Hauskauf - Wer zahlt Kosten Gebäudeversicherung

Hallo,

ich habe ein Haus gekauft. Der Grundbucheintrag ist schon im Mai erfolgt. Der Kosten und Nutzenübergang erfolgt allerdings erst am 01.01.2012. Solange bewohnen die Verkäufer die Immobilie noch. Wenn ich es richtig verstehe muss der Verkäufer noch die Grundsteuer, Abfallgebüuhren etc. übernehmen. Was ist allerdings mit der Gebäudeversicherung? Diese habe ich aufgrund eines besseren Angebots gekündigt und eine neue abgeschlossen. Ist der Verkäufer verpflichtet die Kosten zu übernehmen? Hier (http://www.notar-liessem.de/Infomaterial.html) habe ich ein pdf gelesen was darauf hindeutet. Mutet allerdings merkwürdig an da der Verkäufer somit keinen Einfluss auf die Beträge hätte.
Wenn ja wie sieht erfahrungsgemäß die gängige Praxis aus. Bei den Summen über die man bei einem Hauskauf spricht sind die Beträge ja doch eher gering.

Genau: „Bei den Summen über die man bei einem Hauskauf spricht sind die Beträge ja doch eher gering.“ Deshalb würde ich versuchen, mich jenseits von Verpflichtung und Rechtslage auf menschlicher Ebene zu einigen! Viel Freude am Haus.

Diese Konstellation ist mir bis bis dato unbekannt.
Hat auch nix mit Versicherungsfragen zu tun, sondern ausschließlich mit rechtlichen Gegebenheiten.
Frage deswegen sinnvollerweise einen Juristen.

Entschuldige vielmals; aber soweit waren wir noch nicht fortgeschritten und somit haben wir uns damit nicht auseinandersetzen müssen. Viel Glück!!

Hallo,

ich bin der Meinung, dass der neue Besitzer mit Grundbucheintragung die Kosten für das Gebäude zu übernehmen hat und diese Kosten, wie auch die Grundsteuer, Müllabfuhr etc. an den früheren Besitzer weiterberechnen kann.

Aber fragen Sie doch sicherheitshalber Ihren Versicherungsvertreter, der müsste es ganau wissen.

Gruß von Hulda aus Fulda

Hallo,
wir können leider im Augenblick nicht helfen,
da wir in Mallorca im Urlaub sind und erst am 11.09.
wieder zurueck sind.
Gruss

Verkäufer muss nur bis zum Übergang bezahlen, bzw. den Rest des Versicherungsjahres, solange er Versicherungsnehmer ist.

Sind Sie ab Zeitpunkt x Versicherungsnehmer, müssen Sie selber zahlen.
Ich würde eine Versicherung erst nach Übergang kündigen.

RB