ich habe folgendes Problem:
Der Gärtner von unserer Eigentumsanlage ist ein frühaufstehender Rentner. Er fängt auch gerne mal um 6:30 an, das Beet zu haken, den Gehweg zu säubern oder mit einem Benzin-Rasenmäher rasen zu mähen (das meistens nach 7.00). Heute morgen beglückte er uns dann mit einer Laubaufsammelmaschine, die mehr Krach macht als ein Flugzeug.
Ab wann darf er, entweder laut Gesetz oder Hausordnung, anfangen, welche Tätigkeiten zu verrichten?
Ich wache regelmäßig von dem Lärm auf, den alle seine Tätigkeiten verursachen. Er selber sagt, er darf ab 7.00 und will auch keine Rücksicht auf mein (und das der anderen Mitbewohner) Schlafbedürfnis nehmen.
Es haben sich auch schon andere Bewohner beschwert!
Danke für Euere Tips!
Manuel
Die gesetzlichen Zeiten sind beim Ordnungsamt feststellbar.
Wenn dadurch Belästigungen auftreten, stellt dies einen Mangel an der Mietsache dar. Den Vermieter zur Abstellung auffordern, sonst wäre Mietminderung geltend zu machen. Damit muß sich der vermieter darum kümmern. Ansonsten bleibt nur, wenn alle netten Versuche scheitern, das Amtsgericht.
gesetzliche Zeiten - Ruhestörung
gesetzliche Zeiten:
§ 2 Lärmschotzverordnung von Rheinland-Pfalz (andere Länder dürften ähnlich sein):
Zwischen 22 und 07 Uhr ist es verboten, Anlagen aller Art so zu betreiben, dass dadurch die Nachtruhe anderer Personen gestört wird. Sollte der Liebe Nachbar auch an Sonntagen im Garten rumzackern gibt es eine sog. „Rasenmäherverordnung“ die solches unterbindet.
In jedem Fall sollte der Weg zum zuständigen Ordnungsamt führen. Die leiten ggf. ein Verfahren ein.
Hoffe, hiermit weitergeholfen zu haben
Gruß
Alex.
PS.: Einen Rechtsanspruch, bei offenem Schlafzimmerfenster zu schlafen gibts nicht.
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