ich bin verheiratet und lebe von meinem Mann getrennt. Nun möchte ich ein Haus kaufen und wollte wissen, ob mein Mann ein Anrecht auf das Haus bei der Scheidung hat. Der Scheidungsantrag ist schon gestellt, wir haben aber leider keinen Ehevetrag vereibart.
Hallo E,
warum traust du dich nicht mal, deinen Vornamen zu nennen, finde ich irgendwie feige!!!
Na ja, für seinen Vornamen kann man ja nichts, wenn einem der nicht gefällt, muss man ihn halt verstecken.
nun zur Antwort, bis die Scheidung durch ist, ist man ja noch verheiratet, also muss nachweisbar bleiben, wo das Eigenkapital herkommt, am besten über den Anwalt absichern.
es hat nichts damit zutun das ich feige bin, sondern das ich meinen Namen immer so abkürze. Aber wenn dich mein Name interessiert nenne ich ihn dir gerne. Danke für die schnelle Antwort.
Ela
Wenn Ihr keinen Ehevertrag habt, gehe ich davon aus, dass Ihr im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet seid. Ein Ehevertrag hieße, einen anderen als den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren.
Es gibt für den Zugewinnausgleich bei der Zugewinngemeinschaft zwei Stichtage, die zu berücksichtigen sind: Den Tag der Eheschließung und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages beim Antragsgegner (Beweis ist der Umschlag in welchem der Einwurf in den Briefkasten stattfand). Diese Termine begrenzen die Ehezeit. Es kann für den Ausgleich des Zugewinns ein Anfangsvermögen und ein Endvermögen jedes Ehepartners festgestellt werden, der errechnete „Zugewinn“ wird dann ausgeglichen. Falls dies nicht gütlich geschieht, haben beide Parteien drei Jahre nach Scheidung (der Tag an dem die Ehe vom Gericht als geschieden erklärt wird) Zeit, diesen Zugewinnausgleich einzuklagen.
Zu dem Termin der Zustellung des Scheidungsantrages werden auch die Rentenansprüche ausgeglichen. Auch setzt der Termin der Zustellung des Scheidungsantrages (nur)für die Person, die „zugestellt“ bekommt ein Ende der Erbberechtigung und der Witwen-/Witwer-Rentenansprüche (Der Antragsteller könnte weiterhin erben und Rente beziehen). Auch eine spätere (später als Zustellung) Erbschaft oder ein späterer (später als Zustellung) Lottogewinn bleiben beim Zugewinnausgleich dann aussen vor. Meines Erachtens gilt dies auch für den Erwerb von Immobilienvermögen, Aufnahme von Darlehen oder sonstigen Kontoguthaben oder Schenkungen.
Bei einer eventuellen Klage des Expartners würde dies aber von einem Richter entschieden werden. Bei diesem „Hauskauf“ handelt es sich im Regelfall um eine so große Summe, dass es sich lohnt, qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen (Ihr Scheidungsanwalt?) und dabei auf der sicheren Seite zu sein. Der finanzielle Aufwand ist vergleichsweise gering, wenn man berücksichtigt, dass es um viel Geld geht.
Der Rechtsberater kann die wirtschaftliche Situation (z.B. Höhe der Darlehen/Eigenmittel bei Hauskauf etc.) berücksichtigen. Er weiss dann genau, wer wann Scheidungsantrag gestellt hat und wem er wann zugestellt wurde, kurz, er kann die ganze Situation genauer beurteilen als ich das kann und die eventuellen Chancen/Risiken vor Gericht bei einer eventuellen Klage des Expartners besser einschätzen.
Wichtig ist also der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.
Viel Glück!
Hier hört sich das so an, als sollte das Haus ohne Wissen des Noch-Ehemannes gekauft werden, das wird schonmal gar nicht möglich sein. Wenn er davon weiß und dem zustimmt, kann eine Art Teilungserklärung aufgesetzt werden, in der seitens des Mannes anerkannt wird, dass das Haus nach der Trennung in Ihrem Besitz ist und Sie sich auch um den Unterhalt des Hauses kümmern.
