Hausmeister

Hallo,

darf ein Vermieter ohne dass Wissen seiner Mieter einen Hausmeister anstellen?

pauline

Hi

darf ein Vermieter ohne dass Wissen seiner Mieter einen
Hausmeister anstellen?

Warum nicht? Anstellen darf er einen Hausmeister. Anders sieht es aus, wenn es um die Umlage der Kosten für den Hausmeister an die Mieter geht.

Gruß
Edith

Hallo

Warum nicht? Anstellen darf er einen Hausmeister. Anders sieht

es aus, wenn es um die Umlage der Kosten für den Hausmeister
an die Mieter geht.

Und genau darum gehts. Die Kosten sollen auf die Mieter umgelegt werden. Frage: Darf er das ohne die Mieter vorher zu informieren?

pauline

Hallo,

was steht im Mietvertrag?

Christian

Hallo,

Und genau darum gehts. Die Kosten sollen auf die Mieter
umgelegt werden. Frage: Darf er das ohne die Mieter vorher zu
informieren?

wer macht denn zur Zeit die Arbeiten, die künftig der Hausmeister machen soll? Irgendjemand wird es wohl sein (z.B. Fremdfirma) und diese Kosten werden doch wohl auch umgelegt. Also müssten durch die Einstellung eines Hausmeisters ja andere Kosten wegfallen. Wenn der aber nur seine Zeit mit Nasebohren und Mieter aushorchen verbringt, können die Kosten auch nicht umgelegt werden.

Gruß

S.J.

Hallo an alle,

wer macht denn zur Zeit die Arbeiten, die künftig der
Hausmeister machen soll? Irgendjemand wird es wohl sein (z.B.
Fremdfirma) und diese Kosten werden doch wohl auch umgelegt.
Also müssten durch die Einstellung eines Hausmeisters ja
andere Kosten wegfallen. Wenn der aber nur seine Zeit mit
Nasebohren und Mieter aushorchen verbringt, können die Kosten
auch nicht umgelegt werden.

Die Arbeiten wurden bisher von den Mietern selbst erledigt. (sprich Hausreinigung, Rasen mähen) Auch im Mietvertrag steht von Hausmeister nichts. Einige Mieter wohnen schon mehere Jahre in dem Haus und es hat auch immer geklappt mit der Treppenreigung und plötzlich taucht da ein Hausmeister auf. Also darf der Vermieter das ohne Abspache der Mieter?

Gruß pauline

Hallo

dann sollten sich die Mieter zusammen schließen und die Kosten verweigern. Wenn der VM nichts zu bemängeln hat, besteht m.E. kein Grund für einen Hausmeister.

Gruß

JA
Hallo,

Ja - das darf er. Der Vermieter ist der Eigentümer der Immobilie und nicht der Mieter.

Wie gesagt über die Umlage der Kosten ist ein Blick in den Mietvertrag zu werfen.

Wenn nix zu den Kosten erwähnt, dann freut Euch doch; Treppenhaus sauber und kein Cent dazugezahlt.

Christian

darf ein Vermieter ohne dass Wissen seiner Mieter einen
Hausmeister anstellen?

Grundsätzlich ja.

Anders sieht es mir der Umlage der Kosten aus.
Da gilt was im Mietvertrag unter Nebenkosten vereinbart ist.
Steht im Mietvertrag nichts von Kosten für einen Hauswart/Hausmeister muss der Mieter sie auch nicht bezahlen.

Grüße

Hi,

dann sollten sich die Mieter zusammen schließen und die Kosten
verweigern.

Aufruf zur Rebellion sind stra… :wink:
btw: Wenn ein VM mitbekommt, dass ein M die anderen Ms gegen den VM einstimmt, wie sollte der VM zu diesen bestimmten M eingestellt sein?
Eine menschliche Reaktion wäre zB den M zukünftig eine null Toleranz Grundeinstellung vorzunehmen oder gleich bei der sich nächten Gelgenheit zur Kündigung wahrzunehmen. Schon alleine um sich diesen Ärger für die Zukunft zu ersparen.

Diplomatischer wäre es zunächst einmal über die Problematik zu sprechen um ggf. gangbare Kompromissse zu erhalten.

Die Ausgangsfrage war:
Hallo,
darf ein Vermieter ohne dass Wissen seiner Mieter einen Hausmeister anstellen?

Es gehr auch um den speziellen Einsatz des Hausmeisters (HM). Wird der Mietvertrag nicht berührt braucht der M hier auch nichts zu wissen. Soll der HM Aufgaben vom M abnehmen, die der M selber tragen soll, sollte es einen Grund dafür geben, zB Vernachlässigungen.

Wenn der VM nichts zu bemängeln hat, besteht m.E.
kein Grund für einen Hausmeister.

m. E. ist der Grund einer Beauftragung für den M unerheblich, schon gar nicht wenn der M den HM nicht bezahlt. Wenn der HM nun arbeiten ausführt, die vorher auch auf dem M umgelegt wurden, so geht dies den M ebenfalls nichts an.

Nur bei einer Umlagerung der Aufgaben vom M weg, die der M anschließend bezahlen soll, wäre eine Ankündigung des VM an die M eine solidere Angelegenheit. Dies wurde hier aber in der Frage nicht vorgegeben.

Die allgemeine Antwort (ohne wenn oder aber) auf die gestellte Frage lautet demzufolge: Ja

vlg MC