Hauskauf von Demenzkranken?

Wir sind aktuell dabei ein Haus zu kaufen. Der Eigentümer ist im Pflegeheim wegen Demenz und seine Söhne sind dabei bisher unsere Ansprechpartner gewesen. Summe und Dokumente für die Finanzierung und so weiter bekommen wir problemlos von ihnen. 

Nun wollten wir den Kauf quasi abschließen und sie haben gemerkt, dass das rechtlich ohne bestellten Betreuer gar nicht geht (sie haben wohl eine Generalvollmacht, aber die ist nicht notariell beglaubigt). Nun haben sie uns angeboten das Haus erst einmal zu mieten, bis der Vater verstorben ist. 

Eigentlich dreht sich meine Frage erstmal darum, ob denn, wenn sie das Haus für ihren Vater nicht verkaufen dürfen, es den einfach so vermieten können? 

Außerdem interessiert mich, was ein bestellter Betreuer in so einer Sache unternimmt. Wir haben die Kaufsumme ja schon verhandelt und geklärt. Kann der Betreuer da sinngemäß sagen: „Nein, dass ist zuwenig, unter XYZ wird das nicht verkauft“?

Besten Dank schonmal für etwaige Antworten

Hallo,

Nun haben sie uns angeboten das Haus
erst einmal zu mieten, bis der Vater verstorben ist. 

Würde ich nicht machen. Wer garantiert euch, dass sie bis dahin nicht einen höheren Kaufpreis wollen?

Außerdem interessiert mich, was ein bestellter Betreuer in so
einer Sache unternimmt. Wir haben die Kaufsumme ja schon
verhandelt und geklärt. Kann der Betreuer da sinngemäß sagen:
„Nein, dass ist zuwenig, unter XYZ wird das nicht verkauft“?

Der Betreuer kann sagen, „nein, das Haus wird nicht verkauft, weil ja noch anderes Vermögen da ist, aus dem die Kosten für das Pflegeheim bezahlt werden können“. Ist mir selber so passiert - eine schöne 1-Zimmer-Wohnung in Unterföhring, EUR 78.000,-, 37 m², Südlage mit Alpenblick, im 13. OG mit vier Liften. Schöner Einzelstellplatz, Fahrradkeller, Schwimmbad auf dem Dach, maximal 10 Minuten zu Fuß zur S-Bahn.

Tja, die Besitzerin war auch unter Betreuung, und am Tag des Notartermins rief der Makler dann am Morgen an und teilte mir mit, dass der Betreuer dem Verkauf nicht zugestimmt hatte, weil es noch andere Vermögenswerte gab, die verwertet werden konnten.

Trotzdem würde ich den Verkäufer doch überzeugen, einen Betreuer zu bestellen. Was nutzt euch denn ein Haus, das „vielleicht“ verkauft wird? Was, wenn der Verkäufer dann einen Rückzieher macht, wenn es soweit ist, oder einen höheren Kaufpreis möchte?

Schöne Grüße

Petra

Hallo erst mal,

das Ganze lässt sich mittelprächtig leicht lösen. Die Kinder mit der Vollmacht müssen nur beim zuständigen Betreuungsgericht die Veräußerung genehmigen lassen. Dazu müssen sie erklären, dass der Verkauf im Interesse des Betreuten ist, um insbesondere die Kosten einer angemessenen Unterbringung und Pflege sicher zu stellen, und durch Gutachten nachweisen, dass der verhandelte Verkaufspreis angemessen ist.

Das kann sich natürlich ein paar Monate ziehen, ist aber grundsätzlich alles machbar.

Gruß vom Wiz

Eine Vermietung ist durch eine Generalvollmacht abgedeckt.

Der bei einem Kaufvertrag tätige Betreuer muss die Vertragsbedingungen eigenverantwortlich aushandeln.

Hallo,

neben dem zweifellos von Wiz korrekt geschilderten Weg wäre es für alle Beteiligten auch prüfenswert ob der aktuelle Grad derDemenz eine wirksame Willenserklärung wirklich gänzlich ausschließt…

ml.