Hauskauf - was beachten und welche Kosten ?

Ich grüße alle Experten,

ein Bekannter von mir hat ein leerstehendes Haus entdeckt, welches er kaufen und in Eigenleistung sanieren möchte.
Der Besitzer des Hauses ist ausfindig gemacht, er ist mit dem Verkauf einverstanden, der Kaufpreis ist okay, die Finanzierung vollständig erledigt und gesichert.

Ich frage an:
Welche rechtliches Schritte (Notar, Grundbuchamt usw ) sind (chronologisch) einzuhalten bis alles rechtens geregelt ist ?
Welche Ausgaben und Steuern, einmalig und wiederkehrend, kommen im Wesentlichen auf ihn zu und nach welchen Kriterien werden die Abgaben grob berechnet ?

Ich bedanke mich (in seinem Namen) für alle Tips.

Chellie

Hi Chellie.

Vielleicht wäre eines noch zu klären; ob und wie hoch das Haus noch belastet ist, bzw. die Belastung des Hauses sollte nicht auf den Käufer übergehen.

Weiterhin ist es von wichtiger Bedeutung, ob evtl. Bebauungen (Anbau, Hütte, Garage) auf dem Grundstück, bzw. an dem Haus auch von der Baubehörde genehmigt wurden.
(Baugenehmigung muß vorgelegt, bzw. dem Käufer übergeben werden).
Das sollte aber unbedingt vor der Eigentumsübergabe / Kauf stattfinden, denn das Risiko geht auf den Käufer über und dieser haftet.

Ich frage an:
Welche rechtliches Schritte (Notar, Grundbuchamt usw ) sind
(chronologisch) einzuhalten bis alles rechtens geregelt ist ?

Mit der Eintragung im Grundbuchamt und Übereignung des Hauses, ist Dein Bekannter Eigentümer des Hauses.

Welche Ausgaben und Steuern, einmalig und wiederkehrend,
kommen im Wesentlichen auf ihn zu und nach welchen Kriterien
werden die Abgaben grob berechnet ?

Dass der Notar seine Dienstleistung fakturiert ist logisch.
Das Finanzamt steht mit der Grunderwerbsteuer an (einmalig), die Höhr richtet sich nach der Kaufsumme des Hauses und wird mit Hebesätzen / Prozentual ermittelt.

(Ein Bekannter von mir hat bei einer Kaufsumme von 150.000 DM eine Grunderwerbsteuer von ca. 5.600 DM entrichtet - nur mal so als Anahltspunkt). Die Grunderwerbsteuer wird auf alle Eigentümer gelegt, d. h. wenn er z. B. mit seiner Frau im Grundbuch eingetragen ist, so muß auch diese denselben Betrag an das Finanzamt zahlen.

Und dann hat er jährlich die Kosten der Grundsteuer zu entrichten, nach welchen Kriterien diese berechnet werden, weiß ich leider nicht, der ehemalige Eigentümer wird es ihm jedoch sagen können.
Mit Regenwasser waren da auch noch irgendwelche Kosten, richtet sich danach wieviel m² an Grundfläche Regenabwasser abgleitet.

Das waren die Dinge, die mir spontan eingefallen sind.

Zu guter letzt gratuliere ich Deinem Bekannten zu seinem „neuen“ Eigenheim und hoffe, dass er einen guten Fang gemacht hat :smile:

Gruß …Melanie…

Hallo,
noch etwas ergänzend:

Dass der Notar seine Dienstleistung fakturiert ist logisch.

Für die Beurkundung und Abwicklung des Kaufvertrages und der Grundschulden fallen beim Notar und beim Amtsgericht Gebühren an; sie liegen insgesamt zwischen 1,5 und 2% des Kaufpreises.

Das Finanzamt steht mit der Grunderwerbsteuer an (einmalig),
die Höhr richtet sich nach der Kaufsumme des Hauses und wird
mit Hebesätzen / Prozentual ermittelt.
Die Grunderwerbsteuer wird auf alle
Eigentümer gelegt, d. h. wenn er z. B. mit seiner Frau im
Grundbuch eingetragen ist, so muß auch diese denselben Betrag
an das Finanzamt zahlen.

Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5% des Kaufpreises - einmalig, auch wenn es sich um mehrere Erwerber (z.B. Eheleute) handelt.

Freundliche Grüße

wolle

Moien!

Meine Vorkritzlerin drückt sich da - denke ich - nicht ganz genau zur Grunderwerbssteuer aus.

Du zahlst 3,5% von Kaufpreis. Bei mehreren zahlt nicht jeder die 3,5% sondern die 3,5% werden anteilig aufgeteilt, d. h. bei 50:50 - Teilung halt jeder die Hälfte und ansonsten je nahc Höhe der Beteiligung.

Bernd

Ich grüße alle Experten,

Ich frage an:
Welche rechtliches Schritte (Notar, Grundbuchamt usw ) sind
(chronologisch) einzuhalten bis alles rechtens geregelt ist ?
Welche Ausgaben und Steuern, einmalig und wiederkehrend,

hallo Chellie,

einige Tipps und Hinweise findest Du unter:
http://www.Immobilienhaus.de
Zu finden sind hier einige Hinweise auf Fallen bei der Finanzierung und etliche Rechtliche Hinweise.
Evtl. findet sich ja auch für Dich etwas :smile:

hoffe geholfen zu haben,
Burghard Vervoorst