Ist es legal, wenn ein Hausmeister zu beliebiger Zeit auf Verlangen des rechtmäßigen Wohnungsnutzer dessen Tür öffnet ? Aus meiner Sicht gerät doch dadurch ein gewerblicher Schlüsseldienst ins Hintertreffen bzw. wird benachteiligt. Kann man den Hausmeister ohne Hinweis im Mietvertrag mit Nachdruck auf das Öffnen zu beliebiger Zeit verpflichten ?
Hallösche. die Frage ist ganz einfach zu beantworten. schneidet der hausmeister die hecke? mäht er den rasen? ja. kein gartenservice erforderlich. wechselt er die glühbirne, oder leuchtstoffröhre? ja. also auch da kein elektriker erforderlich. ebenso verhält es sich mit dem abfluß im bad , küche, oder eine lecke stelle am wasserrohr. repariert auch der hausmeister. für das öffnen der türe kann man nehmen wen man will, solange das rechtens ist und vom besitzer / mieter so gewünscht wird. für schäden haftet dann der „öffner“. anders verhält es sich bei gäfährlichen sachen wie gasheizung. sofern der hausmeister da keine wartungsschulung und die damit verbundene wartungserlaubnis hat, ist ihm das abzuraten. geschieht dann etwas in richtung vergiftung oder gar explosion, haftet der hausmeister alleine dafür. auch das anschließen von elektroherden oder gar an den hauptsicherungen rumfummeln würde ich als hausmeister tunlichst unterlassen. da hilft dem vermieter auch keine drohung mit entlassung. das sind rein versicherungstechnische angelegenheiten. aber um nochmals zu dem schlüsseldienst zurück zu kommen. niemand ist verpflichtet den schlüsseldienst zu rufen. sicherlich gerät dadurch der ortsansässige schlüsseldienst ins abseits. andere sache ist, wenn der vermieter/ mieter einen schlüsseldienst aus dem nachbarort holt. ist auch seine sache. den hausmeister kann nur der vermieter dazu verpflichten, wenn eine klausel im arbeitsvertrag besteht, wie ihm der bereitschaftsdienst obliegt. es sei denn, es ist reguläre arbeitszeit. dann gibts da keine fragen. nach feierabend ist das was anderes. dabei berechnen wir als hausmeister die an und abfahrt plus die 1 1/2 fache stundenzahl. am wochenende und zu feiertagen die doppelte stundenzahl. das ist aber auch wieder verhandlungssache. wenn ich als hausmeister meine freizeit opfere, muss sich das ( auf deutsch gesagt) auch lohnen. ansonsten springt da gerade mein auto nicht an. er wird sich das dann überlegen, für dienste außerhalb der normalen arbeitszeit, richtig fett kohle zu bezahlen oder dir als hausmeister ein paar euro mehr zukommen zu lassen. ich mache den hausmeisterjob jetzt schon seit über 20 jahren und mit etwas verhandlungsgeschick kommt man mit dem chef auch gut klar. er braucht dich. das steht fest. wenn du noch fragen haben solltest, schreibst mir einfach. ich versuch dann alles zu ebantworten. gruß loewe
Danke für Ihre Antwort zu meiner Frage.
Mit der umfangreichen Darstellung Ihrer Tätigkeit versetzte ich mich in Ihren Arbeitsbereich und vermute, dass es sich bei Ihnen um Objekte der Größenordnung von weniger, als „dreistellige“ geht und man Ihnen dabei eine gewisse Freizügigkeit zwischen der Trennung von Allgemein- und Sondereigentum zugebilligt hat. Doch bei dessen Beachtung würde schon gleich Vieles Ihrer beschriebenen Tätigkeiten bei der Aufzählung wegfallen. Das geht bei großen Objekten natürlich nicht. Sondereigentum ist für den Hausmeister im Normalfall erst einmal überhaupt „tabu“.
Zu dem Kern meiner Frage haben Sie lediglich mit Ihrer Stellungsnahme von Ihrer Erfahrung berichtet und Ihre Meinung gesagt. Ein rechtlicher Hintergrund wurde nicht beleuchtet.
Danke nochmals für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Guenter_Fuchs
Hallo Guenter!
Sie haben Recht, was die Größenordnung angeht. Wir haben hier 90 Wohnungen der verschiedensten Größen. Nach rechntlichem Hintergrund haben Sie aber nicht gefragt. es ging Ihnen lediglich darum, ob der Hausmeister dazu verpflichtet werden „kann“ oder ein Schlüsseldienst gerufen werden „muss“. Dazu habe ich die Fakten dargelegt. Diese beinnhalten einen eventuellen Bereitschaftsdienst. Ich habe leider auch nicht ganz verstanden worauf Sie hinaus wollten. War es , dass Schlüsseldienste etwas zu tun bekommen, oder weil Sie nicht bei jedem Versehen eines Mieters gerufen werden wollen? Deswegen habe ich den Hausmeisterdienst in Ganzen umrissen. Auch in Hinsicht auf Ihre Frage der Schlüsselobhut und dessen Gebrauch. Sie müssten nun mal als Hausmeister von jeder Wohnung einen Schlüssel besitzen. Sei es wegen Havarie, Brand oder Elektrounfällen. Um nur einige zu nennen. Sicherlich haben Sie diese Schlüssel nicht umsonst. Wenn Jemand seinen Schlüssel nun versehentlich in der Wohnung liegen lässt, gebietet es schon die Berufsehre, dort eben mal schnelle aufzuschließen. Punkt!! Da gibt es kein Wenn und Aber. Ihnen obliegt ja die Schlüsselgewalt, übertragen vom Eigentümer und damit einher gehend ein gewisses Vertrauen. Ich wollte auch nur aufzeichnen wie es bei uns läuft. Sollte dabei nun mal etwas verkratzt oder anderweitig beschädigt werden, nun denn. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie natürlich auch. Wenn Sie mir eventuell den ganauen Hintergrund darlegen, kann ich Ihnen auch weiter helfen, falls diese Antworten noch nicht erschöpfend waren. Ich kann mich erkundigen, da einige Eigentümer der Wohnungen Rechtsanwälte sind und wir uns recht gut mit ihnen verstehen. Das ist absolut kein Akt und wäre mir ein Vergnügen Ihnen weiter zu helfen. gruß loewe
Hallo lieber Wotan 4711, zuerst einmal danke für die flotte Antwort zu meinem Schreiben. Der Dialog zwischen uns beiden führte bei mir zur weiteren Vertiefung und nach deren Ausführungen kommt es dann zu Irritationen je mehr man sich damit befasst.
