Hauskauf - wie soll das ablaufen?

Liebe Wissende!

Ich habe vor, eine Hofreite zu kaufen, das Objekt wird durch einen Makler angeboten. Ich habe letzte Wochen einen Reservierungsvertrag unterschrieben und hatte eigentlich gedacht, daß Eigentümer, Käufer (ich) und Makler sich zusammensetzen und die weiten Konditionen (was bleibt drin, was muß noch entsorgt werden, wann Schlüsselübergabe, Baupläne etc.) besprechen und dann das ganze zum Notar getragen wird. Jetzt will der Makler schon nächsten Freitag einen unterschriftsfähigen Vertrag beim Notar vorlegen, der dort ggf. direkt geändert und dann unterschrieben werden soll. Mir geht das alles zu schnell! Bin ich da nur empfindlich oder hat der Makler wirklich eine unziemliche Eile an den Tag gelegt?
Fragende Grüße sendet

Archie

BRRRR!!STOPP!!!
Hallo Archie,

der Makler will schnell alles absichern, damit seine Provision sicher ist.
Deine Interessen sind anders, und Du bist der Käufer.
Sitzt Du beim unterzeichnen beim Notar wird es schwierig, Deine Interessen durchzustzen!
Also Makler zurückpfeifen und alles in Ruhe Stück für Stück durcharbeiten. Lass Dich nicht drängen.

Ich hätte auch noch keinen Reservierungsvetrag unterschrieben, was immer der auch beinhaltet…

Sollten Verkäufer und/oder Makler nicht mitziehen nimm Dir qualifizierte Hilfe (Anwalt).

Gruß elmore

Hallo Archie,

das würde mir für meinen Geschmack auch zu schnell gehen. Ich möchte als Käufer die Gelgenheit haben im Vorfeld den Vertragsentwurf in Ruhe durchzuarbeiten und gegebenenfalls Änderungswünsche machen zu können.

Ich finde du siehst das schon ganz richtig. Setze dich im Vorfeld mit allen Beteiligten zusammen und nehmt alle Dinge, die schriftlich festgehalten werden sollten mit in den Vertrag auf. Erst danach geht es zum Notar. Denn wenn du einmal beim Notar sitzt, ist es für Änderungen eigentlich zu spät.

Ich denke auch, dass der Makler nur so schnell wie möglich seine Provision in trockenen Tüchern habe möchte.

Lass dich da nicht drauf ein. Schließlich ist ein Hauskauf keine kleine Sache.

Gruß

Samira

Euch beiden! Mit Eurem Zustpruch im rücken habe ich eben energisch in die Zügel gegriffen (metaphorisch) und jetzt sind wir bei einem Tempo (nämlich ohne festen Termin) das mit wesentlich besser zusagt und mich aus dem Handlungsdruck rausnimmt!
Liebe Grüße

Archie

Als ich meine Wohnung gekauft habe, habe ich eine Auflassungsvormerkung unterschrieben, dadurch konnte die Wohnung nicht zwioschenverkauft werden. Dann wurde ein Notar eingeschaltet, dieser setzte den Kaufvertrag auf, ein Termin wurde ausgemacht und in der Zwischenzeit bekamen Verkäufer und ich je ein Vorabexemplar des Kaufvertrages um ihn zuerst in Ruhe durcharbeiten zu können.
Darauf würde ich and einer Stelle auch bestehen.
Reservierung ist sinnvoll, da dir sonst einer kurzfristig noch den Hof wegschnappen kann.

Hi,

Reservierung ist sinnvoll, da dir sonst einer kurzfristig noch
den Hof wegschnappen kann.

dumm nur, daß eine Reservierung nicht verbindlich ist.
Alles, was nicht notariell fixiert wurde ist Schall und Rauch.

Gandalf

Genau so ist das. Viele Makler versuchen, die Käufer damit künstlich unter Druck zu setzen, aber rein rechtlich haben sie nix in der Hand. Was den Kaufvertrag angeht, so läuft es genauso ab, wie die „Mama-aus-Hessen“ geschrieben hat, du bekommst einen Vorabdruck, den du in Ruhe lesen und eventuell von einem Fachmann überprüfen lassen kannst. Meistens ist dieser Vorabdruck auch noch gar nicht vollständig, weil noch Angaben fehlen und dann muss ohnehin ergänzt werden. Bis zum Beurkundungs-Termin ist dann in der Regel noch genügend Zeit, um Änderungen vornehmen zu lassen. Es ist aber übrigens sehr wohl möglich, auch beim Beurkundungstermin noch Änderungen in den Vertrag aufnehmen zu lassen, wenn sich beide Parteien einig sind oder tatsächliche Fehler auftauchen, die vorher übersehen wurden. Alle Beteiligten unterschreiben dann zwar am Ende der Beurkundung, aber einen beglaubigtes und versiegeltes Vertragsexemplar bekommt man eh erst einige Tage später vom Notar per Post, so dass noch Änderungen beim Termin möglich sind.

Gruß
Diana

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Hallo,

meines Wissens ist es sogar Pflicht, zwischen Aushändigung des Vertragsentwurfs und dem Unterschreiben des endgültigen Vertrags dem Käufer eine angemessene Zeit zur Prüfung einzuräumen (http://www.notardrpeterschmitz.de/broschuere/immobil…). Der Notar muss AFAIK die Einhaltung dieser Bedenkzeit sicherstellen, sonst macht er sich u.U. selbst haftbar.

Gruß, Niels

Danke Niels - sehr informativer Link!

Grüße

Archie

Der Reservierungsvertrag ist null und nichtig und besitzt keinerlei reale Verpflichtungen!

Ein Makler vertritt nur seine eigenen Interessen, die Provision, möglichst unproblematisch und schnell.

Keine Eile!
Zuerst die gesamte Sache MIT DEM EIGENTÜMER verhandeln.
Erst nach Einigung des gesamten Vorgangs soll der Notar mit der Verfassung des Kaufvertrages beauftragt werden.
Alle Vereinbarungen sind dem Notar vozulegen, damit er dies auch in den Vertragstext mit aufnimmt. Das kann gerne in der eigenen Sprache geschehen. Der Notar weiss schon, wie er das in Juradeutsch schreiben muss.
Der Makler bleibt aussen vor. Er ist kein Verhandlungspartner und hat NICHTS zu sagen!

Alles Gute
Friedrich