Hauskauf unverheiratet

Hallo,

Folgende interessante Konstellation:

  • unverheiratetes Paar, 1 gemeinsames Kind
  • geplant ist ein Hauskauf (zur Selbstnutzung), kein Neubau (Gebrauchtimmobilie)
  • Eigenkapital Mann: sehr hoch (Annahme ca. 70- 80% des Kaufpreis)
  • Eigenkapital Frau: 0%
  • Bankdarlehen über Rest (ca 20-30%) der Kaufsumme notwendig
  • Mann kann Darlehensvertrag mit Bank allein bekommen, alternativ auch zusammen mit Frau

Fragen:

  1. Was ist sinnvoll damit Mann sowohl seinen hohen Eigenkapitaleinsatz absichert aber gleichzeitig Frau auch einen „gefühlten bzw. realen Anteil“ am Haus hat (d.h. im Falle einer Trennung Frau/Kind auch entsprechend abgesichert ist und nicht-monetäre Leistungen der Frau wie z.B. Erziehungsarbeit (mit verbundenem Einkommensverzicht durch Teilzeit) entsprechend gewürdigt sind).

Anteiliger Eintrag im Grundbuch (z.B. 1/10 Frau, 9/10 Mann)? Andere Konstellation? Was hat Mann (und Frau) bei gemeinsamen/anteiligen Grundbucheintrag zu beachten? Ausschluss Zwangsversteigerung? Vorkaufsrecht Mann? Andere? Darlehensvertrag gemeinsam unterschreiben? Allein?

  1. Nun theoretische Konstellation mit Eheschliessung: wie ändert sich der Zugewinn wenn das Haus vor bzw nach Ehe gekauft werden würde?

Sprich Kauf vor Ehe: Haus gehört Mann (Annahme alleiniger Eigentümer) -> nach Ehe wird nur Wertsteigerung des Hauses berücksichtigt wenn Zugewinngemeinschaft vereinbart. Soweit verstanden.

Aber Kauf nach Ehe: Mann bringt hohes Eigenkapital mit und kauft Haus dann alleinig -> ist damit das gesamte Haus Zugewinn (sprich die „Konvertierung“ des Eigenkapitals in eine Immobilie nach Eheschliessung hätte zur Folge dass das komplette Haus als Zugewinn angesehen wird -> Verlust für Mann?) oder da aus Eigenkapital / Darlehen Mann finanziert auch kein Zugewinn? Oder wird das Darlehen als Zugewinn angesehen, sprich die 20-30% sind dann Zugewinn (auch wenn Mann alleiniger Kreditnehmer)?

Herzlichen Dank!!!

Da kann ich nur diesen Rat geben:
Nehmen Sie Geld in die Hand und holen Sie sich fachlichen Rat. Gehen Sie zu einem Fachmann, der in dieser Sache Erfahrung hat und Ihnen (und Ihrer Partnerin) den richtigen Weg aufzeigt und umsetzt.
Sie werden hier keine verbindliche Antwort von Fachleuten erhalten, da dies deren berufliche Tätigkeit tangiert und dafür Honorar fällig ist.
Und private Ratschläge können im entsprechenden Falle (z.B. nach 20 Jahren) zum „Rohrkrepierer“ werden.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch