Hauskauf - wie aktuell Grundstückspläne sein?

Hallo,

wie akutell müssen die vorliegenden Grundstück-/Wohnflächenspläne bei einem Hauskauf sein bzw.?

Im Beispiel sind die Pläne aus der Zeit des Baus von ca. 1925.
Sie sind vergilbt, kaum lesbar und in Sütterlin. Anbauten sind nicht berücksichtigt.
Es soll eine Teilungserklärung erstellt werden. Grundlage ist die Neuberechnung der exakten Wohnfläche.

Die Fragen:

  1. Ist der Verkäufer verpflichtet aktuelle Pläne vorzulegen aus denen die exakte Wohnfläche hervor geht?
  2. Wer kommt für die Kosten einer Neuberechnung auf?
  3. Gibt es zu einem ähnlichen Beispiel Urteile oder sind das fallabhängige Absprachen zwischen Verkäufer und Käufer/Interessenten?
  4. Welche Aufklärungs-/Vermittlungspflicht hat ein Makler?

Vielen Dank für die Hilfe.
Stephan Weh

Hallo,

Die Fragen:

  1. Ist der Verkäufer verpflichtet aktuelle Pläne vorzulegen
    aus denen die exakte Wohnfläche hervor geht?

Nein, man kauft das Haus so wie es steht und liegt. Es sei denn man vereinbart diese Planerstellung und Flächenberechnung vor dem Kauf.

  1. Wer kommt für die Kosten einer Neuberechnung auf?

Der sie beauftragt.

  1. Gibt es zu einem ähnlichen Beispiel Urteile oder sind das
    fallabhängige Absprachen zwischen Verkäufer und
    Käufer/Interessenten?

Mir nichts bekannt.

  1. Welche Aufklärungs-/Vermittlungspflicht hat ein Makler?

Ein sehr weites Feld. Formuliere bitte Deine Frage etwas exakter.

Christian

Hallo Christian,

erstmal vielen Dank für die Antwort.

Die letzte Frage etwas präziser gestellt:

Hat der Makler die Verpflichtung oder Verantwortung im Vorfeld eines Kaufes (bei dem eine Teilungserklärung offensichtlich ansteht) darauf hinzuweisen, dass die veralteten Pläne neu überarbeitet werden müssen?

Weisst du vielleicht auch ob die notwendige Neuberechnung für eine Teilungserklärung in der Regel vom Käufer oder Verkäufer übernommen wird?

Nochmals Danke!!!

Gruß
Stephan

Hat der Makler die Verpflichtung oder Verantwortung im Vorfeld
eines Kaufes (bei dem eine Teilungserklärung offensichtlich
ansteht) darauf hinzuweisen, dass die veralteten Pläne neu
überarbeitet werden müssen?

Der Makler bringt nur Käufer und Verkäufer zusammen. Für die Objektangaben ist der Verkäufer verantwortlich, d.h. der Makler kann sich auf die angaben, die der Verkäufer ihm macht, verlassen. Er muß keine eigenen Recherchen anstellen. Der Käufer müßte schon im eigenen Interesse erheblich genauer beim Verkäufer nachfragen, als der Makler.

Weisst du vielleicht auch ob die notwendige Neuberechnung für
eine Teilungserklärung in der Regel vom Käufer oder Verkäufer
übernommen wird?

Das hängt davon ab, wann sie stattfindet und ob die Kosten im Kaufvertrag erwähnt und einer Partei zugeordnet sind. Ist der Kauf besiegelt, hat der Käufer das Objekt mit allen Rechten und Pflichten (natürlich mit gewissen Ausnahmen).