hi,
ob ein Notar von Nebenan, oder ob die Verkäuferin ihn kennt, das spielt absolut keine Rolle, wegen interessenkollusion berät der Notar beide Parteien gut,
- weil er nicht mehr bekommt als die 1,5 % vom Kaufpreis, und 2. er Haftet doch dafür, wenn er Falsch berät.
wenn das Haus noch Schulden hat solltest Du fragen ob die Verkäufer die Wohnung auf Raten Verkaufen dürfen,denn das Haus gehört ja nicht nur dem Verkäufer sondern solange eine Grundschuld eingetragen ist,
auch der Bank, dass heißt die BAnk wird mit dem Verkauf erst dann einverstanden sein, wenn sie weiterhin im Grundbuch eingetragen bleibt und das solange bis die letzte Rate bezahlt ist.
Aber Du kannst es auch so gestalten, das Du die Restschuld von dem Verkäufer ( wenn sie nicht sehr Hoch ist )sofort an die Bank zahlst, und den Restkaufpreis
würde ich dann an den Verkäufer in Raten zahlen, mit oder ohne Zinsen das ist euch überlassen.
- Möglichkeit
Du übernimmst die Restschulden die an die Bank noch zu zahlen sind, das heißt Du und die Verkäufer geht zu der Bank, und schlagt den vor, dass Du die Restschulden übernehmen möchtest, weil Du das Haus erwirbst, daher möchtest Du, dass ein Kreditvertrag über die Restsumme mit Dir abgeschlossen wird, und den Restkaufpreis zahlst Du in Raten an die Verkäufer.
außerdem wird Dir der Notar einen Kaufvertragsentwurf zukommen lassen, und wenn Du den Notar nicht vertrauen solltest, dann gehst Du mit dem KV entwurf zum Rechtsanwalt und läßt den überprüfen.
Wichtig ist, nicht wieviel im Grundbuch als Belastung noch eingetragen sind, sondern wieviel der Verkäufer noch abzahlen muss, denn im Grundbuch steht immer Ges. Kreditbetrag der aufgenommen wurden war.
Notargebühren 1,5 % vom Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 3,5 % vom Kaufpreis müssen auch vorhanden sein.
ich hoffe ich konnte dir wenig helfen.
ich weiß, ich habe zuviel geschrieben, sorry.
netten Gruss aus berlin
Samir
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]