Hausmeister Rechte

Hallo Forumsmitglieder,
seit ca 40 Jahren bin ich (nebenberuflich) Hausmeister und Miteigentümer in einem Wohnhaus mit mehreren Wohnungen, teilweise vermietet. Nun habe ich einer Mieterin einen Zettel (selbstklebend) an die Windschutzscheibe geklebt, in dem sie darauf hingewiesen wird, unsere Parkordnung einzuhalten.
Sie hat sich daraufhin bei mir beschwert, so etwas sei nicht zulässig.
Nun bitte ich Sie mir Ihre Meinung hierzu mitzuteilen.
Herzlichen Dank im Voraus für jede brauchbare Antwort.
W.W.

Hallo!

Selbstklebend ist auch unzulässig, außer es wäre wirklich rückstandsfrei und mit einem Handgriff zu entfernen.
Und das wird doch wohl auch der Grund sein warum die Mieterin sich beschwert. Nicht die Rüge oder der Hinweis sie solle gemäß Parkordnung parken, oder ?

Zettel unter Scheibenwischer klemmen wäre doch auch möglich gewesen. Oder noch besser, wenn man Auto einem Bewohner definitiv zuordnen kann, dann Zettel in dessen Briefkasten.

MfG
duck313

Hallo,

naja, es gibt ja zwei Sachverhalte: das eine ist der Hinweis an sich, das andere ist der selbstklebende Zettel. Sofern sich das ganze auf Eurem Grund abgespielt hat, halte ich den Hinweis auf die Parkordnung für unproblematisch, wenn er den in angemessenem Ton erfolgte. Der selbstklebende Zettel geht aber gar nicht. Weniger aus strafrechtlicher Sicht (wenn der sich wieder ohne großen Aufwand rückstandsfrei entfernen läßt, ist es noch keine Sachbeschädigung), aber zivilrechtlich handelt es sich um eine Besitzstörung, die u.U. Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann.

Ganz generell finde ich es unangemessen und unnachbarschaftlich, der Mitbewohnerin zu überlassen, den Zettel wieder zu entfernen. Das mindeste wäre also, der Nachbarin anzubieten, den Aufkleber wieder zu entfernen und eine Entschuldigung wäre vielleicht auch nicht schlecht. Und das nächste mal solltest Du einen nichtklebenden Zettel verwenden, wenn Du denn mal wieder jemanden maßregeln möchtest.

Gruß
C.

nachdem ich schon 2 Antworten hier gelesen hatte…

ich denke mal, dass es sich um einen handelsüblichen „gelbes Bapperl“ gehandelt hat.
Wenn die Tante dann meint, dass es da um eine „unzulässige Handlung“ handelte, bleibt erst mal zu klären, was sie meint:
a) den Bapperl oder
b) den Text
Anstelle sich zu trollen und das nächste mal „ordentlich“ zu parken, da ein Faß auf zu machen … lässt auch tief blicken.
Ich kann und will hier kein Urteil fällen - aber das ist weder das eine noch das andere der Grund für „Ungereimtheiten“.

Wie auch immer - bei der nächsten Eigentümerversammlung die Parkordnung und andere „Ordnungspunkte“ mit eigenen Sanktionsmaßnahmen ohne weitere Vorankündigung vereinbaren.
Wer Wind sät…

LG
Ce

Das macht Sinn, wenn die Parkordnung auch Gegenstand der Mietverträge geworden ist.

Hi.

was ist denn Eure Parkordnung?

Sind bestimmte Plätze bestimmten Wohnungen zugeordnet?
Sind die Plätze gekennzeichnet? Nummeriert nach Wohnungsnummern?

Was hat die Mieterin denn Deiner Meinung nach falsch gemacht?

Keine Antwort, nur Fragen über Fragen …

Gruß

Aber nicht mit wirklichen Folgen:
http://www.gehwege-frei.de/rechtliche-aspekte/8-gwp/11-parke-nicht-aufkleber.html
Und imho nicht mal eine Besitzstörung, wenn es sich nur um einen der gelben Zettel handelt:
https://www.juragentur.de/meldungen/meldung/id/11179

Ich ging jetzt von einem komplett selbstklebenden Aufkleber aus und nicht von einem Post-it. In dem Fall hättest Du natürlich recht.

Hallo,
hast Du auch daran gedacht, wo und wie die Mieterin nun nach Deinem Hinweis hingehen kann, um Eure Parkordnung einzusehen. Nur weil jemand mit Erfahrung eine (vielleicht schon jahrealte) Parkordnung kennt, muss die Mieterin, die vielleicht neu dort wohnt und kein Interesse an Papier oder Uebersicht hat, nicht Lust daran empfinden, Deine komische Parkordnung zu suchen. Deshalb bitte auf dem Silbertablett servieren.
.
Uebrigens, der Beschluss einer Eigentuemerversammlung ist der Mieterin nicht zugaenglich.
Gruss Helmut

Hallo Gudrun,
bei der sogenannten Parkordnung geht es lediglich darum, dass die Fahrzeuge nur vorwärts zum Haus geparkt werden sollen. Die Begründung: Keine " schwarze " Hauswand, keine Ölflecke im ganzen Hof, keine Abgase auf die Balkone und in die Fenster, der unteren Wohnungen.
Die dürfte doch eigentlich Begründung genug sein, zudem wurde die Mieterin beim Einzug von mir mündlich darauf hingewiesen!
Grüße
loewe41

Hallo Helmut,
es ist nicht meine Parkordnung, und sie ist auch nicht komisch, es gibt einfach nur Menschen die sich nicht an eine bestimmte Ordnung halten wollen, oder können, weil es manchmal einfach irgendwo " fehlt", vermutlich im Kopf!
Grüße
loewe41

Ich wäre Dir dankbar, wenn Du erklären würdest, warum Du meine Antwort abgewertet hast.

