Hausmakler kümmert sich nicht

Guten Tag liebe Experten,
im Juni 2011 habe ich einen Makler der LBS beauftragt, mein Einfamilienhaus zu verkaufen. Schon zu Anfang erschien mir dieser Herr sehr unsicher.
Das erstellte Exposé war mehr als laienhaft, sodass ich darauf bestanden habe, dass es umgehend geändert wurde. Den Text habe ich dann selbst erstellt.
Trotz Werbung kamen in sechs Monaten nur vier Hausbesichtigungen zustande.
Da ich Ende Juli schon aus RLP nach SH umzog, konnte ich auch keinen persönlichen Kontakt zum Makler halten. Telefonisch versicherte er mir immer wieder, dass er sich kümmern würde, aber der Verkauf würde sich so schwierig gestalten, da dass haus zu dem Zeitpunkt noch von meinen Töchtern bewohnt wurde, die aber zu Ende Oktober ausgezogen sind. Immer wieder redete der Makler sich heraus, warum keine Besichtigungen zustande kamen. Das Haus wäre noch nicht komplett geräumt, der Preis zu teuer. Hierzu eine kleine Erklärung: Ermittlung nach Wertgutachten durch den Makler 125.000 €, angeboten mit 119.000 €, Spielraum nach unten 10.000 €, also durchaus realistisch. Nach Drängen durch den Makler senkten wir den Angebotspreis auf 99.000 €, doch auch danach tat sich nichts.
Vergangenen Freitag erfuhr ich durch meine Tochter, die sich vor Ort um das Haus kümmert, dass etliche Interessenten mit Termin an unserem Haus gewartet hatten, aber der Makler nie erschien. Dies bestätigte auch eine Nachbarin.
Nun erfuhr ich auch von der LBS auf Nachfrage, dass der Makler wegen psychischer Probleme im Krankenhaus ist und alle seine Kunden so vernachlässigt wurden.
Was kann ich tun, um den Makler in Regress zu nehmen? Es ist anzunehmen, dass ich bei einem engagierten Makler das Haus schon längst verkauft hätte und natürlich auch einen höheren Kaufpreis erzielt hätte.
Letztendlich geht es um eine Differenz von bis zu 25.000 €; das ist viel Geld.

Liebe Grüße
Susanne

Hallo Susanne,

ich kann deine Verärgerung sehr gut verstehen. Erstens würde ich prüfen, welchen Vertrag du unterschrieben hast.

Wenn es sich nicht um einen Alleinauftrag oder um einen qualifizierten Alleinauftrag handelt, sondern lediglich um einen Maklerauftrag, dann ist der Makler nicht verpflichtet, tätig zu werden. Er kann tätig werden, muss aber nicht.

Als nächstes würde ich prüfen, welcher Schaden dir entstanden ist.

Ein Makler ist grundsätzlich ein Vermittler, der für den Verkäufer oder den Käufer oder für Käufer und Verkäufer tätig wird. Er ist kein Verkäufer, kein Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten- und unbebauten Grundstücken und auch kein Bausachverständiger. Er kann die vorstehenden Fachkompetenzen durch Zusatzqualifikationen erworben haben, sie sind aber nicht Bedingung.

Das bedeutet, dass du als Verkäuferin die Fäden in der Hand behälst und darüber entscheidest ob du verkaufst, an wen du verkaufst, wann du verkaufst und zu welchem Preis du verkaufst. Nicht der Makler bestimmt den Preis, sondern der Markt, die Marktteilnehmer, die Kaufinteressenten.

Da das Haus noch nicht verkauft ist, kann der Differenzbetrag kein Schaden sein, da der Schaden noch nicht eingetreten ist. Ob die Dauer, die bisher für den Verkauf zur Verfügung stand und somit einen Zinsverlust darstellt, ist zweifelhaft durchzusetzen, da der Beweis für einen schnelleren Verkauf fehlt.

Wenn in einem halben Jahr nur vier Besichtigungen zustande gekommen sind und noch keine Gebote abgegeben wurden, ist davon auszugehen, dass der Preis tatsächlich zu hoch war. Darauf deuten auch die jetzt anstehenden Besichtigungswünsche hin, die nach der Preisreduzierung entstanden sind.

Trotzt allem Verständiß würde ich auf den Regress verzichten, da er nur Zeit und Arbeit kostet und aus meiner Sicht keinen Erfolg hat.

Wenn es sich um einen Befristeten Alleinauftrag handelt und der Makler keine Vertretung hat, würde ich den Vertrag fristlos kündigen und einen anderen Makler mit dem Verkauf beauftragen.

Handelt es sich bei dem Wertgutachten um eine Marktwertermittlung?

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Erstmal vielen Dank an Peter.
Der Ärger geht in die nächste Runde.
Nun hat das Haus endlich einen Käufer gefunden und am morgigen Donnerstag unterschreibe ich den Kaufvertrag.
Gestern Abend rief der Käufer bei uns an und hat relativ überheblich mitgeteilt, dass er schon ordentlich im Haus am Werkeln wäre und auch schon die Schlösser ausgetauscht hat.
Erstens habe ich den Vertrag noch gar nicht unterzeichnet und zweitens ist kein Geld geflossen, geschweige denn eine Grundbucheintragung vorgenommen worden und drittens hat die nette Maklerin dem zukünftigen Eigentümer einen Schlüssel überlassen.
Wir müssten dann mit ihm einen Termin vereinbaren, wenn wir noch die restlichen Sachen aus dem Haus holen wollen.
Da bleibt mir echt die Spucke weg. Am Liebsten würde ich den Vertrag nicht unterschreiben und die Leute wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung belangen.

Danke fürs Lesen; ich musste mir einfach mal Luft machen.

LG Susanne

Hallo Susanne,

was geht denn hier ab? Du scheinst ja doch wohl die besten Makler zu beschäftigen. Wie kann die Maklerin ohne deine Einwilligung dem Käufer die Schlüssel übergeben?

Übergabe grundsätzlich erst nach Eingang des Kaufpreises, zumindest sollte eine Anzahlung in angemessener Höhe, zum Beispiel Zehn Prozent des Kaufpreises erfolgt sein. Dann kann es einen Schlüssel nur für Renovierung geben, Umbauten sind ausgeschlossen.

Wenn der Käufer einzieht und nicht bezahlt. dann hast du noch einen Mietnomaden den du rausklagen muss.

Ich hätte der Maklerin schon ganz schön Dampf gemacht und den Käufer geschockt, dass du nicht mehr an ihn verkaufst. Das nennt sich dann verkaufen durch wegnehmen. Es ist von beiden ein unmögliches Verhalten. Wiedermal Unwissenheit und unprofessionelles Verhalten der Maklerin.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten