Hauskauf und Versicherung nach Wasserschaden

Hallo,
wir sind dabei ein Haus zu kaufen ie noch nicht beim Notar unterschrieben. So es gibt im Moment ein Wasserschaden im Haus (Rohrbruch im Bad) , der von der Versicherung des Eigentümers behoben sein wird. Wir wollen von dem Eigentümer eine Garantie (von ein Jahr oder so) haben, dass wenn so was nach dem Kauf noch mal geschieht, dann haftet er oder seine Versicherung. Die Frage ist das überhaupt möglich so ein Klausel in dem Kaufvertrag zu schreiben bzw. was ist den möglich?. Wir wollen eine Absicherung haben.

MfG

mamilo04

Diese Garantie wird wohl kein Hausverkäufer geben - ich würde das auch nicht tun. Ein Wasserschaden kann immer auftreten, und dafür braucht man als Eigentümer eines Hauses auf jeden Fall eine Gebäudeversicherung! Die eigene Versicherung springt dann im erneuten Schadensfall ein.
Der jetzige Schaden wird jetzt schließlich auch von der Gebäudeversicherung des Hauseigentümers behoben; nach einem Verkauf ist dann die Versicherung des neuen Eigentümers zuständig.
Wir wohnen jetzt seit 10 Jahren in unserem Haus und hatten seither 3x einen Wasserschaden. Unsere Gebäudeversicherung ist gut und hat die Schäden jedesmal zu unserer vollsten Zufriedenheit behoben.
Ein Verkäufer haftet nur dann, wenn er einen Mangel, von dem er wußte, arglistig verschwiegen hat - doch auf keinen Fallk für zukünftige Schäden.

Hallo,

wenn man ein altes Haus kauft, gibt es keine absolute Sicherheit. Sowas kann immer passieren, je nach Alter des Hauses.
Der Verkäufer wird bestimmt nicht so eine Klausel unterschreiben, kann man jedenfalls nicht dazu raten.
Im Zweifel würde ich einen Sachverständigen (Handwerkskammer) hinzuziehen.

MFG,falko

Hallo, tut mir leid, aber ich kenne mich da überhaupt nicht aus.

Hallo,
was ist wenn nach dem Kauf später Schimmel auftaucht? kann unsere Gebaudeversicherung den Schaden behoben auch wenn sie weißt, es gab früher ein Wasserschaden? bzw. wer haftet dann?
MfG
mamilo04

Das ist schwierig zu beantworten. Wie gesagt, war dem Verkäufer der Schaden bekannt und er hat ihn arglistig verschwiegen, ist er in der Pflicht. Allerdings muß man das erst einmal beweisen.
Schimmel kann immer auftauchen. Bei Arbeiten am Haus, also bei fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen, hat man 5 Jahre Gewährleistung. Sollte also eine nicht fachgerechte Schadensbehebung Schimmelbildung verursachen, haftet der ausführende Handwerksbetrieb. Es macht Sinn, sich alle Unterlagen zum Haus aushändigen zu lassen, also auch solche Rechnungen oder die Korrespondenz mit der Versicherung. Dann kann der Käufer solche Vorgänge später besser nachvollziehen und belegen.Und wird ein Wasserschaden zügig behoben, entsteht auch kein Schimmel.
Beim Hauskauf sollten alle Unterlagen so vollständig sein: Rechnungen über Reparaturen, Heizungswartung, Einbauten und und und. Die Gewährleistung wird schließlich nicht durch einen Eigentümerwechsel aufgehoben, sondern geht auf den neuen Eigentümer über.

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Hallo,
die Frage, ob das im Kaufvertrag geht oder nicht, wäre am ehesten was für das Board „Mietrecht“. Ich kann hier nur versicherungstechnisch beitragen, dass die Versicherungsverträge des Gebäudes erst mal automatisch mit übergehen und ein Sonderkündigungsrecht besteht. Deshalb würde ich als alter Eigentümer auch keine Garantie für ein Jahr geben, er kann ja nicht in die Leitungen reinsehen und genau für sowas ist ja die Gebäude-Leitungswasserversicherung auch da.

Viele Grüße
Andreas

Danke sehr für die Antwort
mamilo04

Ein Bauphysiker als vereidigter Gutachter/Sachverständiger ist hierzu zu konsultieren
Viel Erfolg
THomas Klein