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Hallo,

das Anbringen eines selbstklebenden Zettels ist eine Besitzstörung, keine Straftat. Es besteht ein Anspruch auf Unterlassung und auf Ersatz der notwendigen Auslagen zur Entfernung des Zettels.

Diese rechtlichen Aspekte wurden bereits genannt.

Nun zur Reaktion:
Auf einen Fehler möchte man nicht gerne hingewiesen werden.
Vor allem nicht in der Form eines öffentlich sichtbaren Zettels.
Auto und Autofahren sind zudem bei vielen Mitmenschen ein sehr sensibler Bereich. Ich bekam schon eine wütend vorgetragene Anzeigeandrohung für das Betätigen der Scheibenreinigungsanlage zur Entfernung eines frisch eingeschlagenen Insekts, weil der Hintermann etwas Spray auf seinen angeblich frisch polierten Lack bekam.

Eine persönliche Ansprache, die kurz begründet, dass beim Anlassen schmutziges Kondensat aus dem Auspuff an die rückwärtige Wand spritzen kann, wäre sicher besser. Vielleicht auch einleitend „Ich weiß, die Parkordnung hört sich eigentlich viel zu streng an, aber wissen Sie, sie hat einen einfachen Grund.“

hi,

und was berechtigt dich dazu einem Mieter, der nicht dein Mieter ist, Anweisungen zu erteilen?
Er ist Mieter und solang er sich nicht dazu verpflichtet hat, diese Regeln einzuhalten und die nicht irgendwo Gesetz sind: freies Land.

auf die Erklärung bin ich auch etwas gespannt.

grüße
lipi

Vielleicht seine Funktion als Hausmeister?

Gruß T

Sei tapfer:
Es wird davon ausgegangen, dass Automotoren Öl verlieren. Wenn nun alle vorwärts einparken, hat man die Flecken immer nur im vorderen Teil des Parkplatzes. Sonst hätte man vorne und hinten Flecken (diese wären halt nur halb so intensiv). Es handelt sich um eine besondere Form der ästhetischen Umweltverpestung.

hi,

achso, die tropfen nur im Stand?

das habe ich aber schon geahnt.
Jedoch: wenn es tropft und man parkt rückwärts, hat man einen Bereich der niemals befleckt wird. Der Tropfen könnte sich ja auch beim einparken lösen.
Meist hängen die ja auch im Rudel am Fahrzeug. :wink:

grüße
lipi

hi,

es gibt auch Menschen, die unter Zuhilfenahme von Klebezetteln eine bestimmte Ordnung durchsetzen wollen.

Es klingt schon stark nach einer freiwilligen Parkordnung. Warum man diese nicht einhalten muss, erklärt sich von selbst.

grüße
lipi

Eigentlich tropfen die nie, wenn technisch in Ordung. Keins meiner Autos seit ca. 1990 hat jemals meinen Hof mit Öl besudelt. Der 80er-Jahre Micra und er Golf I, auch der Rekord meines Vaters dagegen alle.

Meist löst sich ja in gewissen Zeitabständen ein Tropfen. In den 30s, die man über den Parkplatz fährt, mögen es zwei Tropfen sein. In den folgenden 14 Stunden, in denen das Fahrzeug steht, dürften es eine Menge mehr sein.

Wobei die Idee „Wir möchten nur die vorderen Parklücken-Flächen mit Öl besudelt haben“ schon sehr, sehr speziell ist.

Andererseits: Wenn eine auch für Mieter verbindliche Parkordnung existier (da kommt es nur auf den Vertrag an, den der Mieter mit dem jeweiligen Wohnungseigentümer hat!), dann mag es durchaus Aufgabe des Hausmeisters sein, sich um die Beachtung / Durchsetzung der Ordnung zu kümmern.

Hausmeister ist eine Aufgabe, die sehr undankbar sein kann. Ein Onkel war das mal eine Zeit lang, nachdem er in Frührente gehen „durfte“. Eine verbilligte Parterre-Wohnung lockte, als Betriebsschlosser Jahrzehnte in der Chemie als „Universalwerkzeug für Reparaturen“ benutzt, 58jährig mit kaputtem Rücken, war das eine willkommene Gelegenheit.
Er hat das nach zwei Jahren aufgegeben. Seine Worte: „Wenn ich mir das noch länger antue, werde ich zu dem werden, als dass man mich ohnehin schon betitelt: Ar**h vom Dienst, Blockwart, such dir eine Beleidigung aus…“
Ja, er hat - nachdem wiederholt der Container mit für den grünen Punkt wegen massiver Fehlwürfe nicht abgeholt wurde - mal geprüft, wer da eigentlich Windeln, Essensreste und anderes Zeugs entsorgt. Er hat nach vielfachen Beschwerden angefangen, die Durchführung der Putzdienste nachzuhalten. Und auf Weisung der Verwaltung hat er Fotos vom Treppenhaus vor und nach jedem Auszug oder Einzug gemacht, damit diese einen Beweis hat, dass die Macken im Putz frisch sind. Das hat seine Beliebtheit nicht gefördert. Eigentlich sollte er auch die Hausordnung durchsetzen und bei Verstößen den Mieter darauf hinweisen bzw. bei wiederholten Verstößen die Verwaltung informieren - da ging es dann wohl meistens um Ruhestörung. „Wenn du zwangzigmal von Partygästen beschimpft wirst, nervt das. Wenn dir aber ein volltrunkener Gast an der Wohnungstür mit seinem Messer droht, dann wirst du da kein zweites Mal klingeln.“

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Es gibt eben keine " komische " Ordnung, zumindest nicht in meinem Sprachgebrauch!
loewe41