Am 28.11.03 unterschrieben wir bei Massa-Haud einen Hausvertrag. Da wir noch nicht genau den Finanzierungsstatus wußten, drängte ich auf ein Zusatzabkommen zum Hausvertrag. Und zwar schlossen wir den Hausvertrag unter Vorbehalt ab. In dem Vorbehalt ist erklärt, daß wenn die Finanzierung trotz ordentlicher Einreichung scheitert, der Vertrag hinfällig ist.
Jetzt plagt uns doch die Frage ob dies wirklich so einfach ist? Oder falls die Finanzierung scheitere wir dennoch das Haus abnehmen müssen.
Kann mich jemand aufklären?
Danke im voraus: Marc
Hallo,
bitte nochmal etwas genauer: Wurde der Vertrag nur mit der Firma abgeschlossen oder vor einem Notar ?
Falls der Vertrag vor einem Notar abgeschlossen wurde, kann es finster aussehen.
Hier in Schleswig-Holstein haben wir die Inverstitionsbank des Landes Schleswig-Holstein. Wenn man da z. B. die Kapitalisierung der Eigenheimzulage beantragt, und es wurde schon ein Kaufvertrag unterschrieben, dann muss in diesem Vertrag stehen, dass eine Rücktritt vom Kaufvertrag unschädlich ist, also keine Entschädigung von Seiten des Verkäufers erhoben/verlangt werden kann.
Wenn dieser Passus nicht im Vertrag steht, gibt es kein Geld !
Der Grund soll sein, dass bei Rücktritt bis zu 15 % der Vertragssumme als Entschädigung oder wie auch immer man das nennt einbehalten werden können.
Gruss
Andreas
Hi,
grundätzlich ist das so möglich.
Die W
Beweislast (ordentlich einreichen) liegt aber bei dir.
Habt Ihr eigentlich eine Frist für die Finanzierung vereinbart??
Gruß
HaWeThie
(bei uns betrug die Frist damals drei Monate)