Hallo,
theoretische Frage: Es findet ein Hauskauf statt, notariell beurkundet. Als Übergabetermin wurde der 15. Dezember vereinbart. Laut Vertrag ist der Kaufpreis nach Räumung zu zahlen. Die Räumung findet jedoch erst am 13. Dezember statt.
Da der Käufer den Schlüssel zum 15. Dezember benötigt, wurde das Angebot unterbreitet, am 13. Dezember mit allen Unterlagen direkt zur Bank zu fahren und dort die Überweisungen als Blitzüberweisung ausführen zu lassen. Die Bank wird dem Käufer schriftlich die Überweisung bestätigen. Diese Bestätigung wird vom Notar der Bank beglaubigt.
Jetzt die konkrete Frage: Hat der Käufer jetzt Anspruch auf Herausgabe der Schlüssel? Der Verkäufer verneint und verlangt, zunächst auf schriftliche Bestätigungen seiner Banken warten zu wollen.
Speziell zur Übergabe steht im Kaufvertrag nur geschrieben: §3: Der nutzbare Antritt und die Übergabe erfolgen mit Zahlung des Kaufpreises auf das Konto der Verkäufer bzw. auf das Konto der in Abt. III eingetragenen Gläubiger.
Somit interpretiert der Käufer, daß wenn er die Zahlung nachweisen kann, er auch Anspruch auf die Schlüssel hat. Der Verkäufer beharrt auf eine schriftliche Bestätigung.
Wer hat Recht? Wenn der Käufer im Recht ist: Was sind seine Möglichkeiten?