Hauskauf - Wer soll ins Grundbuch?

Hallo,

ich möchte mit meiner Frau nächstes Jahr bauen! Gesamtvolumen sind 380.000 EUR. Meine Frau hat keinerlei Eigenkapital. Ich besitze 90.000 EUR durch persönliche Schenkung an mich´. Weiterhin besitze ich eine Immobilie, die nach Verkauf auch als Eigenkapital in die Finanzierung mit einfließt. Das sind schätzungsweise nochmal 150.000 EUR. Ich bringe als in unsere gemeinsam Immobilie ca. 250.000 EUR Eigenkapital mit ein. Den Rest (130.000 EUR) zahlen wir gemeinsam ab.
Meine Frage: Ist es klüger, dass ich mich nur als Eigentümer ins Grundbuch eintragen lasse (geht das überhaupt?) Weil ich ja mehr als 50% als Eigenkapital einbringe. (Im Falle einer späteren Scheidung könnte mich ja meine Frau niemals auszahlen!)
Oder ist das egal? -> Und bitte jetzt nicht kommen mit, vertraust du deiner Frau nicht -> Warum kauft ihr euch dann ein Haus. Ich möchte mich einfach für den Fall der hoffentlich nie eintritt absichern! Das kann ja nicht falsch sein!
Oder gibt es eine andere Lösung um das Eigenkapital irgendwie zu sichern!

Hallo,

Ich denke, da Sie gemeinsam mit Ihrer Frau die Hypothek aufnehmen werden, wird Die finanzierende Bank eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen. Und da Sie gemeinsame Kreditnehmer sind, wird die Bank auf den Eigentumseintrag Ihrer Frau bestehen. Außerdem spielt es im Rahmen einer Scheidung keine wichtige Rolle, da im Zugewinnausgleich die persönlichen Vermögensverhältnisse ausgeglichen werden und damit Ihr Eigenkapital auch „sicher“ ist.Im Falle des Problems des „Auszahlens“, denke ich eher, dass Sie Ihre Frau Auszahlen werden müssten, da Sie das größere Vermögen zu haben scheinen.

In der Hoffnung Ihnen mit dieser antwort geholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Martin Bobrowski
Gutachter für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, Mieten und Pachten
(zertifiziert durch die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein/IHK Kiel)
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
(zertifiziert durch den BDSH)

Gebäudeenergieberater
Steinkamp 4a
23795 Fahrenkrug
Tel. 04551-96 75 35
Mobil. 0162-68 444 27

Hallo,

es ist nie falsch, sich abzusichern. Meine Oma hat immer gesagt: „Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser“ :smile: Allerdings gilt das auch umgekehrt.

So, Deine Frage, die eigentlich ein Fall für einen Finanzierungsexperten ist, kann ich nur teilweise beantworten.

Aus der Praxis weiß ich, dass Eheleute sich in so einem Fall zu Bruchteilen ins Grundbuch eintragen lassen. So wird z.B. der Ehemann zu 4/5 Anteil und die Ehefrau zu 1/5 Anteil eingetragen.
Bruchrechnen war nie meine Stärke, von daher müsst Ihr das schon selber ausklamüsern.

Es gibt auch die Möglichkeit eines Wohnrechtes für Deine Frau. Würde ich aber nicht machen, weil sie ja mitzahlt. Ansonsten, wie gesagt, würde ich einen Finanzierungsexperten fragen.

Viel Erfolg beim Häuslebau und einem von Scheidung verschonten Leben :smile:

Schöne Weihnachtstage und Grüße von der Blonden

Wie meinem Profil zu entnehmen ist, bin ich kein Experte für Jura und Finanzfragen.
Sorry
Hallo,

ich möchte mit meiner Frau nächstes Jahr bauen! Gesamtvolumen
sind 380.000 EUR. Meine Frau hat keinerlei Eigenkapital. Ich
besitze 90.000 EUR durch persönliche Schenkung an mich´.
Weiterhin besitze ich eine Immobilie, die nach Verkauf auch
als Eigenkapital in die Finanzierung mit einfließt. Das sind
schätzungsweise nochmal 150.000 EUR. Ich bringe als in unsere
gemeinsam Immobilie ca. 250.000 EUR Eigenkapital mit ein. Den
Rest (130.000 EUR) zahlen wir gemeinsam ab.
Meine Frage: Ist es klüger, dass ich mich nur als Eigentümer
ins Grundbuch eintragen lasse (geht das überhaupt?) Weil ich
ja mehr als 50% als Eigenkapital einbringe. (Im Falle einer
späteren Scheidung könnte mich ja meine Frau niemals
auszahlen!)
Oder ist das egal? -> Und bitte jetzt nicht kommen mit,
vertraust du deiner Frau nicht -> Warum kauft ihr euch dann
ein Haus. Ich möchte mich einfach für den Fall der hoffentlich
nie eintritt absichern! Das kann ja nicht falsch sein!
Oder gibt es eine andere Lösung um das Eigenkapital irgendwie
zu sichern!

Hallo,
zuerst mal ein ,richtig so, vom mir, da dieser Gedanke der späteren Scheidung nie abwegig ist.

Grundsätzlich ist es so, das alle während der Ehe erworbenen Güter aber auch Schulden bei einer Scheidung geteilt werden, unabhängig wer was erwirtschaftet hat.

Der richtige Lösungsansatz wäre in diesem Fall ein Ehevertrag gewesen, aber dies ist ja wohl bereits zu spät dafür.

