Hauskauf von Privat

Nette Meinungen dringend gesucht.
Hallo liebe Leute,
wir sind ein Ehepaar mit 2 Kindern, und möchten ein Haus kaufen.
Aus Finanziellen Gründe können wir aber nur ein älteres Haus leisten, und nach langer Suche haben wir auch ein paar günstige, sanierte und modernisierte Häuser übers Internet gefunden und besichtigt. Leider sind aber alle die Häuser uns über Makler angeboten, was wir der Provision überhaupt nicht leisten konnten und deswegen gescheitert.
Wir bitten um Informationen, wie und wo wir Haus ohne Provision an Makler kaufen können.

Hi Mehari,

Wir bitten um Informationen, wie und wo wir Haus ohne
Provision an Makler kaufen können.

wir haben unser Haus über den Kleinanzeigenteil der Lokalzeitung gefunden, auch von privat.
Spezielle Kleinanzeigenblätter sind ev. auch eine lohnende Quelle.

Gandalf

Hallo Mehari,

na, selbst ne Anzeige aufgeben ,dass und WAS ihr sucht - mit dem Hinweis „keine Maklerangebote“…
oder eben nach Anzeigen in der Zeitung suchen oder und vor allem auch im Internet, da gibt es massig Angebote ohne Makler.

Gruss und viel Glück.
Frank

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Hallo Frank,
vielen herzlichen Dank für deine Bereitschaft und Bemühung uns zu helfen.
Du hast geschrieben " vor allem auch im Internet, da gibt es massig Angebote ohne Makler ". Kannst du mir bitte sonstige Webseiten außer immobilienscout24, Immonet und Immowelt empfehlen?

Gruß

M. Dunfu

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Hallo Gendalf,
vielen herzlichen Dank für deine Bereitschaft und Bemühung uns zu helfen. Sehr nett von dir, und viel Gluck und Spaß mit eurem neuen eigene vier Wände.

Gruß
M. Dunfu

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Wir haben einfach in diversen Orten rumgeschaut und den Kontakt zur Bevölkerung gesucht. Die EInheimischen wissen am ehesten wann was wie frei wird.

Viel Spaß beim Suchen!

Hallo zurück,
versucht es doch mal bei den Amtsgerichten. Im Zuge der Zwangsversteigerung kann man sich die entsprechenden Wertgutachten zu den infrage kommenden Objekten dort vorher ansehen und sicher auch Besichtigungstermine vereinbaren.
Da die Zwangsversteigerung eine amtliche Sache ist, erfolgt die Eintragung ins Grundbuch von Amts wegen ohne weitere Notar-, Anwalts- und Maklerkosten.
Speziell die Objekte, bei denen die 5/10tel-Grenze gefallen ist (im allgemeinen beim 2. Versteigerungstermin) kann man u. U. ein Schnäppchen machen.
Wichtig: Das Objekt muß bezugsfrei sein, sonst kann man sein blaues Wunder erleben.
Wir haben vor 6 Jahren im Wege der Zwangsversteigerung unser Haus gekauft und auf diesem Wege eine 5stellige Summe alleine für Notar- und Maklerkosten gespart.
MfG M.P.

Hi,

Wertgutachten zu den infrage kommenden Objekten dort vorher
ansehen und sicher auch Besichtigungstermine vereinbaren.

Vorsicht! Wenn das Haus noch bewohnt ist und die Bewohner es nicht erlauben, hat man keine Chance einer vorherigen Besichtigung!

Wichtig: Das Objekt muß bezugsfrei sein, sonst kann man sein
blaues Wunder erleben.

Also du meinst, das Haus sollte leer sein. Das ist in der Tat wichtig, weil man sonst u.U. die Bewohner erst noch herausklagen muss.

Gruß
Nelly

Hi, Nelly,

Deine Ergänzung ist korrekt: Wenn also im Wertgutachten steht, dass der derzeitige Bewohner den Zutritt zwecks Erstellung des Wertgutachtens verweigert hat, wird vermutlich auch der potentielle Käufer den Zutritt nicht bekommen.
Und der Klageweg im Nachgang wäre teuer.
Also in solch einem Falle trotz Schnäppchenpreis - Hände weg.
Ist das Objekt nicht bezugsfrei, kann das ebenso passieren. Dann hat man als Käufer auch nur den Klageweg, und der wird lang und teuer. Und bei unserer Rechts(?)sprechung ist auch dieser Ausgang ungewiss.
MfG M.P.

Ergänzenderweise möchte ich hinzufügen:
Es ist wichtig bei diesen Zwngsversteigerungen einen beglaubigten Scheck seiner Bank über xxx (das weiß ich nicht so genau) oder Bargelb in dieser Höhe dabei haben.
Bereits bei diesem Versteigerungstermin, sonst wirds nix mit Schnäppchen!

-)

Senta

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Hallo Senta,
Du hast völlig recht: Es sind genau 10 % des Wertes des Wertgutachtens, d. h. bei Verkehrswert von 320.000 Euro genau 32.000 Euro, egal wieviel man bieten möchte und egal, in welcher Höhe letztendlich der Zuschlag erteilt wird. Ob die sogenannte Sicherheitsleistung i.H. v. 10 % erforderlich ist, hängt vom Verlauf der Auktion ab: Sind Banken als Initiator der Zwangsversteigerung involviert, ist die Sicherheitszahlung obligatorisch. Erhält man in der Auktion den Zuschlag, verbleibt das Geld sofort beim Auktionator, der eine Quittung dazu ausstellt. Der Rest des Preises ist dann zu einem bestimmten Termin, meist Verteilungstermin, fällig, der vom jeweiligen Auktionator/Rechtspfleger ect. bestimmt wird.
Wenn dann, aus welchen Gründen auch immer, die Summe nicht beim Amtsgericht eingegangen ist, erfolgt sofort die Eintragung einer Zwangshypothek, deren Löschung nur weitere Laufwege und Kosten verursacht.
MfG M.P.

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