Für Details und die Aufsetzung der Vereinbarung sollte bei einem solchen Gegenstandswer auf jeden Fall ein Anwalt mit entsprechender Erfahrung hinzugezogen werden.
leider habe ich hierzu kaum Kenntnisse, da meine Immobilie bereits vor der Eheschliessung erworben wurde. Die Trennungsurkunde ist allerdings bereits notariell beglaubigt, auch wenn wir noch nicht geschieden wurden ist dies möglich. Das heisst, alles was nach dem Notartermin passiert, ist nur noch Angelegenheit jedes Einzelnen und hat mit der noch bestehenden Ehe nichts mehr zu tun.
Also sollten du und dein Nochmann evtl. auch eine Trennungsurkunde notariell beglaubigen lassen, dann könntest du ab dem Zeitpunkt tun und lassen was du willst.
Hallo!
Grundsätzlich gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen. Was in der Ehe erworben wird, wird bei Scheidung aufgeteilt.
Ich setze voraus, dass keine Kinder da sind.
Nun sind Sie in der Trennungsphase. Hat Ihr Mann Anspruch auf das Geld, mit dem Sie das Haus kaufen wollen? Bitte vorsorglich mal beim Amtsgericht anfragen. Die haben Rechtsberater, die Ihnen gerne Auskunft geben, ohne dass es was kostet.
Ich bitte die späte Antwort zu entschuldigen und wünsche Ihnen alles Gute. Für Rückfragen stehe ich gerne Zur Verfügung.
Schönen Gruß
Bernd
Hallo, bitte entschuldige, wenn ich mich erst jetzt melde. Ich weiß nicht, ob du in deinem Thema schon weiter gekommen bist.
Aber hier trotzdem noch meine Antwort:
So wie ich weiß:
Da der Scheidungsantrag schon gestellt ist und wahrscheinlich der Gegenseite schon zugestellt wurde, ist dieses Haus für die Scheidungsfolgen unrelevant. Der Zugewinn/das Vermögen wird berechnet vom Tag der Eheschließung bis zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Ein Ehevertrag gilt nur für den Zeitpunkt der Ehe (also Eheschließung und Stichtag Zustellung Scheidungsantrag). Auf alles, was danach neu angeschafft wird auf eigenem Namen hat der Ex-Partner keinen Anspruch.
Du hast leider den Zeitpunkt der Trennung von deinem Mann nicht genannt.
Sofern die Trennung „von Tisch und Bett“ bereits vor einem Jahr stattgefunden hat, wäre die Scheidung problemlos möglich, selbst wenn der andere Partner nicht zustimmt.
Da ihr für die Ehe keinen Ehevertrag mit Gütertrennung vereinbart habt, wird eine finanzielle Auseinandersetzung bei Scheidung unvermeidlich sein.
Wer finanziell bei Scheidung profitieren wird, kann ich nicht abschätzen, weil du dazu keine Angaben gemacht hast.
Einen guten Rat möchte ich dir aber geben:
Kaufe das Haus auf keinen Fall!! Warte damit bis zur Rechtskräftigkeit der Scheidung, damit dein Mann nicht Anspruch auf die Hälfte des Hauses erhebt.
Ich erlebe in der Beratung leider immer wieder, dass Menschen sehr blauäugig mit dem Thema Trennung und Scheidung umgehen. Vielen Betroffenen sind die ernsthaften Konsequenzen offenbar nicht bewusst und sie scheuen die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Später ist der Jammer groß und sie bezahlen teuer für die leichtfertigen Entscheidungen.
Sorge endlich für klare Verhältnisse! Suche einen Anwalt deines Vertrauens und sorge für unverzügliche Durchsetzung der Scheidung, auch wenn es etwas Geld kostet.
In deiner Lage wird ein weiterhin Getrenntleben ohne Scheidung wahrscheinlich am Ende teuer, sehr teuer.
Wenn alles überwunden ist, kannst du in Ruhe neue Pläne machen und immer noch ein Haus kaufen. Allerdings nur, wenn dir nach der Scheidung noch etwas übrig bleibt.