Die andere Lösung die mir dazu noch einfällt wäre eine notarielle Festschreibung und natürlich alleiniger Grundbucheintrag.
In wie weit dies allerdings bei einer Scheidung wirksam ist kann ich leider nicht genau sagen.
Am besten wäre hier wohl eine anwaltliche Beratung.

viel Glück

fg longwolf

Hallo!

Nein du hast schon recht, währ ich klüger gewesen hätte ich mein Haus noch. Ich würde dir empfehelen beim Notar etwas auf setzen zu lassen wo festgehalten ist wer was beszahlt hat. Sicher ist sicher. Als alleiniger Eigentümer bringt dir das nicht viel. Denn das Haus wurde in der Ehe erbaut. Also immer den Notar hin zu ziehen.
Sicher ist sicher man weiß heute nicht was in 10 jahren ist. Lg

Wenn beide ein Haus bauen, dann gehören natürlich auch beide fairerweise ins Grundbuch.

Sollte es zu einer Scheidung kommen, dann ist eine Scheidungsfolge der sogenannte Zugewinn. Hier wird das Vermögen berechnet, welches während der Ehe hinzugekommen ist. Das, was jeder in die Ehe mit eingebracht hat, wird auch wieder an den jenigen zurückgeführt.
Der Zugewinn wird bei Scheidung berechnet. Für den Zugewinn ist entscheidend, wann man geheiratet hat. Hier wird geschaut, welches Vermögen jeder zum Stichtag der Eheschließung mit eingebracht hat. Dann wird geschaut, welches Vermögen besteht zum Stichtag Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages an die andere Partei. Das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen wird geteilt.

Schenkungen oder auch Erbschaftsangelegenheiten werden beim Zugewinn auch berücksichtigt.

Alles Gute!

Guten Abend,
im Grunde ist die Sache fair zu regeln.
Gehen Sie zu einem guten Steuerberater oder in eine Soziotät wo beide, Anwalt und Stb tätig sind.

Ich selbst habe es so gemacht, dass meine Frau beim Hauskauf hälftig mit im Grundbuch stand.
Bei einem Erbe erbten wir zu gleichen Teilen d.h beide im Grundbuch, meine Eltern haben nur die Kinder als Erben eingesetzt. Dieses Haus haben wir verkauft.
Dann kam es nach 33 Jahren Ehe zur Scheidung.
Folge:
Da alles notariell geregelt war.
Hälftig ohne Anwalt Häuser geteilt, eins sie das andere ich, mit Ausgleichzahlung auf Grund von neutralen Gutachten.
Der Erlös aus dem Elternhaus kam in den Zugewinnausgleich. Ich mußte relativ großzügig sein um die Anwaltskosten zu minimieren, Streitwert wäre zu hoch gewsen, schließlich errechnen sich daraus die Anwaltskosten.

Gruß Bernd

Hallo,
natürlich ist es möglich, daß nur einer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.
Bei der genannten Konstellation kann ich den Wunsch sogar sehr gut verstehen.
Wie werden die restlichen rd. TEUR 130 abbezahlt? Trägt die Frau auch einen Teil dazu bei? Welche Relation? Wenn sie jetzt einen Teil des Kredites bezahlen kann, warum hat sie dann kein Eigenkapital?
Fragen über Fragen.
Ggfs. wird die finanzierende Bank eine Bürgschaft der Ehefrau verlangen, wenn sie nicht im Grundbuch steht.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Gruß
Günter

Hallo,

also ich würde beinahe vorschlagen, dass sie das Haus gemeinsam Kaufen, aber die Eigentumsanteile an die Einbringung vom Eigenkapital koppeln. Zum Beispiel 4/5 Eigentumsanteil für Sie, 1/5 für Ihre Frau. So sind alle Interesse gewahrt und Sie für eine eventuelle Trennung in einer guten Ausgangssituation.

Liebe Grüße

Hallo
eigentlich ist es egal wer im Grundbuch steht, wichtig ist ggf. bei so einer Absicherung einen Ehevertrag zu schließen und den Fall der Fälle klar zu regeln.

Das ist meine Meinung dazu

Alles Gute
Nik

Moin moin,

generell ist es bei einer Scheidung einfacher, wenn nur einer im Grundbuch steht. Klug wäre es insofern, wenn du nur im Grundbuch stehst und ihr eine Zusatzvereinbarung für den Fall der Scheidung trefft. Vertrauen ist gut, aber ein Vertrag ist besser. Insofern würde ich den Weg zum Notar vorschlagen. Dieser kann beraten und einen entsprechenden Vertrag aufsetzen. Kostet zwar ein wenig Geld, aber definitv weniger als der Streit bei einer Scheidung.

Gruß Britta

Wer ins Grundbuch kommt, das entscheidet ihr.
vollkommenunabhängig davon er zahlt.
Absicherung kann auch durch die Eintragung einer Grundschusld oder Hypotheik erfolgen.
Weniger ein Problem des Grundbuchrechts.

Ja, jede Klärung hilft. sollte man sie nicht brauchen super, braucht man sie ist es für die Beteiligten fair und steigert nicht unnötig den Ärger.
Empfehlung: nach eingebrachtem Kapital im Grundbuch aufteilen (70/30). Letzlich frei vereinbar.
Oder einen Ehevertrag aufsetzen (das geht auch wenn man bereits verheiratet ist.

Gruß
EJM