Hallo!
Wir überlegen uns ob wir uns ein Haus kaufen.Jetzt ist meine Frage ob mann eine Eigentumswhg als Sicherheit angeben kann und ob die Banken da mit spielen den das Problem ist wie folgt.
Meine Schwiegereltern haben eine Eigentumswhg(alles schon abgezahlt)da meine Frau diese irgendwann mal Erben tut(ist einzelkind)haben wir uns überlegt diese Whg als Sicherheit anzugeben,ist dies möglich?Was sollte mann da beachten bin für jeden Tip dankbar.
Vielen Dank in vorrauss!
Thomi
Servus,
das geht, wenn der Eigentümer der Eigentumswohnung eine Bürgschaft für den Kredit stellt. Nun legen in so einem Zusammenhang die Banken aber Wert auf selbstschulderische Bürgschaften und auf den Verzicht auf die Einrede der Vorausklage.
Das bedeutet, wenn z.B. die jetzt finanzierende Bank aus irgendeinem Grund restrukturiert wird, die Strategie oder der Sachbearbeiter wechselt, oder auch der gleiche Sachbearbeiter dranbleibt und der mal Sodbrennen oder Stress mit der Liebsten hat oder wasauchimmer, kann es passieren, dass dem Bürgen die Eigentumswohnung aus heiterem Himmel zwangsversteigert wird. - Ist jetzt ein bissel überspitzt formuliert, aber in diesem Zusammenhang täte ich mich auf eine Bürgschaft nie im Leben einlassen. Wenns letz hinausgeht, hat man davon nix wie Zores.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
die Bank sichert sich das Darlegen per Grundschuld auf der Eigentumswohnung ab.
Denke die selbstschuldnerische Bürgschaft ist nicht notwendig, da die Bank über die Grundschuld bestens abgesichert ist. Denn die Bank hat beim Wertansatz der Bürgschaft ein Problem, wenn der Bürge Nichtkunde der Bank ist.
Die Grundschuld hingegen ist von der Abwicklung für die Bank einfacher.
Die Grundschuld der Schwiegereltern dient dann auch meistens nur einem bestimmten Darlehen.
Trulli