Dem Deutschen Mieterbund zufolge besitzen viele Vermieter, Hausverwalter oder Hausmeister einen Zweitschlüssel für Mietwohnungen, ohne dass die Mieter davon wissen.
Nach Schätzungen des Mieterbundes sind nach FOCUS-Informationen etwa zwei Drittel aller Wohnungen in Deutschland und damit mehrere Millionen Mieter betroffen. Mieterbundsprecher Ulrich Ropertz: sagte FOCUS: „Weder Vermieter noch Hausverwalter dürfen Zweit- oder Generalschlüssel für die Wohnung haben.“ Mieter sollten deshalb die Herausgabe fordern oder bei Vertragsabschluss darauf achten, dass sie sämtliche Schlüssel erhalten.
Hintergrund der Warnung ist ein Mordprozess in Magdeburg. Mittels Generalschlüssel soll ein Hausmeister in die Wohnung einer Rentnerin eingedrungen sein und diese erdrosselt haben.
…
Mieterbund warnt: Wohnungsschlüssel in falschen Händen - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/immobilien/mieten/mieterbund-war…
Landgericht Berlin, Urteil vom 09.02.1999
- 64 S 305/98 -
Vermieter darf vermietete Wohnung nicht heimlich mit eigenem Schlüssel betreten. Unberechtigtes Betreten stellt eine erhebliche Vertragsverletzung dar / Mieter kann fristlos kündigen
Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Wohnung eines Mieters zu betreten, ohne dies zuvor anzukündigen. Der Mietvertrag kann in diesem Fall seitens des Mieters fristlos gekündigt werden. Dies entschied das Landgericht Berlin.
Die Mieterin einer Wohnung hatte die fristlose Kündigung eingereicht, nachdem der Ehemann der Vermieterin ihre Wohnung mit seinem eigenen Schlüssel ohne vorherige Ankündigung betreten hatte. Die Vermieterin wollte die Kündigung jedoch nicht akzeptieren und reichte Klage ein.
Für uns beiden sehe ich die Angelegenheit allerdings als abgerundet und verbleibe mit freundlichen Grüßen Guenter_Fuchs.
Moin Günter.
Ich freue mich riesig über solche konversationen. alleine deswegen, weil man einiges erfährt und lernt. habe das auch alles so meinem arbeitskollegen mitgeteilt.
Bitte mal den teufel nicht an die wand. nicht alle hausmeister sind böse buben. eher das gegenteil ist der fall. es tut mir natürlich unheimlich leid, dass es solche elemente in unserer branche gibt. nichtsdestotrotz wissen unsere mieter von den zweit, bzw. drittschlüsseln, die bei uns nochmals unter verschluss sind. dies teilen wir auch neuen mietern mit und fragen nach, ob sie den schlüssel haben wollen. allerdings bezahlen sie dann bei einem versehen z.b. schlüssel von innen stecken gelassen, die anreiseparty eines schlüsseldienstes nebst der kosten für eine türöffnung selber. auch, wie schon aufgezeigt ist es besser bei havarien einen schlüssel zu haben, auch in hinsicht auf untermieter, welche bei einem waschmaschinenschaden eventuell nach der arbeit in einem schwimmbad landen, wenn sie nach hause kommen. ich gebe zu, dass wir den drittschlüssel bisher noch nie gebraucht haben. man weis aber nie. ich persönlich würde eine wohnung niemals ohne eine zweit, bzw. drittperson betreten. nicht auf anweisung meines chef`s oder sonst wem. Sicher gibt es auf beiden seiten schwarze schafe. Ein gewisses vertrauen gegenüber den hausmeistern sollte aber bestehen. hierbei unterstreicht die tatsache, dass uns mieter ihre schlüssel übergeben, um in deren wohnung während ihrer abwesenheit reparaturen durchzuführen doch unsere vertrauenswürdigkeit. selbst mir wurde von fast jedem mieter mitgeteilt, wo er seinen zweitschlüssel bunkert, damit man im notfall in die wohnung gelangen kann. an alle die jetzt denken ich verrate das.
keine chance. ok. ich werde meinem chef/ meiner chefin mal die urteile unterbreiten. eventuell gibts dann ein rundschreiben. ich bedanke mich nochmals für die hinweise. gruß wotan/ loewe