Familie XY hat sich dafür entschieden das Frau X arbeiten geht. Ihre neue Anstellung hat sie am 1.9.2011 begonnen. Herr Y hat am 30.09.2011 seine Lehre beendet und ist nun Hausmann und versorgt das gemeinsame Kind 15 Monate alt.
Das Geld reicht aus für die Grundbedürfnisse, jedoch sollte man Abschläge etc. abwarten. Herr Y stellt sich aber die Frage soll er nur das Kindergeld beantragen und nichts weiter tun ? Herr Y würde gerne ein fernstudium zum Sozialarbeiter machen das aus kostengründen nicht möglich ist, ALG 1 fällt weg da er mit dem Kind nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht zumindest versteht das Herr Y so deshalb keinen Antrag gestellt.
Kann Herr Y also bis zum kita Platz einfach nur Hausmann sein oder gibt es da ne meldepflicht bei der Agentur oder sowas ? Welche möglichkeiten ausser ALG 2 gibt es für Familie XY ?