Hauskredit

hallo,

ich habe ein paar fragen in bezug auf kredit für den hauskauf.
eine person will sich ein haus kaufen und nimmt sich dafür einen kredit bei der bank.
ein paar jahre später wird er arbeitslos, welche probleme könnten dadurch auftauchen? kann er mit unterstützung vom amt rechnen?

ich freue mich über jede antwort,
mfg corali

hallo,

ich habe ein paar fragen in bezug auf kredit für den hauskauf.
eine person will sich ein haus kaufen und nimmt sich dafür
einen kredit bei der bank.

So weit so gut und nicht weiter ungewöhnlich.

ein paar jahre später wird er arbeitslos, welche probleme
könnten dadurch auftauchen?

Er hat sehr viel weniger Geld als vorher und kann u.U. seinen Kredit nicht mehr bedienen.
kann er mit unterstützung vom amt

rechnen?

Jo, erst ALG1, dann ALG2 vulgo Hartz IV. Du dachtest doch sicherlich nicht, dass das Amt dir deinen Kredit für das Haus zurückzahlt, oder?

Ralph

Hallo,

meines Erachtens kannst du tatsächlich mit Unterstützung vom Amt rechnen. Für Eigenheimbesitzer gibt es den sog. Lastenzuschuss. Ob du darauf Anspruch hast, solltest du hier ersehen können:

http://www.wohngeldantrag.de/geld/lasten.htm

Gruß
Kirsten

es war nur eine allgemeine frage.
es ging nicht darum,dass das amt den kredit bezahlen soll sondern ob das amt dann bei den unterhaltskosten hilft.
denn wenn man eine mietwohnung hat und hartz 4 empfängt, muss das amt ja auch mietkosten übernehmen.

Hi,

wie oben geschrieben, kann jeder der die Voraussetzungen erfüllt den Lastenzuschuß (Wohngeld für Hausbesitzer erhalten).

Folgendes habe ich gefunden:

Im Merkblatt Arbeitslosengeld II und Unterkunftskosten
(Stand 27.9.2004)Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (www.erwerbslos.de)

Wer nicht zur Miete wohnt, sondern in einem
selbstgenutzten Eigenheim oder einer Eigentumswohnung,
der bekommt ebenfalls die Unterkunftskosten.
Die Unterkunftskosten sind in diesem
Fall die finanziellen Belastungen der selbstgenutzten
Immobilie. Dazu gehören:
Hypothekenzinsen
Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben
Prämien für die Wohngebäudeversicherung
Erbbauzinsen
Nebenkosten
sowie Heizkosten wie bei Mietern

Grüße