Hausmeister bei MFH - Entlohnung

Hallo Zusammen,

ich habe eine MHF mit 4 Parteien. Ein Mieter bietet sich an, gegen Entlohnung, Hausmeistertätigkeiten zu übernehmen.

Die Entlohnung kommt über die Nebenkosten der Parteien zusammen.

Nur wie rechne ich diese ab? Steuerlich gemeint.
Überweisen als Aufwandsentschädigung?
MiniJob über MiniJobzentrale?

Hat jemand Erfahrungen aus der Praxis? Wie macht man es am besten?

Danke für Eure Tipps

Hallo Sebatian Günther,

Praxiserfahrungen habe ich leider keine; aber ich würde in jedem Fall die Angelegenheit über Minijob mit entsprechender Anmeldung regeln.

So bist Du immer auf der sicheren Seite.

MfG

Staefan Seidel

Hallo,

ich rate ihnen zur Variante Minijob. Da ist er m.E. auch versichert falls er mal krank wird, bzw. verunfallt etc.

Streng genommen sind sie ja auch dann Arbeitgeber.

Hallo,

Am besten und sichersten ist die Minijobanmeldung.
hier haben Sie einen Nachweis an alle anderen Mieter,
sowie dem Finanzamt gegenüber.
Der Hausmeister ist zudem mit einem geringen Betrag Krankenversichert
falls er sich mal verletzen würde bei den Hausmeistertätigkeiten.
Soweit ich informiert bin müssen Sie die Mieteinnahmen inclusive der :Nebenkosten(auch Hausmeisterkosten,Versicherungen usw.) steuerlich angeben und : können dann alle Unkosten von der Steuer als Ausgaben wieder absetzen.

Viele Grüße
monika61