Hauskauf, Zwangsversteigerung, Finanzierung ?

Hallo liebe Leute,

wir tragen uns mit dem Gedanken ein Haus (in Sachsen) zu kaufen. Zur Zeit zahlen wir ca. 530 € Miete (rund 400 kalt) und ich denke es ist nicht sinnvoll Miete zu zahlen wenn man die Möglichkeit hat sich Eigentum zu schaffen, oder?

Das Objekt der Begierde ist ca. 140 qm groß und steht mit einem Verkehrswert von rund 150.000 € zur Zwangsversteigerung. Da der erste Versteigerungstermin erfolglos war, besteht ja nun die Möglichkeit, das Haus weit unter dem Verkehrswert zu kaufen, zu diesem Thema meinen erste Fragen:
Wieweit unter dem Verkehrswert kann das Gebäude verkauft werden? Überspitzt gefragt, kann ich es für 1 € kaufen wenn kein anderer mitbietet?
Das 10% des VW am Versteigerungstag erbracht werden müssen wissen wir. Aber wann wird die restliche Summe fällig? Genügt es die Finanzierung nach dem Kauf zu organisieren - wohl kaum, oder?

Den vollen Verkehrswert von ca. 150.000 € können wir nicht schultern. Wir sind deshalb übereingekommen, dass wir nur bis zur Hälfte des VW mitgehen wollen. Aber auch dieses Geld müssen wir finanzieren, dazu meine zweite Frage:
Wie sieht eine solide Finanzierung aus?
Welche staatlichen Zuschüsse gibt es?
Wie funktionieren diese und auf welcher Basis wird deren Höhe festgesetzt?
Wie findet man eine gute Bank?

Und zu guter Letzt muss man ja auch an die Zeit nach dem Hauserwerb denken. Man muss ja noch auf die verschiedenen Eventualitäten eingerichtet sein, ohne dass man gezwungen ist sich bis zur Organspende zu verschulden.
Mit welchen Kosten muss ich nach der Versteigerung rechnen, sowohl einmalig als auch als periodisch?
Wie viel würdet ihr auf einem Konto für taktische Zwecke (Reparaturen, dringende Anschaffungen, etc.) belassen?

Herzlichen Dank für die kommenden Antworten und Hilfestellungen.
Gruß Herr N.

Hallo liebe Leute,

wir tragen uns mit dem Gedanken ein Haus (in Sachsen) zu
kaufen. Zur Zeit zahlen wir ca. 530 € Miete (rund 400 kalt)
und ich denke es ist nicht sinnvoll Miete zu zahlen wenn man
die Möglichkeit hat sich Eigentum zu schaffen, oder?

Das Objekt der Begierde ist ca. 140 qm groß und steht mit
einem Verkehrswert von rund 150.000 € zur Zwangsversteigerung.
Da der erste Versteigerungstermin erfolglos war, besteht ja
nun die Möglichkeit, das Haus weit unter dem Verkehrswert zu
kaufen, zu diesem Thema meinen erste Fragen:
Wieweit unter dem Verkehrswert kann das Gebäude verkauft
werden? Überspitzt gefragt, kann ich es für 1 € kaufen wenn
kein anderer mitbietet?

  1. Mindestens muss das „geringste Gebot“ geboten werden. Das sind in der Hauptsache Verfahrenskosten.
  2. Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass in eher seltenen Fällen Rechte bestehenbleiben. Die müssen dann zum Bietpreis hinzugezählt werden. (passiert dann, wenn der betreibenden Gläubiger nachrangig im Grundbuch eingetragen ist.)

Beides wird deutlich im Termin gesagt.

Allerdings ist der betreibende Gläubiger immer Herr des Verfahrens. Wenn ihm das Gebot zu gering ist, gibt er nicht die Zustimmung zum Zuschlag.

Es ist ein Irrtum zu glauben, das Objekt müsse auf jeden Fall weg.

Das 10% des VW am Versteigerungstag erbracht werden müssen
wissen wir. Aber wann wird die restliche Summe fällig? Genügt
es die Finanzierung nach dem Kauf zu organisieren - wohl kaum,
oder?

Der Rest wird bis zum Verteilungstermin fällig, den der Rechtspfleger festlegt.

