Hallo liebe Experten
Wir stehen vor dem kauf eines EFH und sind uns etwas unsicher über die Nutzfläche im Dachboden
Das Haus steht in Hessen
Der Dachboden ist komplett als Wohnraum vom Vorgänger ( verstorben ) ausgebaut worden , mit Türen Heizung und Dachflächenfenster
Die Raumhöhe beträgt linke Haushälfte ca. 1,95 und bei der rechten Haushälfte 2m - 2,05m
Kann ich das rechtlich weiter als Wohnraum nutzen ?
Wie ist hier die Berechnung der Wohnfläche zu tätigen ?
( lese immer was von ab 1m 50% und dann mal unter 2,20m garnicht)
Die Höhe wird in ca 1,7m Breite des Raum erreicht dann fangen die Schrägen an (Dachneigung sind 45Grad)
Es wird Privat genutzt
Kann ich Nutzfläche privat immer als Wohnfläche nutzen ?
MfG OberPaul
Hallo,
ob es als Wohnraum nutzen darf hängt davon ob es als solcher bei er Baubehörde (Gemeinde) genehmigt wurde. Nachschauen / fragen bei der Baubehörde. Wohnfläche wird von 0-1m gar nicht, von 1-2m zur Hälft und über 2m ganze im Bereich der Schäge gerechnet.
mfg
ms
Danke für die schnelle Antwort
Noch eine Frage dazu
Welche Möglichkeiten gibt es ? Das der Raum garnicht genutzt werden darf , das er als Nutzfläche oder Wohnfläche ausgewiesen ist , richtig ?
Wenn als Nutzfläche , dann darf ich ihn aber auch bewohnen oder?
Worauf muss ich achten beim Bauamt ?
MfG OberPaul
Hallo,
genutz werden darf der Raum immer. Fragt sich nur als was. Um sich „dauerhaft“ (d.h. z.b. schlafen, Küche, Wohnzimmer aber nicht Abstellraum)darin aufhalten zu dürfen muss er als „Aufenthaltsraum“ genehmigt sein. Kann der Mann bei der Behörde schnell sehen.
mfg
ms