weitere Hinweise.

Gruss, Holger

Guten Tag,
ein guter Bekannter von mir hat mich um Rat gefragt, doch
bevor ich ihm eine falsche Auskunft gebe hab ich gedacht ich
erkundige mich hier erstmal.

Also, meine Bekannter hat hohe Schulden und wird
wahrscheinlich Privatinsolvenz anmelden müssen. Sein Sohn
möchte ihn in sofern unterstützen das er eine günstige
Immobilie erwirbt (ca 35000,- €) und ihn darin zur Miete
wohnen läßt. Da mein Bekannter handwerklich sehr geschickt ist
will er diese Immobilie renovieren und schön herrichten, dafür
will ihm sein Sohn ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.

Hallo Holger,
ich verstehe das so, dass der Sohn die Immobilie erwirbt und auch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird.

Frage1: Wie kann man das regeln? (Grundbuch oder so?)

Zum Notar gehen und „Nießbrauch“ für den Vater ins Grundbuch eintragen lassen

Frage2: Was würde passieren können, sollte die Immobilie
einmal verkauft werden, geht dann das Wohnrecht auf den Käufer
über, bzw. ist er daran gebunden?

Wenn der Vater nicht von sich aus dann auf den Nießbrauch verzichtet, bleibt der im Grundbuch stehen. D.h. auch der neue Eigentümer bleibt daran gebunden. Das verringert natürlich ganz erheblich die Verkaufschancen für das Objekt. Der Vater könnte sich einen Verzicht vom neuen Eigentümer bezahlen lassen, was letzterer kaufpreismindernd sehen wird.
Gruß
Karl

Vielen Dank für Eure Antworten und eventuell weitere Hinweise.

Gruss, Holger

Siehe auch :
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…