Hallo,
wir haben ein Einfamilienhaus gemietet. Uns sind sehr überzogenen Nebenkosten aufgefallen, die das doppelte der Nebenkosten von Vergleichsobjekten ausmachen. Wir sollen 200,- € bezahlen, für vergeleichbare Objekte werden 70,- - 100,- € gefordert. Nach Rücksprache mit dem Vermieter ergibt sich die Differenz aus den Kosten, die für einen Hausmeister, wohlgemerkt bei einem Einfamilienhaus anfallen. Der Hausmeister ist der Schwager des Vermieters. Ist das rechtens und verhältnisgemäß? Können wir uns dagegen wehren?
Weiterhin, wir haben das Haus seit einer Woche gemietet, und uns sind jetzt beim Einzug diverse Mängel aufgefallen, Wanneneinlass, der nicht funktioniert, Hebepumpe für Bad defekt, …
Ist der Vermieter verpflichtet diese Dinge instandzusetzen oder bleiben wir auf den Kosten sitzen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Hallo,die aufgedeckten neuen Mißstände sofort reklamieren-schriftlich- und Termin-ca. vier Wochen für Abhilfe,festsetzen.Sofort in den Mieter-schutzbund eintreten und Hilfe anfordern.Auskünfte auch im Büro Verbrauchercentrale möglich.Sie müßen einen Mietvertrag mit den Nebenkosten haben.Gruß
Hallo,
so sollte ein Mietverhältnis nicht beginnen.
Bei Mängeln an der Mietsache ist das schriftlich dem Vermieter anzuzeigen und eine Frist zur Beseitigung zu setzen (10 Tage vielleicht). Kommt keine Reaktion, so muß noch mal gemahnt werden (auch telefonisch möglich), dann könnt ihr selbst den Handwerker bestellen, müßt den aber auch bezahlen. Dien Preis dann dem Vermieter in rechnung stellen, oder vereinbaren das die Miete entsprechend gekürzt wird (nur Kaltmiete!).
Der Hausmeister könnte auch die Ehefrau des Vermieters oder sein Sohn sein, völlig egal. Was die Kosten betrifft, seht euch die Arbeit an, die er machen muß (großes Grundstück macht viel Arbeit!), laßt euch den Hausmeistervertrag zeigen. Alles möglich. Vergleichbare Objekte gibt es nicht, da stehen Bäume, dort nicht, da ist ein Grundstück verwinkelt, woanders schnurgerade, Wiese etc.
200 Euro sind allerdings schon obere Etage, das erfordert nach meinem Ermessen etwa 5 Stunden Arbeit pro Woche. Oder eben einen straffen Winterdienst, der viel Zeit kostet. Oder ist Winterdienst etwa zusätzlich zu bezahlen? Würde mich nicht wundern.
Wenn noch Fragen sind, dann bitte diese stellen.
Gruß
Selorius
Hallo ratlos 27,
alle zum Haus gehörenden technische Anlagen müssen bei Mängeln durch den Eigentümer auf dessen Kosten instand gesetzt werden. Sie sind gegenstand der Mietsache.
Ein Hausmeister für ein Einfamilienhaus ist untypisch. Die Frage die hier entsteht ist welche Aufgaben er übernimmt. Diese Dinge sollten klar verständlich aus der NK- Abrechnung ersichtlich sein. Gleichzeitig sollte auch im Mietvertrag auf die Betreuung durch einen Hausmeisterhingewiesen werden. Ist dieses kein Bestandteil des Mietvertrages, braucht der Hausmeister auch nicht genutzt werden. Eine Abrechnung eines Hausmeister der in Bereitschaft steht - also keine Arbeiten ausführt - ist nicht Möglich.
Gruß
Patrick
Hallo,
verdeckte Mängel die erst nach dem Einzug zum Vorschein kommen, kann man auch noch später reklamieren.
