Hallo,
Folgende interessante Konstellation:
- unverheiratetes Paar, 1 gemeinsames Kind
- geplant ist ein Hauskauf (zur Selbstnutzung), kein Neubau (Gebrauchtimmobilie)
- Eigenkapital Mann: sehr hoch (Annahme ca. 70- 80% des Kaufpreis)
- Eigenkapital Frau: 0%
- Bankdarlehen über Rest (ca 20-30%) der Kaufsumme notwendig
- Mann kann Darlehensvertrag mit Bank allein bekommen, alternativ auch zusammen mit Frau
Fragen:
- Was ist sinnvoll damit Mann sowohl seinen hohen Eigenkapitaleinsatz absichert aber gleichzeitig Frau auch einen „gefühlten bzw. realen Anteil“ am Haus hat (d.h. im Falle einer Trennung Frau/Kind auch entsprechend abgesichert ist und nicht-monetäre Leistungen der Frau wie z.B. Erziehungsarbeit (mit verbundenem Einkommensverzicht durch Teilzeit) entsprechend gewürdigt sind).
Anteiliger Eintrag im Grundbuch (z.B. 1/10 Frau, 9/10 Mann)? Andere Konstellation? Was hat Mann (und Frau) bei gemeinsamen/anteiligen Grundbucheintrag zu beachten? Ausschluss Zwangsversteigerung? Vorkaufsrecht Mann? Andere? Darlehensvertrag gemeinsam unterschreiben? Allein?
- Nun theoretische Konstellation mit Eheschliessung: wie ändert sich der Zugewinn wenn das Haus vor bzw nach Ehe gekauft werden würde?
Sprich Kauf vor Ehe: Haus gehört Mann (Annahme alleiniger Eigentümer) -> nach Ehe wird nur Wertsteigerung des Hauses berücksichtigt wenn Zugewinngemeinschaft vereinbart. Soweit verstanden.
Aber Kauf nach Ehe: Mann bringt hohes Eigenkapital mit und kauft Haus dann alleinig -> ist damit das gesamte Haus Zugewinn (sprich die „Konvertierung“ des Eigenkapitals in eine Immobilie nach Eheschliessung hätte zur Folge dass das komplette Haus als Zugewinn angesehen wird -> Verlust für Mann?) oder da aus Eigenkapital / Darlehen Mann finanziert auch kein Zugewinn? Oder wird das Darlehen als Zugewinn angesehen, sprich die 20-30% sind dann Zugewinn (auch wenn Mann alleiniger Kreditnehmer)?
Herzlichen Dank!!!