Thema: Hauskauf wenn man nicht verheiratet ist. Wie ?
Ich möchte mit meiner Freundin ein Haus kaufen. Wir sind nicht verheiratet und deswegen möchten wir auch nicht heiraten.
Wie regelt man das mit der Bank bzw. im Kaufvertrag?
Theoretisch alles 50/50% unser Problem:
Ich kann 100.00 beisteuern. Sie nur 30.000
Wir sind uns darüber einig, dass wir uns nicht gegenseitig übervorteilen wollen (auch später, falls man sich mal trennen sollte. Davor würde ja auch eine Heirat nicht schützen!)
Finanzierung haben wir so ausgerechnet, dass auch einer alleine die monatlichen Raten zahlen könnte (falls „sie“ schwanger wird, einer stirbt oder man sich trennt)
Aber wie regelt man das ganze beim Notar und der Bank?
Schwangerschaft : kleineres Problem. Ist früher oder später einkalkuliert.
Tod: Risikolebensversicherung
Trennung : denke da wird es schwierig. Einer muss das Haus übernehmen = doppelte Zins/Tilgung –Belastung. und sollte dann noch den anderen „auszahlen“
Kann man da eine verträgliche Lösung in den Vertrag schreiben ?
Wie ist überhaupt die Verteilung geregelt, da einer ja mehr Eigenkapital mitbringt ?
wenn Ihr beide Eigentümer werdet, erwarten die Banken i.d.R., dass Ihr auch gemeinsam Darlehensnehmer werdet, was auch aus praktischen (und evtl. konditionellen!) Gründen ratsam ist.
Wenn Du mehr Eigenkapital einsetzt als Deine Partnerin, könnt Ihr für Dich eine Grundschuld in Höhe des Differenzbetrages eingetragen werden, sodass im Verkaufs- und Versteigerungsfall sichergestellt ist, dass diesen Betrag zurück bekommst.
Ein privatschriftlicher Vertrag zwischen Euch, der Regelungen für den Fall der Trennung oder auch des Todes enthält, kann sinnvoll sein; ob Ihr dies wollt, solltet Ihr nach einem Gespräch mit einem Rechtsanwalt entscheiden.
Soll bei Trennung vereinbart werden, dass der unterschiedliche Kapitaleinsatz auszugleichen ist?
Wenn nur eine Person kauft, hat im Falle der Trennung, der andere keinerlei Anspruch auf die Immobilie!
Sicherungsansprüche (unterschiedlicher Kapitaleinsatz und -ausgleich) sind im Grundbuch (Abteilung III) einzutragen.
Beide Käufer haften für die aufgenommenen Kredite zur Finanzierung des Objekts gegenüber der Gläubiger!
Man kann eine Risikolebensversicherung, bezogen auf den Teil des aufgenommenen Kredits (auch auf Gegenseitigkeit) abschließen.
Man kann auch eine vertragliche Regelung treffen, wie bei Trennung zu verfahren ist.
Ebenso eine Regelung, die den unterschiedlichen Kapitaleinsatz im Falle der Trennung ausgleicht.
Diese Konstellation übersteigt den Rahmen des Üblichen und die pauschale Behandlung in diesem Forum. Wollen Sie weiteren Rat, so bitte ich um Anruf.
Bei Telefonate können direkter die Details behandelt werden.
Auf keinen Fall beide kaufen!
Dann sind beide zu gleichen Teilen im Grundbuch.
Das ist absoluter Quatsch! MAn kann beim Kaufvertrag angeben welche Person zu wieviel % im Grundbuch steht.
Und wenn man heiratet bleibt diese Verteilung erst mal bestehen, man muss sich dann schon sleber darum kümmern wenn man das geändert haben möchte, das geht nicht automatisch.
Ansonsten ist es viel einfacher als nicht verheiratetes Paar ein HAus zu kaufen und es im Fall der Fälle auch wieder auseinander zu rechnen, als wenn man verheiratet ist.
Notwendige Vorraussetzung ist ein Vertrag untereinander und eine Liste wo die Kosten aufgelistet sind und wer welche Position davon bezahlt hat. Aufgrund dessen kann dann, wenn vor der Trennung eine Heirat erfolgt, das ganze auch danach leichter auseinander gerechnet werden.
Kredit muss nicht nur weil die Banken es so wollen von beiden unterschreiben werden, sondern auf Grund der Schenkungssteuer. Unverheiratete haben keinen Freibetrag untereinander.
Das gibt später viel Ärger und Kosten bei einer event.
Trennung.
Das Beste :
Einer kauft alles. Der oder die Partner/in zahlt Miete und
anteilmäßig die laufenden Kosten.
S.o.
Gruß
slam
Bei einer Trennung kann man ohne den Anderen zu übervorteilen,
ausziehen.