Hausmeister und Nebenkosten

Hi,

einige Mieter unserer Objekte „meckern“ über einen angeblich zu teuren Hausmeister. Sollen sie mal…

Es geht um folgende Probleme. Es existiert ein umfassender Hausmeistervertrag mit dem Hausverwalter. Darin sind logischerweise alle Aufgaben verankert = Gesamtpreis Hausmeister pro Monat. Nun fangen die Mieter an, hier ist eine Wiese vor dem Haus, beim anderen Haus (Wohnanlage) ist diese nicht, soll getrennt werden. Müll jedoch ist an einem zentralem Platz. Dasselbe für den Winterdienst, die einen Mieter haben 10 Meter Weg, die anderen 12 Meter, ein Mieter wohnt nur im Sommer im Haus…

So geht das nun weiter. Klar ist eine getrennte Abrechnung möglich, aber sollen die Mieter doch froh sein das vieles zusammengefasst wird, weil unterm Strich es dann für alle billiger wird.

Wo stehen nun die angepriesenen gesetzlichen Regelungen, wonach und wie genau aufgeschlüsselt werden muß? Im Vertrag sind nur umlegbare Positionen vorhanden, für Extras gibt es extra Rechnung.

Klar, keinem kann alles Recht gemacht werden, ist mir als Hausmeisterbetrieb auch so was von egal, aber ehe da der Dampf an mir abgelassen wird (ich bin ja vor Ort, die Hausverwaltung eher seltener) würde ich doch ganz gern mal die Lektüre von diversen Bestimmungen empfehlen. Kann mir da jemand helfen? (Die Regelungen für mein Gewerbe sind mir bekannt, ebenso die Regelungen für Vermieter/Hausverwaltung)

Gruß
André

Hallo Andrè,

einige Mieter unserer Objekte „meckern“ über einen angeblich
zu teuren Hausmeister. Sollen sie mal…

Gute Einstellung für einen Hausmeister. Werden von mir, wenn irgendwie möglich, abgeschossen.

Es geht um folgende Probleme. Es existiert ein umfassender
Hausmeistervertrag mit dem Hausverwalter. Darin sind
logischerweise alle Aufgaben verankert = Gesamtpreis
Hausmeister pro Monat.

Was heisst denn hier „alle Aufgaben“ ?. Wohnungsübergaben, Wohnungsbesichtigungen und Reparaturen wohl auch ?

Nun fangen die Mieter an, hier ist eine

Wiese vor dem Haus, beim anderen Haus (Wohnanlage) ist diese
nicht, soll getrennt werden. Müll jedoch ist an einem
zentralem Platz. Dasselbe für den Winterdienst, die einen
Mieter haben 10 Meter Weg, die anderen 12 Meter, ein Mieter
wohnt nur im Sommer im Haus…

Es gibt keine Zweifel, wenn alle Gebäude und die Aussenanlage gleich sind oder zumindest nicht überdurchschnittlich abweichend, können mehrere Anlagen zusammen gefasst werden.

So geht das nun weiter. Klar ist eine getrennte Abrechnung
möglich, aber sollen die Mieter doch froh sein das vieles
zusammengefasst wird, weil unterm Strich es dann für alle
billiger wird.

Meist wird die Zusammenfassung nicht billiger sondern sie wird undurchsichtiger. Und dies ist ja meist in solchen Fällen gewollt.

Wo stehen nun die angepriesenen gesetzlichen Regelungen,
wonach und wie genau aufgeschlüsselt werden muß? Im Vertrag
sind nur umlegbare Positionen vorhanden, für Extras gibt es
extra Rechnung.

Das Gesetz sagt, dass die Kosten nachvollziehbar sein müssen und nachgewiesen werden müssen. In der Rspr. ist längst gängige Praxis dass 30 % der Hausmeisterkosten abgezogen werden können, wenn der Hausmeister Reparaturen ausführt, Wohnungsübergaben vornimmt usw. Für welche Extras soll der Mieter extra zahlen ?

Klar, keinem kann alles Recht gemacht werden, ist mir als
Hausmeisterbetrieb auch so was von egal, aber ehe da der Dampf
an mir abgelassen wird (ich bin ja vor Ort, die Hausverwaltung
eher seltener) würde ich doch ganz gern mal die Lektüre von
diversen Bestimmungen empfehlen. Kann mir da jemand helfen?

Hier gibt es leider nur Urteile zu einzelnen Fällen und die Berechnungsverordnung und die dazu gehörenden Urteile.

(Die Regelungen für mein Gewerbe sind mir bekannt,
ebenso die Regelungen für Vermieter/Hausverwaltung)

Gruss Günter

Hallo Günter,

einige Mieter…

Gute Einstellung für einen Hausmeister. Werden von mir, wenn
irgendwie möglich, abgeschossen.

Alter Miesmacher, wir stehen nun mal auf gegenüberliegenden Seiten der Fronten :wink: Nein, es bewegt sich im Rahmen, gemeckert wird immer, das wollte ich damit sagen.

