Hallo und Danke für die Antworten,
was ich bisher herausgefunden habe ist auch, dass ich lt. VVG §70:
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VVG § 70
(1) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausübt, in welchem er von der Veräußerung Kenntnis erlangt.
(2) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu kündigen; die Kündigung kann nur mit sofortiger Wirkung oder auf den Schluß der laufenden Versicherungsperiode erfolgen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird; hatte der Erwerber von der Versicherung keine Kenntnis, so bleibt das Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an bestehen, in welchem der Erwerber von der Versicherung Kenntnis erlangt.
(3) Wird das Versicherungsverhältnis auf Grund dieser Vorschriften gekündigt, so hat der Veräußerer dem Versicherer die Prämie zu zahlen, jedoch nicht über die zur Zeit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses laufende Versicherungsperiode hinaus; eine Haftung des Erwerbers für die Prämie findet in diesen Fällen nicht statt.
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an sich innerhalb des ersten Monats nach dem Grundbucheintrag die Versicherung Kündigen kann (ich gehe inzwischen davon aus, dass es sich hier nur um die Wohngebäudeversicherung handeln kann, da alle anderen ja eher personenabhängige Versicherungen sind).
Die Frage ist nun nur - Angenommen der Eintrag ist am 24.Juli 2006 - ich kündige am 08.August 2006 und auch davon ausgegangen, dass die laufende Versicherung auf mich als Nutzer zu dem Zeitpunkt übergeht - bis wann muss dann die Versicherung gezahlt werden:
a. Bis 08.August - wobei Anteil von mir für Zeitraum 24.07.-08.08. und der Rest vom Vorbesitzer
b. Bis Ende des Montas - wobei Anteil von mir für Zeitraum 24.07.-20.08. und der Rest vom Vorbesitzer
c. oder schaut der Vorbesitzer dann in die Röhre und muss für das komplette Versicherungsjahr aufkommen obwohl er davon ja nichts hat (ich auch nicht, da ich ja eine andere Versicherung nehme).
oder
d. auch wenn ich direkt kündige muss ich bis zum Ende des Versicherungsjahres anteilig zahlen, da ja im Kaufvertrag steht, dass alle „Verplichtungen aus den den Grundbesitz betreffenden Versicherungen“ auf den Käufer übergehen.
Schon mal dank im Voraus und Entschuldigung für den vielen Text
Michael