Ein normales Darlehen funktioniert nicht, da man erst nach der Bezahlung ins Grundbuch kommt. Und die Banken geben das Geld nur, wenn es dinglich gesichert ist.

Deshalb ganz dringend vorher alles mit Bank klären.

Den vollen Verkehrswert von ca. 150.000 € können wir nicht
schultern. Wir sind deshalb übereingekommen, dass wir nur bis
zur Hälfte des VW mitgehen wollen. Aber auch dieses Geld
müssen wir finanzieren, dazu meine zweite Frage:
Wie sieht eine solide Finanzierung aus?

Sehr schwer, wenn man nicht andere Sicherheiten hat, um das Darlehen zu bekommen.

Welche staatlichen Zuschüsse gibt es?

Wie funktionieren diese und auf welcher Basis wird deren Höhe
festgesetzt?
Wie findet man eine gute Bank?

Und zu guter Letzt muss man ja auch an die Zeit nach dem
Hauserwerb denken. Man muss ja noch auf die verschiedenen
Eventualitäten eingerichtet sein, ohne dass man gezwungen ist
sich bis zur Organspende zu verschulden.
Mit welchen Kosten muss ich nach der Versteigerung rechnen,
sowohl einmalig als auch als periodisch?

3,5% Grunderwerbsteuer
Zuschlagsgebühr und Grundbuchamt ca. 0,5%-1%

der Rest ist sehr individuell:z.B. falls der alte Eigentümer noch im Objekt wohnt ist es u.U. mit größeren Kosten verbunden die Immobilie frei zu bekommen.

Wie viel würdet ihr auf einem Konto für taktische Zwecke
(Reparaturen, dringende Anschaffungen, etc.) belassen?

kann man auch so nicht beantworten - kaufst du einen Altbau aus den 30er Jahren ist das sicherlich riskanter als bei einem Fertighaus aus 2000.

gruß n.

Hallo,
ziemlich weit unten im Forum findet sich eine Anfrage zum gleichen Thema „Zwangsversteigerung?“(10.1.2005), in den Antworten dazu findet sich schon mal eine ganze Menge zum Versteigerungstermin und den ganzen Formalitäten dort.
Gruß, Frank

Hallo,
shau mal hier:

http://www.breiholdt.de/expertenecke_doc2.pdf

da steht eigentlich alles drin, was man zu solchen Zwangsversteigerungen wissen muss.

Noch zwei Anmerkungen:
die großen Banken der Altbundesländer finanzieren "Ost"immobilien mitlerweile sehr ungern.
Wende Dich also gleich an eine regional vertretene Bank - z.B. Volksbank.
Folgekosten:
Bei Eigentümerwechsel greifen die Vorschriften der Energieeinsparverordnung. Da könnte einiges auf Dich zukommen.

Da ein Großteil der Immobilien in den neuen Bundesländern noch eine hauseigene Klärgrube haben, setze Dich - so es bei Deiner Immobilie so ist - mit dem dortigen Abwasserzweckverband in Verbindung, wann an eine Kanalisation gedacht ist.
Gruß
Peter

Hallo,

Wie viel würdet ihr auf einem Konto für taktische Zwecke
(Reparaturen, dringende Anschaffungen, etc.) belassen?

in dem Verkehrswertgutachten sollte eigentlich eine Rubrik „Reparaturrückstau“ enthalten sein. Das betrifft aber nur solche Reparaturen, die für den Gutachter OFFENSICHTLICH sind.
Im übrigen kann man nur raten, das Gutachten wirklich genau zu lesen.
Nicht nur die explizit formulierten Haftungsausschlüsse, sondern auch die etwas versteckt formulierten.
Z.B. findet man da so eine Passage - besonders wenn Anbauten vorhanden sind - wie etwa : ‚die entsprechenden Baugenehmigungen wie auch die diesen Genehmigungen entsprechende Bauausführung wird vorausgesetzt‘
Die meisten dieser Gutachten sind mehr rechnerisch ermittelte Werte als dass sie das Haus wirklich beschreiben. Besonders bei "Ost"immobilien werden häufig Mieteinnahmen unterstellt, die mittlerweile illussorisch sind. Besonders, wenn das Gutachten schon älter ist: das mir einmal vom Gericht zugeschickte Gutachten war drei Jahre alt!!!

Viel Glück
Peter