Hausmeister hat Türstopper abgeschraubt

Hallo,

seit April wohne ich in einer Mietwohnung, dessen Hausmeister den Türstopper unserer Eingangstür abgeschraubt hat. Dies ist wahrscheinlich die Reaktion darauf, dass ich einen Zettel mit der Aufschrift „Bitte Tür stets geschlossen halten, um Fremden den Zutritt zu gewähren“ entsorgt habe, den er vor einigen Wochen an der Eingangstür angebracht hat.

Unsere Eingangstür steht oft offen, da aus der Wohnung gegenüber permanent (!) ein unerträglicher, muffiger Geruch strömt. Die Hausverwaltung wurde bereits mehrfach davon in Kenntnis gesetzt, unternimmt aber nichts.

Das Offenstehen der Eingangstür ist außerdem in der Hausordnung nicht untersagt - lediglich ab Einbruch der Dunkelheit bis in den frühen Morgenstunden ist sie geschlossen zu halten.

Provisorisch wollen wir einen Türkeil unter die Tür klemmen, das ist aber dennoch keine Dauerlösung.

Weiß jemand, ob das Entfernen des Türstoppers rechtens ist?

Guten Morgen Orak2
bzgl. der Geruchsbelästigung kann die Kaltmiete gemindert werden.
Vorausgesetzt, dass der/die
Vermieter/Hausverwaltung mehrfach darauf hingewiesen wurde.
Am besten per Einschreiben/Rückschein u. einer Fristsetzung.
Türstopper sitzt Pflicht um auch im Notfall die Tür offen halten zu können.
Einsatz eines Feuerwehr- o. Krankenwageneinsatz etc.
Ebenso für verschiedenen andere Situation:
Ein- o. Auszug, Kinderwagen …
Wende dich an den Vermieter, setz ihm eine Frist von 14Tagen um die Mängel zu beheben,per Einschreiben/Rückschein.
Passiert nichts, eine zweite Frist setzen mit dem Hinweis werden die Mängel nicht behoben, wirst du die Miete mindern.
Das die Miete ab dem jetzigen Zeitpunkt unter Vorbehalt in voller Höhe gezahlt wird.
D. h. werden die Mängel nicht behoben o./ bzw. der Vermieter reagiert nicht, teilt auch nicht mit, dass er sich um die Angelegenheit kümmert teilst du ihm die Mietminderung mit u. führst die auch Rückwirkend vom letzten Brief durch.
Die Mietminderung zahlst du am besten auf ein gesondertes Konto ein.
Liebe Grüße
Heike

wollen Sie mich verscheißern? Wer ist Ihr Vermieter? Tel. Nr. und Anschrift! Mit welchem Recht entfernen Sie Schreiben der Hausverwaltung im Auftrag des Besitzers und Eigentümers?
Zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes (Mieter), haben dieses pfleglich zu behandeln und pünktlich ihre Mietschuld zu bezahlen. Sonderrechte haben sie NICHT!
Das ständige Schließen der Haustüren ist in Deutschland zur Selbstverständlichkeit geworden wie das Schließen der Wohnungstüren. Dazu braucht es keine gesonderten Gesetze. Das Verschließen der Haustüren lt. Hausordnung besagt nicht nur das zuklappt sondern schlüsselmäßige Abschließen ab 22 Uhr bis früh 6 bzw. 8 Uhr
Lt. Fragestellung empfinde ich Ihr Verhalten als vorsätzlich provozierend, aggressiv und dem Hausfriedend störend. Ihnen muss durch Abmahnungen das frevelhafte Verhalten deutlich gemacht werden. Wer vorsätzlich die Sicherheit gefährdet und mit Holzkeilen oder anderes, die Haustür (diese dient lt. Deutscher Bauordnung, der Sicherheit der Mieter und könnte sonst entfernt oder eingespart werden), für Dieben und Ganoven offen hält, macht sich mitschuldig und ist lt. BGB wie Hehler zu betrachten.

da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Gruß Buffi

moin. da kannst auch fragen, ob es ornamentglas oder milchglas sein darf in der haustüre. der hausmeister kann das schon machen. ob das mit dem vermieter abgesprochen ist weis ich natürlich nicht. ich habe in unserer wohnanlage beides. sowohl türstopper als auch keine türstopper. habe das problem anders gelöst. entweder einen türschließer, der auch mal die türe offen halten kann ( kleiner hebel) oder ein bindfaden und einen haken in der wand. dann kann jeder die türe schließen, wenn er das offen stehen nicht mehr braucht. ab und zu hat man ja mal die hände voll.
andere sache ist, dass es immer wieder einbrüche gibt. sogar am tage. selbst schon erlebt!
ich würde sagen, lieber türe zu und kein einbruch als türe auf und dann fehlt was. einbrüche am tage sind so ne sache. dann verdächtigen sich nämlich die mieter zuerst gegenseitig.

