Wir sind aktuell dabei ein Haus zu kaufen. Der Eigentümer ist im Pflegeheim wegen Demenz und seine Söhne sind dabei bisher unsere Ansprechpartner gewesen. Summe und Dokumente für die Finanzierung und so weiter bekommen wir problemlos von ihnen.
Nun wollten wir den Kauf quasi abschließen und sie haben gemerkt, dass das rechtlich ohne bestellten Betreuer gar nicht geht (sie haben wohl eine Generalvollmacht, aber die ist nicht notariell beglaubigt). Nun haben sie uns angeboten das Haus erst einmal zu mieten, bis der Vater verstorben ist.
Eigentlich dreht sich meine Frage erstmal darum, ob denn, wenn sie das Haus für ihren Vater nicht verkaufen dürfen, es den einfach so vermieten können?
Außerdem interessiert mich, was ein bestellter Betreuer in so einer Sache unternimmt. Wir haben die Kaufsumme ja schon verhandelt und geklärt. Kann der Betreuer da sinngemäß sagen: „Nein, dass ist zuwenig, unter XYZ wird das nicht verkauft“?
Besten Dank schonmal für etwaige Antworten