Hausmeister für Wohnungsgenossenschaft

Hallo Mitbewohner
Wenn eine Wohnungsgenossenschaft dem Hausmeister kündigt - rechtlich korrekt - und damit eine spürbare Verschlechterung der Wohnqualität bes.für ältere Mieter verbunden ist, haben dann Mieter (Genossenschaftsmitglieder) das Recht,sich dagegen zur „Wehr“ zu setzen ?

Wäre z.B. eine Unterschriftensammlung eine richtige Lösung,die dokumentiert,dass der Vorstand nicht über die Köpfe seiner Genossenschaftsmitglieder hinweg entscheiden sollte ?

Welche Rechtvorschriften wären in so einem Fall zu beachten ?

Gruß Ingrid

Hallo

Hallo Mitbewohner
Wenn eine Wohnungsgenossenschaft dem Hausmeister kündigt -
rechtlich korrekt - und damit eine spürbare Verschlechterung
der Wohnqualität bes.für ältere Mieter verbunden ist, haben
dann Mieter (Genossenschaftsmitglieder) das Recht,sich dagegen
zur „Wehr“ zu setzen ?

Was ist denn eine spürbare Verschlechterung der Wohnqualität und was ist denn den Mietern im MV vertraglich zugesichert??

Läuft dann kein Wasser mehr,werden dann keien kaputten Glühbirnen mehr gewechselt oder wie ist das zu verstehen??

Gruß Ingrid

lG
Mikesch

Hallo

Was ist denn eine spürbare Verschlechterung der Wohnqualität
Läuft dann kein Wasser mehr,werden dann keien kaputten
Glühbirnen mehr gewechselt oder wie ist das zu verstehen??

Darunter verstehe ich,dass bei „kleineren“ Problemen in der Wohnung dann niemand mehr da ist,der sie behebt,wass besonders bei älteren Mietern der Fall ist.
z.B.klemmende Fenstern oder Türen,undichte Wasserhähne, Ausbesserungen an der Aussenanlage, Auswechseln von kaputten Fensterscheiben o.ä.
Eine Fremdfirma kann deshalb nicht so schnell kommen. (Erfahrungswerte !)

Gruß Ingrid

Hallo

Hallo

Was ist denn eine spürbare Verschlechterung der Wohnqualität
Läuft dann kein Wasser mehr,werden dann keien kaputten
Glühbirnen mehr gewechselt oder wie ist das zu verstehen??

Darunter verstehe ich,dass bei „kleineren“ Problemen in der
Wohnung dann niemand mehr da ist,der sie behebt,wass besonders
bei älteren Mietern der Fall ist.
z.B.klemmende Fenstern oder Türen,undichte Wasserhähne,
Ausbesserungen an der Aussenanlage, Auswechseln von kaputten
Fensterscheiben o.ä.
Eine Fremdfirma kann deshalb nicht so schnell kommen.
(Erfahrungswerte !)

Ein HM hat in der Wohnung der Mieter eigentlich überhaupt nix zu tun, hier scheint man sich an einen Fullservice gewöhnt zu haben, der sicher so nicht im MV vetraglich festgelegt ist.

Gruß Ingrid

LG
Mikesch

Hallo

Ein HM hat in der Wohnung der Mieter eigentlich überhaupt nix
zu tun, hier scheint man sich an einen Fullservice gewöhnt zu
haben, der sicher so nicht im MV vetraglich festgelegt ist.

Mikesch

Hmmm !
Damit ist leider meine Frage nicht beontwortet

Ingrid

Hallo,

Damit ist leider meine Frage nicht beontwortet

Diese hier ja leider auch nicht:

was ist denn den Mietern im MV vertraglich zugesichert??

Gruß
loderunner

Hallo,

was ist denn den Mietern im MV vertraglich zugesichert??

Gruß
loderunner

Das ist ja der Punkt,da steht garnichts und wie Aufgaben des HM fixiert sind ,ist nicht bekannt. Das mit dem Fullservice besteht so schon seit einer Ewigkeit. Hatten die Mieter ein Problem - Anruf bei der Genossenschaft und der HM bekam den Auftrag. Punkt!
Aus meiner Sicht eine mieterfreundliche Angelegenheit.

Ingrid

Hallo,

Das ist ja der Punkt,da steht garnichts

und damit ist imho die Sache dann auch erledigt. Gewohnheitsrechte gibt es dann nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

1 „Gefällt mir“

Hallo Ingrid,

Wenn eine Wohnungsgenossenschaft dem Hausmeister kündigt -
rechtlich korrekt - und damit eine spürbare Verschlechterung
der Wohnqualität bes.für ältere Mieter verbunden ist, haben
dann Mieter (Genossenschaftsmitglieder) das Recht,sich dagegen
zur „Wehr“ zu setzen ?

Natürlich kann man darauf drängen, die Entscheidung rückgängig zu
machen. Es handelt sich offensichtlich nicht nur um Mieter bei der
Genossenschaft, sondern auch um Genossenschaftsmitglieder an sich.
Eventuell könnten sie aus der Mitgliedschaft besondere Rechte über
das Mietverhältnis hinaus ziehen.

Wäre z.B. eine Unterschriftensammlung eine richtige Lösung,die
dokumentiert,dass der Vorstand nicht über die Köpfe seiner
Genossenschaftsmitglieder hinweg entscheiden sollte ?

Unterschriftensammlung ist schon mal nicht schlecht. Der Vorstand
sollte Kenntnis vom Unmut seiner Mitglieder haben. Ich gehe aber
davon aus, dass der (gewählte?) Vorstand Entscheidungsbefugnis hat
und demzufolge korrekt gehandelt hat. Entscheidungen kann man aber
auch zurücknehmen.

Welche Rechtvorschriften wären in so einem Fall zu beachten ?

Für die Unterschriftensammlung? M.W. keine.

Gruß
Der Franke
diesmal hoffentlich i.S. des MOD FAQ-gerecht