Hauskauf - Versicherungsübergang

Hallo eine kleine Frage zum Verständniss, sicher hat da jemand von Euch Erfahrung:

Wir haben vor kurzem einen Kaufvertrag über ein Einfamilienhaus abgeschlossen und wollen dieses dann in einen Monat kaufen.

Nun gibt es in einem Abschnitt folgende Formulierung (Abschnitt IV):
„Der Besitz und die Nutzung, die Gefahr und die Lasten einschließlich aller Verplichtungen aus den den Grundbesitz betreffenden Versicherungen sowie die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten gehen auf den Käufer über mit dem Tage dder Kaufpreiszahlung.“

Bedeutet dies, dass zB die Wohngebäudeversicherung mit dem Tag der Kaufpreiszahlung an mich übergeht? Welche weiteren Versicherung könnten das dann noch sein Hausrat etc.?

Ich frag daher, da ja der Vorbesitzer ganz andere Ansprüche an seine zB Wohngebäudeversicherung stellen kann als ich und - zB wenn ich höhere Ansprüche stelle - ich seine Versicherung übernehmen müsste und paralell noch eine neue abschliessen müsste und ich somit ja auch doppelt zahlen würde - irgendwie hört sich das falsch an.

Kennt das jemand.

Danke
Michael

Kündigen
Hallo Michael,

Du übernimmst vom Verkäufer die Brandversicherung inkl. eventl. Zusatzversicherungen (Hagel, Sturm etc.).
In der Regel ist die Versicherung vom Verkäufer im voraus bezahlt, Du müsstest ihm also z.B. ab Juli den halben Jahresbeitrag erstatten.
Du wirst jedoch automatisch Versicherungsnehmer, kannst diese Versicherung aber zum Jahresende wegkündigen. Dann kannst Du bei der gleichen oder einer anderen Versicherung neu abschliessen nach Deinen Bedürfnissen. Hole auf jeden Fall mehrere Angebote ein, es gibt Preisunterschiede!

Gruß elmore

Also die WOhngebäudeversicherung geht immer automatisch mit auf den Erwerber über, selbst wenn es notariell so nicht vereinbart wird. Der Käufer hat dann einen Monat nach Grundbucheintrag die Versicherung zu sofort zu kündigen oder aber auch zum Ende der Vers.periode. Notariell sollte evtl. vielleicht vereinbart werden was mit dem bereits gezahlten Versicherungsbeitrag für die laufende Vers.periode passiert. Zeitpunkt für den Übergang sämtlicher Pflichten, Lasten, etc ist immer der Grundbucheintrag, nicht die Kaufpreiszahlung oder der Notartermin.

Die Hausrat, Glasvers., Haus-&Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gehen nicht auf den Erwerber über. Gerade um die Haftpflichtversicherung, wenn extra nötig sollte man sich schleunigst selber kümmern.

Anders ist es wenn du erbst. Da hast du bei der Wohngebäudeversicherung so keine Kündigungsmöglichkeit und auch die Hausratversicherung geht, wenn der Versicherer nichts anderes hört auf den Erbwerber erstmal über.

Alles klar, soweit oder noch Fragen? :smile:

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nicht ganz richtig

Hallo Michael,

Du übernimmst vom Verkäufer die Brandversicherung inkl.
eventl. Zusatzversicherungen (Hagel, Sturm etc.).
In der Regel ist die Versicherung vom Verkäufer im voraus
bezahlt, Du müsstest ihm also z.B. ab Juli den halben
Jahresbeitrag erstatten.

Muss er nicht, wenn es nicht vereinbart ist. Grundsätzlich haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch gegenüber dem Versicherer.

Du wirst jedoch automatisch Versicherungsnehmer, kannst diese
Versicherung aber zum Jahresende wegkündigen. Dann kannst Du
bei der gleichen oder einer anderen Versicherung neu
abschliessen nach Deinen Bedürfnissen. Hole auf jeden Fall
mehrere Angebote ein, es gibt Preisunterschiede!

