Er zahlt 95% des Hauspreises (und steht auch alleine im Grundbuch), Sie zahlt 5% (steht nicht im Grundbuch).
Wie den Ehe-/Partnervertrag anlegen?
Er und Sie sind nicht verheiratet.
Es geht um klärung der folgenden Punkte:
Klärung der anteiligen Besitzverhältnisse
sie soll ein Nutzungsentgeld (Miete) (bedingt durch den geringen Kauf-Anteil) an ihn zahlen. Dann hat er aber steuerpflichtige Mieteinnahmen oder? Wie kann man das anders lösen?
wie hoch sollte die Miete sein, orientiert am üblichen Mietspiegel?
Die Eigentumsverhältnisse sind durch das Grundbuch erst einmal zu seinen Gunsten geregelt. Er ist alleiniger Eigentümer…und solange sie nicht im Grundbuch steht, bleibt er es auch.
Wie man jetzt die 5% sieht, als zinsloses oder verzinstes Privatdarlehen, als einmaliger Beitrag zu einer hoffentlich langjährigen Verbindung? Muss man sich bei einem Gläschen Wein unterhalten.
Gruß n.
Er zahlt 95% des Hauspreises (und steht auch alleine im
Grundbuch), Sie zahlt 5% (steht nicht im Grundbuch).
Hallo erstmal,
damit ist er abgesichert aber nicht sie, denn sie hat bezahlt aber keinen Besitz.
Wie den Ehe-/Partnervertrag anlegen?
Er und Sie sind nicht verheiratet.
Es geht um klärung der folgenden Punkte:
Klärung der anteiligen Besitzverhältnisse
sie soll ein Nutzungsentgeld (Miete) (bedingt durch den
geringen Kauf-Anteil) an ihn zahlen. Dann hat er aber
steuerpflichtige Mieteinnahmen oder? Wie kann man das anders
lösen?
wie hoch sollte die Miete sein, orientiert am üblichen
Mietspiegel?
Das Ganze kann hier nicht geklärt werden.
Wie hoch die Miete ist ist prinzipiell egal. Aber das Ganze sollte man sich vom Fachpersonal (Steueranwalt, Anwalt) erklären lassen.
Punkte: - Mieteinnahmen oder nicht --> steuerlich geltent, aberr vorherige Ausgaben können gegengerechnet werden (Zinsen für das Darlehen für das Haus, Abschreibungen etc.) daraus ergeben sich dann die Mehreinahmen oder nicht und daraus steuerliche Vor oder Nachteile.
wie ist geregelt, dass sie später im Grundbuch steht wenn sie sozusagen „Kaufmiete“ bezahlt, oder ist das nicht erwünscht. Denn wenn der übertrag nicht verheiratet erfolgt ist das eine Schenkung die bei nichtverwandtschaft schnell teuer wird (keine Freibeträge). Steht sie nicht drin und es erfolgt eine Heirat ist die Übertragung einfach (Schenkungsfreibeträge in der Regel relativ hoch), geht es aber in die Brüche hinterher und sie steht nicht im Grundbuch hat sie auch keine Anrecht auf irgendwas (ausser die wertsteigerung während der Ehe)…
Also eine Ganze Reihe Punkte die nur vom Fachpersonal geklärt werden können. Und ob das Ganze so hält wie man/frau sich das wünschen kann gar keiner sagen.
gibt nix zu klären - wer im grundbuch steht, isteigentümer. wer nicht, nicht.
sie soll ein Nutzungsentgeld (Miete) (bedingt durch den
geringen Kauf-Anteil) an ihn zahlen. Dann hat er aber
steuerpflichtige Mieteinnahmen oder?
ja
Wie kann man das anders lösen
kostenfrei drin wohnen lassen, aber gemessen an den 5% barzuschuß, „abwohnen“. wenn dann die 5% abgewohnt sind, müssen sich die beiden einigen
privatrechtlichen darlehnsvertrag (verzinst oder unverzinst). sollte aber schriftlich fixiert werden, sich eng an gängige darlehnsverträge anlehnen, und leistung tatsächlich fließen. zinseinnahmen der darlehnsgeberin wären dann wiederum zu versteuern
wie hoch sollte die Miete sein, orientiert am üblichen Mietspiegel?
solange steuerlich nix abgesetzt werden kann (und das kann es bei ehen und eheähnlichen lebensgemeinschaften nur in selten und ganz eingeschränkt vom fa akzeptierten fällen), ist die miethöhe vollkommen wurscht. erst wenn man steuerlich absetzen kann, sollte die miete 75% der ortsüblichen miete nicht unterschreiten.
aber egal, wie ihr das regelt: ich würde euch dringend empfehlen, das alles - knapp, aber präzise - vertraglich/privatrechtlich zu regeln und festzuschreiben. verträge sind nicht für die "hoch"zeit, sondern für die scheidung gemacht.