Hauskauf und Probleme mit dem Makler

Hallo,

wir möchten gerne ein Haus kaufen, das wir vor einiger Zeit mit einem
Makler besichtigt haben. Wir waren uns zwischenzeitlich mit Makler und
Verkäuferin auch schon einig, mussten aber erst noch unser jetziges Haus verkaufen. Es sind einige Wochen vergangen und wir haben endlich
Käufer für unser Objekt gefunden. Das haben wir dem Makler auch
mitgeteilt, mit der Bitte uns einen weiteren Besichtigungstermin zu
ermöglichen um die Verkaufsgespräche wieder aufzunehmen. Wir bekamen zur Antwort, das Haus wäre für eine Woche für Andere reserviert und er wollte uns Anfang der nächsten Woche mehr sagen. Er wollte direkt Montags zurückrufen. Ein Anruf kam natürlich nicht. Wir haben dann Dienstags wieder mit dem Makler gesprochen und er sagte uns, dass die Verkäuferin keine Termine mehr machen möchte und das Haus evtl. vermieten will. Wir haben ihn wieder gebeten, doch bitte noch einmal für uns vorzusprechen, da wir doch arg an diesem Haus interessiert sind. Bis heute haben wir nichts mehr von dem Makler gehört. Durch Zufall hat mir eine Bekannte aber dann erzählt, die auf der gleichen Strasse wohnt, dass das Haus immer noch zu kaufen ist (von Vermietung ist überhaupt keine Rede!!!) und wir doch noch einmal direkt mit der Verkäuferin sprechen sollten.
Das haben wir getan und siehe da, wir werden das Haus jetzt wohl kaufen. Sie sagte uns der Maklervertrag wäre bereits Ende August ausgelaufen. Wie ist denn jetzt die rechliche Situation? Müssen wir dem Makler trotzdem 3,57% bezahlen? Hätten wir uns auf den Makler verlassen, würden wir heute noch warten. Ein Kauf wäre u.E. nie zustande gekommen. Wir sind wirklich stark enttäuscht von ihm und sollen jetzt noch Geld bezahlen? Wofür? Wir haben noch nicht einmal ein ordentliches Expose von ihm bekommen. Erst auf zweimaliges Nachfragen hat er uns unleserliche Grundriß-Kopien zugemailt, in denen die Zahlen überhaupt nicht zu erkennen sind.
Welche Möglichkeiten haben wir jetzt?
Besten Dank und viele Grüße
Jessy

Hallo Jessy,

Müssen wir dem Makler trotzdem 3,57% bezahlen?

ich denke ja, denn er hat Euch auf das Haus aufmerksam gemacht und das ist der bezahlenswürdige Teil des Vertrags.

Gandalf

Hallo Jessy,

das ist ja eine abenteuerliche Geschichte. Fehlt nur noch das ihr den Makler zur allersten Besichtigung in seinem Büro abholen und mitnehmen musstet. Und auch wieder zurückfahren.

Also, ich glaube nicht daran, das ihr da was bezahlen müsst. Vermutlich weiß der Makler noch nichts davon, das ihr das Haus jetzt doch bekommen könnt. Und vermutlich ging das was du hier geschildert hast alles telefonisch vor sich. Ich würde mir eine Trumpfkarte aufbauen indem ich den Makler schriftlich auffordere sich zu erklären, ob er das Objekt noch makeln darf und er das Objekt nie an euch vermitteln konnte. Eben wegen der Sperrzeit und dann wegen der Absage der Verkäuferin. Denn jeder Vertrag mit einem Makler hat auch mal ein Ende, das wäre für mich sonst sittenwiedrig.

Ich lege es mal spitz aus. Die Verkäuferin will in einem Jahr nun doch verkaufen und nicht vermieten und nimmt sich einen anderen Makler. Und ihr sucht immer noch und seid eben auch bei diesem anderen Makler gelandet. Müsstet ihr dann zwei Mal die Courtage zahlen? Nein!

Ich würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, klagen müsste der Makler. Und der weiß selber genau was für einen Dummschitt er da hingelegt hat und wird es sich zweimal überlegen. Zumal ihr euch vorher die oben beschriebene Trumpfkarte aufgebaut habt, was dem Makler natürlich erst jetzt dämmern wird.

Meine Meinung dazu, andere mögen eine andere haben, auch gut.

Schöne Grüße

Moin,
deine Meinung in allen Ehren, aber …
könntest du irgendwelche Rechtsgrundlagen, Urteile oder ähnliches anführen? Mir würde schon reichen wenn nicht genau das Gegenteil von dem was du geschrieben hast, darin stehen würde.
g
Ich würde mich an dem Geschriebenen nicht wirklich festhalten, sonst könnten zu den Maklerkosten auch noch Gerichts- und Anwaltskosten dazukommen.

vnA (ianal, der von der Tätigkeit von Maklern grundsätzlich nicht viel hält)

Moin,

bitte schön, vom BGH.
http://www.brennecke-partner.de/70810/Ursachenzusamm…

Natürlich sind mir die genauen Umstände nicht bekannt, nur das was geschrieben wurde. Vieles war unnütz, anderes wäre wichtiger gewesen. Zum Beispiel, wie alt der Vertrag schon war und so weiter.

Ich habe in meinem Beitrag nur geschrieben was ich tun würde und nicht was Recht ist. Aber Makler haben vor Gericht im allgemeinen die schlechteren Karten.

Hier kamen bei Jessy eben die Emotionen hoch.

Schöne Grüße

Moin,
ich zitiere mal aus dem BGH-Urteil:
„Sind zwischen dem Nachweis und dem Abschluss des Hauptvertrages ein Jahr (oder mehr) vergangen, besteht nicht ohne weiteres ein Ursachenzusammenhang“
Im Ursprungsposting ist die Rede von „einige Wochen“
Wenn ich die beiden Zitate in Verbindung bringe bedeutet dies: Es besteht ein Ursachenzusammenhang und daher wird die Maklergebühr zu Recht gefordert. Oder ziehe ich hier den falschen Schluss?

vnA

Ende der Versammlung
ich habe so wie „von nix Ahnung“ von nix ahnung.

vnA ist hier schon öfter durch kontroverses Auftreten aufgefallen.
Das soll er doch bitte bei sich abklären und nicht bei mir, und auch nicht bei irgendwem anderem.

Keine weiterne Kommentare, bitte!!

OwT

ich habe so wie „von nix Ahnung“ von nix ahnung.

vnA ist hier schon öfter durch kontroverses Auftreten
aufgefallen.
Das soll er doch bitte bei sich abklären und nicht bei mir,
und auch nicht bei irgendwem anderem.

Keine weiterne Kommentare, bitte!!

Statt einem Kommentar gebe ich dir mal eine Antwort:
Sachlich äußerst fragwürdig antworten, auf Anforderung unpassende Fundstellen liefern und wenn es bemerkt wird, mit persönlichen Verunglimpfungen reagieren. Das disqualifiziert sich in meinen Augen selbst.
Aber zum Thema zurück: Ich hatte gefragt, ob ich mich mit der Auslegung deines BGH-Urteils getäuscht habe. Bisher habe ich darauf keine Antwort erhalten. Ich versuche immer noch dazuzulernen.
Übrigens: Diskussionsforen leben vom Austausch kontroverser Meinungen, sofern der Austausch sachlich bleibt und nicht beleidigend wird.

vnA (ianal)