Hausmeister Rechte

Hallo, Du weiß ja gar nicht ob es meine Mieterin ist, da ich nicht nur eine Wohnung im Haus besitze.
" freies Land" heißt doch noch lange nicht, dass jeder tun und lassen kann was er will, man sieht ja täglich in den Nachrichten was in Deutschland los ist, jeder macht was er will, und alle machen mit; klingt fast nach " Reichsbürger)
Grüße
loewe41

Von Technik wohl keine Ahnung?
loewe41

Hallo, durch meinen lange ausgeführten Beruf bin ich gewohnt Anweisungen zu geben und diese auch durchzusetzen.
Grüße
loewe41

hi,

es wäre dabei nur hilfreich, auch das Recht dazu zu haben.
Dazu hast du bisher noch gar nichts geschrieben.

Ist der Mieter denn überhaut - und wenn ja warum - verpflichtet diese Regel einzuhalten?

Ist es eine Regel, die alle Eigentümer mal Einstimmig beschlossen haben, so ist das für den Mieter zunächst nicht bindend.

das mag sein, die Information kann jedoch nur von dir kommen. Wenn es dein Mieter wäre, dann wärst du ja selbst schuld diese Regel nicht im Mietvertrag verankert zu haben.
Ob dies so wäre ist ebenso eine Information die von dir kommen muss.

solang er damit nicht gegen Gesetze verstößt, heißt es genau das.

jetz holt der Hausmeister aber weit aus.
Es ist nach meinem Verständnis etwas komplett anderes, ob man die BRD als gesamtes ablehnt oder einen Hausmeister links liegen lässt, wenn er einem was von seiner Parkordnung erzählen will.

grüße
lipi

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Ich habe das Wort „komisch“ nicht verwendet. Von mir stammt die Antwort weiter oben, die sowohl die zivil- als auch strafrechtlichen Aspekte beleuchtet.

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Ich empfehle dir, dich mit „Umgangsformen in Foren“ und „Die korrekte Benutzung der Zitierfunktion“ zu beschäftigen.

[Kommentar editiert von mir, X_Strom]

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Da du den Text, auf den du dich beziehst, nicht zitierst und keinen Namen nennst, weiß hier niemand, wen du damit überhaupt ansprichst.

Doch, unter Beachtung der Grenzen, die sich durch Gesetze und die Freiheitder Anderen ergeben, heißt es genau das.

Das empfinde ich jetzt im Vergleich zu vielen anderen Ländern dieser Erde weder als besorgniserregend noch
als absolut zufriedenstellend; in der von dir benutzten Pauschalität kann ich es gar nicht nachvollziehen!

„Freies Land“ und „Reichsbürger“ - das sind grundsätzlich verschiedene Dinge. Reichsbürger verneinen die BRD und eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen (wobei in der Regel das als „ungültig“ bezeichnet wird, was den Betroffenen irgendwie als Nachteil erscheint, z.B, die Notwendigkeit von Führerscheinen und die Steuergesetze), erkennen aber das Deutsche Reich an - was sicher weit weniger „frei“ war als unser Land.

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sorry

Hallo,
vielen Dank für die vielen Kommentare.
Ergebnis. Es wird so geparkt wie ich es anordne; Ende der Diskussion!
Grüße
loewe41

Hallo,

mit Verlaub: Du hast da nichts anzuordnen. Ob die Frau sich an die Parkordnung halten muß, ist noch nicht klar (das ist nur der Fall, wenn die Parkordnung unmittelbar oder mittelbar durch Verweis im Mietvertrag Niederschlag gefunden hat). Die andere Frage ist, ob Du überhaupt befugt bist, Leute zu maßregeln.

Die Durchsetzung der Hausordnung obliegt nämlich gem. [§ 27 (1) WEG][1] der Hausverwaltung und nicht dem Hausmeister. Auch wenn ich weiß, daß manche Hausmeister das betreute Objekt mit der Zeit als ihr Kind betrachten und sich selbst als Herrscher über das Territorium, ist das schlichtweg falsch.

Wenn Dir also nicht von der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft nicht in irgendeiner Form eine Vertretungsberechtigung eingeräumt worden ist (was ein ziemlich einzigartiger Vorgang wäre), kannst Du die Frau allenfalls freundlich auf ihren möglichen (!!!, siehe oben) Verstoß hinweisen.

Und mal so ganz menschlich: im Zweifel erreichst Du mit Deinem Auftreten um dem, was ich mal als Amtsanmaßung bezeichnen möchte, eher das Gegenteil von dem, was Du erreichen willst. Wenn die Frau die Rechtslage kennt, wird sie Dir eins husten und am Ende noch extra das Leben schwer machen.

Im übrigen: Autos verlieren im Normalzustand kein Öl und wenn, dann ist der Halter verpflichtet, den Schaden zu beseitigen (was teuer genug wird; das Umweltamt kennt da in der Regel keine Verwandten). Schwarze Wände verursachen Autos übrigens schon lang nicht mehr - zumindest nicht, wenn sie jünger als 15 Jahre sind.

Also: die Ruhe bleibt.

Gruß
C.
[1]: https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__27.html

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