Hausmeister in nebenkosten

hallo und guten morgen,

ich bezahle einen hauswart im jahr mit 256,42 eur, wir sind 6 parteien. der gesamtwert im jahr lt. abrechnung sind 1.282,08 eur. die vermieterin wohnt im selben haus und ist auch diejenige die putzt und sich um den garten kümmert. der lohn wurde aber nur durch 5 geteilt. meine fragen und ich hoffe mir kann jemand helfen :wink:)

  1. kann ich einen vertrag über den hauswart von ihr fordern, bin mir nicht sicher das sie das selbst ist und wenn doch
  2. muss die rechnung nicht durch 6 parteien gehen, auch wenn sie sich dann selbst bezahlt und
  3. die mülltonnen stellen wir im wechsel raus, vor den garagen müssen wir eigenständig fegen und schnee räumen, wäre das dann auch ihre aufgabe? achja und
  4. eine verstopfung des abflusses im waschhaus führte zu zusätzlichen reinigungsarbeiten, diese stellte sie den mietern sepperat in rechnung, hat sie damit recht ???

danke vorerst, es gibt noch einiges mehr und bei der qm berechnung bin ich drann finde es aber sehr schwierig nachzuprüfen da ich in jedem zimmer dachschrägen habe

kathrin

hallo und guten morgen, in der sache kann ich leider auch nicht weiterhelfen,tut mir leid, snownitro

kann dazu leider nichts sagen!

Hallo Kathrin,
ich versuche die Fragen zu beantworten bzw. Ratschläge zu geben.
zu 1. Was sagt der Mietvertrag über die Betriebskosten (Nebenkosten) aus? Dort muss geregelt sein, was in ihnen enthalten ist. Es bedarf normalerweise keines besonderen Vertrages mit einem Hauswart.
zu 2. Wenn der Mietvertrag nichts regelt, dann sind die Kosten auf alle Parteien umzulegen, überlicherweise nach Quadratmetern.
zu 3. Was sagt der Mietvertrag?
zu 4. Wenn kein Verursacher bekannt ist, ist die Schadensbeseitigung inklusive Reinigung Sache des Vermieters.
Dachschrägen: Die Wohnflächenberechnung entnehmen Sie bitte der II. Berechnungsverordnung, zu finden in Wikipedia unter dem Stichwort „Wohnfläche“.
Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

hallo,guten Tag
Die Hausmeisterkosten müssen durch qm ermittelt werden. Die Hausmeisterwohnung gehört dazu.Angenommen das ganze Haus hat eine wohnfläche von 500 qm dann muss die Rechnung so lauten: 1282,08 : 500 X die Anzahl der einzelnen Wohnflächen.Wenn Sie im Dachgeschoss wohnen dann haben Sie natürlich eine kleinere Wohnung und müssen nicht soviel bezahlen wie die anderen.
Die Rechnung für die Verstopfung muss allein der Vermieter bezahlen. Ausser er kann Nachweisen wer die Verstopfung verschuldet hat,dann muss dieser bezahlen.
Der Hausmeister muss auch die Tonnen rausholen und Schneeräumen ( dann wird halt die Rechnung höher werden.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo Kathrin, gucke mal in Deinen Mietvertrag, ob überhaupt ein Hauswart aufgeführt ist. Auch Deine Vermieterin muss ihren Anteil zahlen,selbst wenn sie die Aufgaben übernimmt, sie bezahlt sich dann zwar selber, aber auch ihr Teil muss als 6.te Partei berechnet werden.Hatten das gerade mit unserem alten Vermieter durch!!!

Hallo nochmal, steht im Mietvertrag kein Hausmeister, darf auch keiner berechnet werden!!!Ansonsten Nachweise in Kopie schicken oder geben lassen!!!Lg flocke48

guten morgen,
ich werde alles prüfen und mich wieder melden,
erstmal vielen dank
kathrin

guten morgen,
ich werde alles prüfen und mich wieder melden,
erstmal vielen dank
kathrin.

guten morgen,
ich werde alles prüfen und mich wieder melden,
erstmal vielen dank
kathrin

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Hallo,

das tut mir wahnsinnig Leid, aber da kann ich nicht weiterhelfen.

Gruß Martin

hallo jens,

egal was geschrieben wird, werde immer auf ein zitat :hingewiesen und weiss nicht weiter

wie muss man denn das formulieren das es durch die :zenzur geht

danke
kathrin

Hallo Kathrin,

schreiben Sie mir bitte eine normale Mail an

jens.schuett(at)freenet.de

Das Problem mit dem Zitat hatte ich auch schon. Ich glaube das passiert, wenn man den ursprünglichen Text wieder mitschickt.
Mit freundlichen Grüßen

Jens Schütt

hallo jens,
danke hab ich, bis dann
vielen dank
kathrin

Guten Morgen,
haben Sie die Infos erhalten ?
gruss kathrin

Hallo Kathrin,
die Mail ist angekommen, ich werde direkt antworten.
MfG
Jens Schütt

Guten Morgen,
haben Sie die Infos erhalten ?
gruss kathrin

Guten Tag Omi Kathi,
dies ist Mietrecht/Vertragsrecht. Wenn es nicht im Mietvertrag geregelt ist brauchen zusätzliche Dinge erst einmal nicht geleistet werden. Wenn Unstimmigkeiten Verbraucherzentrale oder Mieterschutzbund. Zur Berechnung Zimmer mit Schrägen: Zollstock auf 2m ausfahren, an der Schrägen halten nach unten pendeln lassen bis er knapp den Boden berührt (auspendeln). Den Punkt am Fußboden markieren und von dort bis zur Wand messen. Diesen Wert halbieren. Den Rest des Zimmers von der Markierung aus messen. Dies ist keine genaue Messung aber kann die ca. Werte darstellen. Mit freundlichem Gruß Gustavo

hallo,
und vielen , vielen dank ich werde alles ganau so machen, schöne ostern
kathrin

Hallo Kathrin, habe Deine Anfrage gerade erst gesehen. Ich weiss durch den Mieterverein, dass die Bezahlung für Hausmeisterkosten durch die Anzahl aller Parteien geteilt werden müssen. Auch ich, die selbst im Haus lebt und die Hausmeistertätigkeit übernommen habe, zahle also für ‚mich selbst‘ LG Andrea

vielen dank, die sache ist am laufen

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