Guten Tag,
was muss man beachten, wenn man ein Haus vom eigenen Vater kaufen will ?
Kann man einen beliebigen Preis festlegen 1Euro - X ?
Was geschieht, wenn es noch Geschwister gibt, mit ihrem Erbteil ?
Würde mich über eine Antwort und jede weitere Information freuen
Hallo Bushido,
im Zuge einer sog. vorgezogenen Erbauseinandersetzung kann man mittels Notarvertrag durchaus das Haus seines Vaters kaufen (geht beim Hauskauf eh nicht anders). Die Geschwister sollten dabei in die Vertragsverhandlungen eingebunden werden, um eine wasserdichte Vertragskonstruktion zu erreichen, die möglichst allen Beteiligten gerecht wird. Dazu ist jedoch sehr viel guter Wille von allen Beteilten erforderlich.
Das Thema sprengt den Rahmen dieses Forums. Empfehlenswert ist hierbei juristische Unterstützung durch einen entsprechenden Fachanwalt.
darf man zu Lebzeiten(Eltern) mit seinem Eigentum nicht machen, was man will? Oder betrifft das nur das Eltern/Kind Verhältnis ?
Eine Zustimmung seitens Geschwister, wäre ja auch bei einer Schenkung erforderlich, somit unterscheidet sich (in dem Punkt) der Verkauf nicht von der Schenkung.
Hauskauf als Alternative zur Schenkung ist somit nicht möglich ?
P.s: Bitte nichts Falsches denken, man will hier niemanden ( Geschwister) benachteiligen.
ein Verkauf zu einem nicht marktüblichen Preis wird im Streitfall als versteckte Schenkung behandelt werden, und dann ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche der übrigen Kinder begründen. Besser wäre - soweit möglich - eine einvernehmliche Lösung mit klarer Abfindungsregelung im Rahmen eines Erbvertrages. Das spart Stress, Streit und man weiß wo man dran ist.
P.s: Bitte nichts Falsches denken, man will hier niemanden (
Geschwister) benachteiligen.
So, aber wen will man denn stattdessen benachteiligen?
Der Zweck der Übung ist mir nicht ganz klar, weder wird man damit erfolgreich Notargebühren noch Schenkungssteuer vermeiden können noch braucht man bei einem Geschäft unter Verwandten in absteigender Linie Grunderwerbssteuer zu zahlen, so what?