Hauskauf und Markler

Hallo

Habe mir vor eine paar Wochen ein gebrauchtes Haus gekauft bei denen
es eine Erbengemeinschaft gibt.
Der Kaufvertrag 03.06.03 ist noch „schwebend“ da das Vormundschaftsgericht erst seine Zustimmung geben muß.

Der vermittelnde Markler hat mir am 13.06.03 eine Rechnung geschickt mit der Bitte die Marklercoutage bis zum 25.6.03 zu überweisen.

Ich bin dieser bitte noch nicht nachgekommen da der Kaufvertrag noch nicht rechtskräftig ist.

Kann ich die Zahlung noch weiter heraus zögern ? oder hätte ich bis zum 25.06 zahlen müssen ?

Gruß Thomas

Hallo Thomas,

m.E. hat der Makler seine Courtage mit der Beurkundung verdient. Sollte der Vertrag nicht vollzogen werden können, so kannst Du von der Erbengemeinschaft Schadenersatz fordern.

Christian