Hallo,
jemand muss evtl. sein Eigenheim verkaufen das er bereits 10 Jahre abgezahlt hat. Wie könnte derjenige berechnen was er der Bank zahlen muss, um die drei Kredite abzulösen? Sagen wir mal die Restschuld beliefe sich derzeit auf
a) 118.000 Euro bei 7%, Zinsbindung bis 2016
b) 54.000 Euro bei 6,45%, Zinsbindung bis 2010
c) 15.000 Euro bei 5,56%., Zinsbindung bis 2012
Sagen wir mal die Bank ist für alle 3 Kredite die gleiche und hat entsprechende Grundschulden eingetragen.
Bei einem Verkauf will die Bank sicher alles auf einmal haben. Hinzu kommt sicher die erwartete Zinseinnahme, die die Bank bis zum Ende der eigentlichen Laufzeit hätte. Sowas kann man doch sicher ausrechnen, oder ?
Danke!
Hallo Oli,
das fällt wohl unter das Stichwort Vorfälligkeitsentschädigung
Hier http://de.wikipedia.org/wiki/Vorf%C3%A4lligkeitsents…
kannst Du einiges dazu lesen.
Gandalf
Nach 10 Jahren hat man ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Falle gibt es auch keine Vorfälligkeitsentschädigungen.
Kündigungsfrist: 6 Monate.
Und natürlich will die Bank 6 Monate nach Kündigung die komplette Restschuld auf dem Tisch sehen"
Sollten diese 6 Monate nicht ausreichen, weil man nicht Herr seiner Finanzen war und vorher alles beenden muss, wird die Vorfälligkeitsentschädigung natürlich nur bis zum 6. Monat berechnet.
Und nicht ganz unwichtig: Beginn dieser 10-Jahresfrist ist der Tag der Auszahlung, nicht der Tag der Unterschrift!
Hallo,
Nach 10 Jahren hat man ein Sonderkündigungsrecht. In diesem
Falle gibt es auch keine Vorfälligkeitsentschädigungen.
Kündigungsfrist: 6 Monate.
Also nehmen wir mal an das Darlehen wäre 1996 zur Auszahlung gekommen, das Darlehen nach 10 Jahren Vertragslaufzeit bei der gleichen Bank für weitere 10 Jahre verlängert worden. Wir würden uns nun im 11. Jahr nach der Auszahlung befinden. Gilt hier diese 10 Jahres Frist?
Oder beginnt die jeweils beim neuen Vertragsabschluß ?
Natürlich nicht, jetzt zählt die Vereinbarung, wann Sie die neue Laufzeit festgelegt haben.
Allerdings sehe ich hier eher weniger Probleme.
Der Grund liegt in den Zinsen. Die Bank darf berechtigtermaßen eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn einfordern. Dieser Gewinn ist natürlich nicht so hoch wie die gesamten Zinsen, die zukünftig anfallen würden.
Denn die Bank bekommt ja das Geld zurück und kann es anderweitig anlegen. Also muss die Entschädigung nur so hoch sein, wie der Bank verloren gehen würde, wenn sie das Geld schlechter verzinst anlegen könnte. Und da vor einem Jahr der Zinssatz eher niedriger war als heute, ist dieser mögliche Verlust eher ein Gewinn.
Wenn Sie also vor einem Jahr 100.000€ zu 4,5% Zinsen geliehen hätten und dies nun zurückgeben, kann die Bank dieses Geld zu 5% weiterverleihen. Refinanziert ist es aber mit einem niedrigeren Zinssatz, als es heute der Fall wäre.
Für den Fall, dass damals die Zinsen höher waren als heute, kann man die Enstchädigung vielleicht noch weiter drücken:
Da in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung alle möglichen zukünftigen Tilgungen und Sondertilgungen einfließen, kann man versuchen, vor der Kündigung die Tilgung herauf zu setzen. Wenn also statt 1% dann eine Tilgung von 4% vereinbart wird und ein halbes Jahr später der Kredit gekündigt wird, ist die Entschädigungszahlung deutlich niedriger.
Zu schwierig?
Dann hier einfacher: http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/ba…
))
Also nehmen wir mal an das Darlehen wäre 1996 zur Auszahlung
gekommen, das Darlehen nach 10 Jahren Vertragslaufzeit bei der
gleichen Bank für weitere 10 Jahre verlängert worden. Wir
würden uns nun im 11. Jahr nach der Auszahlung befinden. Gilt
hier diese 10 Jahres Frist?
Oder beginnt die jeweils beim neuen Vertragsabschluß ?