Hallo,
ob das rechtlich in Ordnung ist, dass der Türstopper entfernt wurde, kann ich leider nicht sagen. Allerdings ist das hauptsächliche Problem doch das, das es aufgrund der Geruchsentwicklung erst dazu gekommen ist, dass ihr die Tür offen stehen laßt. Also wäre mein Vorschlag, eine Mängelanzeige an den Vermieter schriftlich einreichen und noch einmal auf das Problem der Geruchsbelästigung hinweisen. Eine angemessene Frist von ca. 4 Wochen zur Beseitigung des Mangels einräumen und danach mit Mietminderung drohen. Bei Geruchsbelästigung kann man 20 % der Nettomiete mindern. Bitte noch mal googlen!!
Außerdem würde ich in diesem Schreiben darum bitten, den Türstopper doch bitte wieder zu installieren mit dem Hinweis, dass nach Behebung des Mangels keine Notwendigkeit mehr besteht, die Tür ständig geöffnet zu lassen, es aber z. B. beim Hereintragen von großen Gegenständen hilfreich wäre, wenn die Tür geöffnet bliebe.
Ich hoffe, damit etwas geholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichem Gruß
Sabine Kruse

Hallo! Muß leider passen.

Hallo,

also ich glaube, dass es rechtens ist, den Türstopper zu entfernen.

Innerhalb der gemieteten Wohnung wäre das etwas anderes. Das Treppenhaus ist nicht mit gemietet. Deshalb dürfen Sie da auch - außer evtl. Kinderwagen - nichts permanent hinstellen.

Informieren Sie doch den Hausmeister darüber, dass Sie den Türstopper benötigen, um im Treppenhaus zu lüften. Vielleicht akzeptiert er es dann. Hausmeister sehen es doch nicht gerne, wenn in ihr Aufgabenfeld hinein „regiert“ wird.

Gruß
Elfriede

rein vom rechtlichen Verständniss gibt es wohl keine Pflicht des Vermieters, daß Türstopper vorhanden sein muß, bzw. Eingangstür offen.

Im Gegenteil, sehe ich eher Vermieter im Recht, wenn dieser darauf beharrt, Eingangstüre geschlossen zu halten, damit keine unbefugten hineinkommen.

wenn aus besagter Wohnung wirklich Gestank unerträglich, ggf. Androhung Mietkürzung mit Frist.
würde evtl. bei Mietverein nachfragen,
bzw. wenn sie hier keine hilfreiche Antworten, online Rechtsanwalt ab 2 Euro min., Problem sachlich kurz schildern, habe ich mir auch schon Rat geholt, waren ca. 3.-- € auf Telefonrechnung - viel Erfolg

Um nicht jedem Gauner Tür und Tor zu öffnen solltest du von einem Keil oder Stopper absehen.
Ausserdem gehe ich davon aus, dass die Hausverwaltung bei einem Rechtstreit mit dem Argument „Sicherheit für Haus und Bewohner“,recht bekommt.
Als gewöhne dich an den Zustand dass die Tür auch am Tag geschlossen ist,das bring einige Vorteile.
Dichte deine Wohnungstür ab und der „Gestank“ wie du es nennst bleibt draussen.
Oder ziehe einfach aus.
Sorry aber so ist das Leben.

Hallo,
ich sehe hier zwei verschiedene Probleme. Wenn es um eine Geruchsbelästigung geht, fordern Sie den Vermieter per Einschreiben mit Rückschein auf, das Problem innerhalb von 14 Tagen zu beseitigen. Andernfalls drohen Sie eine Mietminderung an.
Die Haustür eigenmächtig offen zu halten ist problematisch. Zündler und Diebe hätten leichten Zugang und Sie machen sich evtl. strafbar, wenn etwas derartiges passiert. Über die Höhe einer Mietminderung informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Mieterverein.
MfG

Der Hausmeister handelt im Auftrag des Vermieters oder Verwalters. Diese sind im Zweifelsfall also Ihre Ansprechpartner. Eine Haustür muss grundsätzlich Tag und Nacht geschlossen sein. Das ergibt sich aus den Hausordnungen sowie den Satzungen von Gemeinden. Jedoch muss sie ab 20:00 Uhr (in den meisten Hausordnungen so festgelegt) auch abgeschlossen sein.

Sie sind nicht berechtigt, eigenmächtig die Tür dauerhaft offen zu halten. Sie sind auch nicht berechtigt, irgendwelche Aushänge des Hausmeisters zu entfernen. Letzteres kann sogar zu einer mietrechtlichen Abmahnung führen.

Bezüglich des Geruch es ist auch nicht der Hausmeister Ansprechpartner, sondern der Verwalter. Sie müssen dem Verwalter davon schriftlich mit Nachweis in Kenntnis setzen. Setzen sie ihm eine Frist von 14 Tagen zu Beseitigung des mangels und einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen. Teilen sie mit, dass sie ab sofort (ab Kenntnisnahme des Vermieters von dem Mangel) die Miete um 20 % der Bruttomiete mindern werden.

Machen sie eine Anzeige beim Ordnungsamt.

Ob das Rechtens ist - weis ich nicht!
Aber ich stehe de eher auf der Seite des Hausmeisters.