Der derzeitige Hausbesitzer wird durch das Vormundschaftsgericht ( Anwalt) vertreten. Er selber ist nun ein Pflegefall und in einem Heim untergebracht. Sein Haus wurde durch das Vormundschaftsgericht zum Verkauf frei gegeben. Mit dem Erlöß sollen anfallende Pflegeheimkosten bezahlt werden. Für das Haus und Grund wurde ein Wertgutachten erstellt. ( Preisermittlung) Die Ortsansässige Bank ( Immobillienabteilung) wurde mit dem Verkauf beauftragt. Der Verkauf hat stattgefunden der Notartermin wurde wahrgenommen und alle Dokumente unterzeichnet. Die Finanzierung ist bestätigt und das Haus bezahlt.
daraufhin hat das Vormundschaftsgericht einen Rechtsanwalt eingeschaltet der den Notarvetrrag prüfen soll, mit dem Ergebnis das Haus sei zu billig verkauft worden.
Die Preisermittlung des Anwalts kamen so zu Stande das er sämtliche Ortsansässigen Bauträger um ein Gebot angefragt hat.
Frage darf ein Rechtsanwalt der eine prüfende Aufgabe hat aus einem Notariell verkauften Haus eine Versteigerung machen.
Der Verkaufswert liegt nicht unter 70% des Marktwertes.
wie soll man diesen Umstand entgegentreten
Ab wann muß man trotz Notarvertrag mehr für das Haus bezahlen.