Wir werden demnächst ein Haus von einer Erbengemeinschaft kaufen. In dem Haus steht noch alter Hausrat (unbrauchbar).
Kann ich das Zeug entfernen. Muß sich der Verkäufer darum bemühen. Oder muss eine vertragliche Vereinbarung gefunden werden?
Vielen Dank.
Hallo Markus,
Oder muss eine vertragliche Vereinbarung gefunden werden?
Richtig. Wenn du befürchtest, dass das Haus in einem Zustand übergeben wird, der dir nicht gefällt, solltest du deine Erwartungen in den Vertag aufnehmen.
Und gezahlt wird, zumindest der letztfällige Betrag, erst dann, wenn das Haus vertragsgemäß übergeben wurde.
Andererseits: Sind die Kosten einer Entrümpelung nicht vernachlässigbar?
Gruß
Peter
Hallo erstmal,
das ist alles Vereinbarungssache, wobei sich die Parteien darüber einig werden müssen, was der Hausrat noch wert ist bzw. was eine professionelle Räumung kosten würde. D.h. man muss beides saldieren und bekommt dann eine positive oder negative Zahl, die man mit dem Kaufpreis verrechnet. Fallen also nur Kosten an, und übernimmt der Erwerber die Räumung, kann er einen entsprechenden Preisnachlass verlangen und umgekehrt. Es wird also alles über den Preis geregelt.
Gruß vom Wiz
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Hallo !
Man kauft ein Haus immer „besenrein“. Das bedeutet, der/die Verkäufer sind dafür zuständig.
mfgConrad
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Bei Erbengemeinschaften gibt es meist Probleme, wer was erledigt. Niemand dieser Erben ist i.d.R. bereit, etwas für dieses Geschenk (Erbe) zu tun. Sollte man also keine Person vertraglich (im notariellen Kaufvertrag) für entsprechende Leistung binden können, so sollte man als Alternative die Entrümpelung selbst vornehmen und dafür die Kosten vom Kaufpreis abziehen.
Wenn man diese beiden Vorschläge vorträgt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine befriedigende Lösung geschaffen.
In jedem Fall muss diese Angelegenheit im Kaufvertrag geregelt werden. Sollten Sie sich scheuen, dies bei der Verkäuferseite vorzubringen, so sagen Sie dies dem beurkundenden Notar. Dieser wird in aller Regel eine Lösung vorschlagen, der sich die Erbengemeinschaft dann nicht mehr entziehen kann. Den Notar kann man hier sehr gut als Regulativ einsetzen und dies ohne Mehrkosten.
Alles Gute
Friedrich Pausch
unabhängiger Immobilienexperte
www.Immobilienratgeber.com
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