Niemand kann von einem verlangen das man jede Kleinigkeit kontrolliert.
Jetzt zu den Nebenkosten.
Warum fällt Ihnen denn erst nach der Vertragsunterzeichnung auf das die Nebenkosten zu hoch sind.So etwas muß doch vorher geklärt werden. Im Mietvertrag sollte doch drin stehen wie sich die Nebenkosten zusammensetzten. Wenn Sie einen Vertrag unterzeichnen, dann sind Sie auch mit den Nebenkosten einverstanden.
Fragen Sie noch mal genau nach worin die Arbeiten des Hausmeisters bestehen(Rasen mähen, Heckenschnitt, Gehweg säubern, Mülltonnen rausstellen, Winterdienst)
Arbeiten an Heizungs oder Sanitäranlagen darf er nicht vornehmen nur kontrollieren. Wegen versicherungstechnischer Fragen.Sollten die Aufgaben des Hausmeisters nicht konkret festgelegt sein , würde ich seine Bezahlung in Frage stellen.
Ich hoffe ich konnte ein paar Tips geben.
Hallo,
Von einem Hausmeister bei einem Einfamilienhaus habe ich noch nie gehört, habe selbst ein Haus gemietet, Was steht denn im Mietvertrag über die Gartenpflege? Wer hat sich darum zu kümmern. Im meinem Mietvertrag steht: Das ich mich um den Garten kümmern muss, und ich habe eine freie Gartengestaltung. Steht übriegens im DMB. Einen Hausmeister würde ich nicht aktzeptieren. Und zu den Mängeln, die muß der Vermieter in Ordnung bringen. Wenn er dies nicht macht, steht Ihnen Mietminderung zu. Geben Sie dem Vermieter eine Frist den Mangel zubeheben, danach können Sie eine Fachfirma beauftragen den Schaden zu beheben. Wenden Sie sich an den Mieterbund ( kostet nicht viel )die können sofort helfen ohne Wartezeit.
Hallo, zu den Nebenkosten kann ich leider nichts sagen. Ich würde aber mal bei einer Verbraucherzentrale (gibt es in größeren Orten - meistens im Rathaus) nachfragen.
Auch die Geschichte mit dem Hausmeister.
Die Mängel beseitigen (lassen) muß der Vermieter, oder sein Hausmeister.
Gruß, und viel Erfolg.
Hallo,
in diesem Breich kann ich leider nicht helfen.
mfg
Michael Seuling
Tut mir leid, das kann ich nicht sagen,sorry.
mfg Martin
Es kommt auf den Mietvertrag an, Wenn nicht sonderlich geregelt ist der Vermieter für die Reperatur zuständig.
Heikel wird es wenn sie Reperaturen an den oben genannten Gegenständen selbst durch geführt haben Kan der Vermieter eine Übernahme der Kosten verweigern da es ohne siene Einwilligung geschah.da hilft nur noch ein Anwalt
Der Vermieter muß die Mängel beseitigen auch wenn Diese nach dem Einzug aufgefallen sind, nur sollte dieser Zietraum sich nicht zu lang hinziehen.
Hallo,
die Mängel sind kein Problem. Ihr müsst sie dem Vermieter anzeigen und ihn zur Mangelbeseitigung auffordern.
Was die Hausmeisterkosten betrifft - ungewöhnlich und deshalb schwierig. Ich empfehle euch, die Tätigkeiten des „Hausmeisters“ zu notieren. Zum einen, um die überhöhten Kosten belegen zu können und zum anderen, um dem Vermieter nach einer Zeitspanne „X“ zu erklären, dass ihr diese Dienstleistung nicht benötigt, da ihr die Hausmeistertätigkeiten selbst ausführen werdet. Deshalb auch notieren, was er alles gemacht hat; wenn es nur so profane Dinge wie Laub kehren und türenbeschläge festschrauben sind, fällt diese Dienstleistungsablehnung leicht.
Alles Gute!