Er kann innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag zu sofort „wegkündigen“ oder zum Ende der laufenden Periode, aber immer innerhalb diesen eines Monats nach Grundbucheintragung. Die Versicherung kann auch während der Laufzeit den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Eine Überprüfung nach Kauf ist in jedem Fall ratsam, am besten mit der aktuellen Versicherung in Verbindung setzen!

Hallo und Danke für die Antworten,

was ich bisher herausgefunden habe ist auch, dass ich lt. VVG §70:

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VVG § 70
(1) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausübt, in welchem er von der Veräußerung Kenntnis erlangt.

(2) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu kündigen; die Kündigung kann nur mit sofortiger Wirkung oder auf den Schluß der laufenden Versicherungsperiode erfolgen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird; hatte der Erwerber von der Versicherung keine Kenntnis, so bleibt das Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an bestehen, in welchem der Erwerber von der Versicherung Kenntnis erlangt.

(3) Wird das Versicherungsverhältnis auf Grund dieser Vorschriften gekündigt, so hat der Veräußerer dem Versicherer die Prämie zu zahlen, jedoch nicht über die zur Zeit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses laufende Versicherungsperiode hinaus; eine Haftung des Erwerbers für die Prämie findet in diesen Fällen nicht statt.

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an sich innerhalb des ersten Monats nach dem Grundbucheintrag die Versicherung Kündigen kann (ich gehe inzwischen davon aus, dass es sich hier nur um die Wohngebäudeversicherung handeln kann, da alle anderen ja eher personenabhängige Versicherungen sind).

Die Frage ist nun nur - Angenommen der Eintrag ist am 24.Juli 2006 - ich kündige am 08.August 2006 und auch davon ausgegangen, dass die laufende Versicherung auf mich als Nutzer zu dem Zeitpunkt übergeht - bis wann muss dann die Versicherung gezahlt werden:

a. Bis 08.August - wobei Anteil von mir für Zeitraum 24.07.-08.08. und der Rest vom Vorbesitzer

b. Bis Ende des Montas - wobei Anteil von mir für Zeitraum 24.07.-20.08. und der Rest vom Vorbesitzer

c. oder schaut der Vorbesitzer dann in die Röhre und muss für das komplette Versicherungsjahr aufkommen obwohl er davon ja nichts hat (ich auch nicht, da ich ja eine andere Versicherung nehme).

oder

d. auch wenn ich direkt kündige muss ich bis zum Ende des Versicherungsjahres anteilig zahlen, da ja im Kaufvertrag steht, dass alle „Verplichtungen aus den den Grundbesitz betreffenden Versicherungen“ auf den Käufer übergehen.

Schon mal dank im Voraus und Entschuldigung für den vielen Text

Michael

Die Frage ist, wie die Zahlweise des Vertrages lautet. Hat der Veräußerer bereits für das gesamte Versicherungsjahr bezahlt?? Wurde vertraglich etwas zu der Prämie vereinbart, ausser dem was du hier bereits geschrieben hast?

Wenn der Veräußerer zum Bsp. für die gesamte Versicherungsperiode gezahlt hat dann würde ich, wenn du denn unbedingt kündigen willst, zum Ende der Versicherungsperiode kündigen! Kündigung muss aber wie auch in §70 VVG steht, innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag erfolgen! Wenn du fristlos kündigst dann bekommst in der Regel du die Prämie anteilig zurück, da Du auch neuer Vertragspartner bist.

Dazu musst Du allerdings noch mal in die Bedingungen schauen, dort sollte das drin stehen, denn es wird hier zu Gunsten des Versicherungsnehmers vom Gesetz abgewichen, aber das machen nicht unbedingt alle Versicherer (bei uns wird zu Guunsten des Vers.nehmers vom Gesetz abgewichen). Lt. §70 VVG steht dem versicherer (noch) die Prämie bis zum Ende der Versicherungsperiode zu.

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