Hauskauf unter nicht Eheleuten

Hallo,
ich möchte mir meiner langjährigen Lebenspartnerin ein Haus kaufen.

Die Eigenkapitalsituation sieht so aus das meine Freundin einen wesentlich größeren Teil mit einbringt.

Gemessen an den Gesamtkosten bringt sie ca. 45% mit ein. ich hingegen nur gute 10%.

Nun ist es aber so das ich das erheblich höhere Einkommen habe und dafür den größeren Teil der Finanzierung ca. 70% alleine aufbringe.

Ich frage mich jetzt wie eine faire Aufteilung im Grundbuch aussehen könnte?

Hallo!

Sorry - dazu habe ich keine Antwort.
Vermutlich liegt hier eine irrige Interpretation meines ‚Experten-Angebot‘ vor.
Alles Gute mit viel Glück zu einem Sinn-erfüllten Leben,

Angelo

Sorry, da sist nicht mein Fachgebiet. Ich bin Personalmann

Hallo,
da bin ich überfragt.
Das ist eher eine Frage für einen Finanzierungsexperten.

I’m so sorry.
Trotzdem viel Erfolg und Grüße von der Blonden

Hallo,

letztendlich müsst ihr das natürlich unter euch ausmachen. Ich persönlich würde einen Grundbucheintrag zu gleichen Teilen (50:50) vornehmen lassen, wenn deine Freundin damit einverstanden ist. Zur Absicherung des Eigenkapitals deiner Freundin im Fall der vorzeitigen Trennung - sprich ihr seid mit den Abzahlungen noch nicht soweit gekommen, dass das Kapital ausgeglichen ist- könnt ihr eine private schriftliche Vereinbarung treffen, die man notariell beglaubigen lassen kann (aber nicht muss, denn ein Schuldschein ist auch so gültig). Dann habt ihr gleiche Rechte am Haus, doch im Fall des vorzeitigen Verkaufs, etc. müsstest du ihr aus deinem Anteil ihr Eigenkapital zurückzahlen.

Viele Grüße

Hallo.
Keine Frage des Grundbuchrechts, sondern der Mathematik. Gleichzeitig bleibt es euch überlassen, wie ihr das Eigentum aufteilt. Im Extremfall kann zum Beispiel einer von Euch allein erwerben, während der andere nur abgesichert wird durch Wohnungsrecht, Grundschuld oder desgleichen. Hängt ja auch von familiären Verhältnissen ab und davon, was nach dem Tode von einem passieren soll.
Somit nochmals: kein Fall des Grundbuchrechts.

Hallo,

auch wenn ich die Prozentzahlen nicht nachvollziehen kann sehe ich nur die Lösung, daß - falls überhaupt möglich - das Objekt in Miteigentumsanteile und ggfs. Teileigentum aufgeteilt wird und so die Eigentumsverhältnisse aufgeteilt werden. Aber ob das sinnvoll ist, bleibt dahingestellt.

Gruß

Günter

Dazu kann ich leider nichts sagen.

Grüße von Hulda

Hi,

zunächst sorry, dass es mit der Beantwortung so lange gedauert hat, aber wir haben im engsten Familienkreis einen Todesfall und so…

Prinzipiell bin ich da als Banker nicht die richtige Anprechpartnerin, da Kunden ja mit Finanzierungsanfragen zu mir kommen und diese Fragen vorher schon geklärt haben.

Ist natürlich ein schwieriges Thema und somit auch nicht für alle zufriedenstellend zu beantworten;
nachfolgend nur einige Ideen von mir…

Sie 45 und du 10 % = zusammen 55 %
Verbleiben: Zu teilende 45 %
hieße rund 2/3 sie und 1/3 du…

Das kann man zunächst im Grundbuch manifestieren?!

Grundbuchtechnisch hättet ihr dann zum heutigen Zeitpunkt noch Luft, denn ihr müsst die 100 % der Immo ja aufteilen; du bringst 10 % ein und erhälst ein Drittel;
analog deine Freundin…

Bei einem Notar könntet ihr vereinbaren, dass z. B. in 5 Jahren die rechnerische Situation überprüft und grundbuchtechnisch angepasst wird. Kostet aber Mühe und relativ viel Geld!

Außerdem müsste in solch einem Fall auch in die Rechnung einfließen, dass durch euer EK, maßgeblich durch deine Freundin eingebracht, ein wesentlich angenehmerer Zinssatz in Rechnung gestellt werden wird!

Ich weiß nicht, was und wie ihr gerechnet habt, aber vielleicht kann man mit der Bank sogar über Ia-Konditionen verhandeln. Dieses Delta muss ja dann wieder deiner Freundin gutgeschrieben werden…

Soll heißen: Immo-Kauf ist solch ein komplexes Thema, dass man entweder wirklich 50/50 macht oder/und eine gehörige Portion Gottvertrauen mitbringt.

Vielleicht solltet ihr vor dem Erwerb der Immo nochmal in euch hören, um herauszufinden warum ihr das wirklich machen wollt…

Und noch ein Gedicht:

Was du erzielen möchtest, ist mir natürlich schon klar, aber als weitere Beispiel: Stell´ dir vor, du wärest gestern arbeitslos geworden und deine Freundin würde euch irgendwie durchbringen!
Soll heißen: Es wäre mehr als unfair, evtl. zukünftig zu erfolgende Zahlungen schon heute dinglich abzusichern, finde ich.

Ich könnte noch eine Weile so weiter machen, bringt aber nix. Ihr müsst euch klar werden, warum, wie und wann…

Sorry, Konkretes gibt es an diesem Ende nicht.

LG Moni