Das ist schwierig zu beantworten. Wie gesagt, war dem Verkäufer der Schaden bekannt und er hat ihn arglistig verschwiegen, ist er in der Pflicht. Allerdings muß man das erst einmal beweisen.
Schimmel kann immer auftauchen. Bei Arbeiten am Haus, also bei fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen, hat man 5 Jahre Gewährleistung. Sollte also eine nicht fachgerechte Schadensbehebung Schimmelbildung verursachen, haftet der ausführende Handwerksbetrieb. Es macht Sinn, sich alle Unterlagen zum Haus aushändigen zu lassen, also auch solche Rechnungen oder die Korrespondenz mit der Versicherung. Dann kann der Käufer solche Vorgänge später besser nachvollziehen und belegen.Und wird ein Wasserschaden zügig behoben, entsteht auch kein Schimmel.
Beim Hauskauf sollten alle Unterlagen so vollständig sein: Rechnungen über Reparaturen, Heizungswartung, Einbauten und und und. Die Gewährleistung wird schließlich nicht durch einen Eigentümerwechsel aufgehoben, sondern geht auf den neuen Eigentümer über.
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