Hauskauf - weiterer Ablauf

Hallo zusammen,

Angenommen Familie Mustermann hat ein passendes Haus gefunden, und möchten dies nun kaufen.
Mit der Eigentümerin Frau Beispiel sie sich einig.

Nun ist es aber so, dass Frau Beispiel möchte, dass der Notartermin so schnell wie möglich gemacht wird, da Frau Beispiel sich eine Eigentumswohnung gekauft hat, und das Geld benötigt.

Die Finanzierung steht.
80000 EK und 220000 Bank = Kaufsumme 300000.

Frau Beispiels neue Wohnung ist erst Januar 2011 bezugfertig.

Familie Mustermann möchte, dass das Geld der Bank frühestens 31.12.2010 überwiesen wird, da ja dann die ersten Raten fällig sind.

Wenn man nun im Oktober zum Notar gehen, kann das dann so geregelt werden, dass man eine Anzahlung mit EK macht, und den Rest dann zum 31.12.2010.

Lässt sich das sauber über den Vertrag beim Notar regeln?

Gruß jo

Hallo,

Wenn man nun im Oktober zum Notar gehen, kann das dann so
geregelt werden, dass man eine Anzahlung mit EK macht, und den
Rest dann zum 31.12.2010.

Lässt sich das sauber über den Vertrag beim Notar regeln?

Theoretisch geht alles. Denn dazu ist der Notar da. Da gibt es manchmal noch ganz andere Konstruktionen.

Man muß dem Notar erklären, wo der Schuh drückt. Vielleicht hat er eine Idee, an die die Parteien nicht denken. Er wird auch den beiden Parteien schon sagen, wenn irgendwas eben „nicht geht“.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Der Beitrag liest sich so, als ob beide Parteien noch nicht zu einem Beratungsgespräch beim Notar waren …

Hallo,

Familie Mustermann möchte, dass das Geld der Bank frühestens
31.12.2010 überwiesen wird, da ja dann die ersten Raten fällig sind.

Üblicherweise wird der Kaufpreis fällig, wenn der Verkäufer „liefert“. Ob der Verkäufer das Geld früher braucht, muß den Käufer nicht kümmern.

Wenn man nun im Oktober zum Notar gehen, kann das dann so
geregelt werden, dass man eine Anzahlung mit EK macht, und den
Rest dann zum 31.12.2010.

Es besteht Vertragsfreiheit ! D.h. die Vertragsparteien können vereinbaren, was für sie sinnvoll ist. Aber Vorsicht: Die Bank wird das Darlehen erst auszahlen, wenn die Grundschuld bestellt ist und das kann dauern. Also nicht vom Verkäufer Termine vorgeben lassen, die nicht eingehalten werden können. Den Notar hierzu detailliert befragen.

Lässt sich das sauber über den Vertrag beim Notar regeln?

Ja.