Was heisst denn hier „alle Aufgaben“ ?. Wohnungsübergaben,
Wohnungsbesichtigungen und Reparaturen wohl auch ?

Dies wären Extras. Gemeint sind hausmeisterübliche Aufgaben, wie Treppenreinigung, Hofreinigung, Grünanlagenpflege…

Meist wird die Zusammenfassung nicht billiger sondern sie wird
undurchsichtiger. Und dies ist ja meist in solchen Fällen
gewollt.

Das ist grundsätzlich richtig und gewollt. Allerdings handelt es sich hier eben um ein sehr eng zusammengehöriges Objekt. Entweder man trennt konsequent alles oder man „mauschelt“ alles zusammen. Wobei beide Varianten ihre Berechtigung haben, finanziell wie logisch.

Das Gesetz sagt, dass die Kosten nachvollziehbar sein müssen
und nachgewiesen werden müssen. In der Rspr. ist längst
gängige Praxis dass 30 % der Hausmeisterkosten abgezogen
werden können, wenn der Hausmeister Reparaturen ausführt,
Wohnungsübergaben vornimmt usw. Für welche Extras soll der
Mieter extra zahlen ?

Nein, Extras zahlt die Eigentümergemeinschaft. Nur den Mieter interessiert es nicht. Die sehen, Reparatur, guggen auf Nebenkostenabrechnung, ah! Hausmeisterkosten - kürzen. Dabei werden diese Reparaturkosten nachweislich anderen Kostenstellen zugeordnet. Und das wäre, bei Nachfrage, auch nachvollziehbar.

… würde ich doch ganz gern mal die Lektüre von
diversen Bestimmungen empfehlen. Kann mir da jemand helfen?

Hier gibt es leider nur Urteile zu einzelnen Fällen und die
Berechnungsverordnung und die dazu gehörenden Urteile.

Genau hierzu würde ich mich freuen, ein paar Tips zu bekommen. Die regionalen Unterschiede sind allerdings gewaltig.

Noch was. Alle meckern, Hausmeister zu teuer… Aber das alle anderen Kosten superschnell steigen (Müllabfuhr, Strom, Grundsteuer…) scheint aber niemanden zu interessieren. Die Hausmeisterkosten belaufen sich im Moment bei 14 Cent/m² Grundstück. Ich verstehe da nicht, warum dermaßen einer auf Terz gemacht wird. Zumal dieser Kostenfaktor konstant bleibt. Übrigens - interessante Sache! Mieter + Mieterverein gg. Eigentümer + Hausverwaltung. Muß das sein?

Gruß
André

Hallo Andrè,

einige Mieter…

Gute Einstellung für einen Hausmeister. Werden von mir, wenn
irgendwie möglich, abgeschossen.

Alter Miesmacher, wir stehen nun mal auf gegenüberliegenden
Seiten der Fronten :wink: Nein, es bewegt sich im Rahmen,
gemeckert wird immer, das wollte ich damit sagen.

Gnau hier setze ich an. Der Hausmeister kann und sollte nie gegenüber dem Mieter stehen. Der HM sollte Bindeglied zwischen Hausverwaltung und Eigentümer und den Mietern sein.

Was heisst denn hier „alle Aufgaben“ ?. Wohnungsübergaben,
Wohnungsbesichtigungen und Reparaturen wohl auch ?

Dies wären Extras. Gemeint sind hausmeisterübliche Aufgaben,
wie Treppenreinigung, Hofreinigung, Grünanlagenpflege…

Das sind aber übliche Aufgaben, keien Extras.

Meist wird die Zusammenfassung nicht billiger sondern sie wird
undurchsichtiger. Und dies ist ja meist in solchen Fällen
gewollt.

Das ist grundsätzlich richtig und gewollt. Allerdings handelt
es sich hier eben um ein sehr eng zusammengehöriges Objekt.
Entweder man trennt konsequent alles oder man „mauschelt“
alles zusammen. Wobei beide Varianten ihre Berechtigung haben,
finanziell wie logisch.

Da ich unsere Beratungen leite und ausserdem für Dritte Nebenkostenabrechnungen prüfe bestehe ich auf der in der BV vorgeschriebenen exakten Kostentrennung. Wer das nicht macht, muss die Belege vorlegen. Wer dies nicht will, muss damit rechnen, dass ein Mitarbeiter oder ich alle Buchungsunterlagen einschl. der Prüfungen bei der WEG ( durch den Verwaltungsrat) durchprüfen. Bei uns tanzt durchaus auch die LEG des Landes mit allen Ordnern über die Abrechnungen.

Das Gesetz sagt, dass die Kosten nachvollziehbar sein müssen
und nachgewiesen werden müssen. In der Rspr. ist längst
gängige Praxis dass 30 % der Hausmeisterkosten abgezogen
werden können, wenn der Hausmeister Reparaturen ausführt,
Wohnungsübergaben vornimmt usw. Für welche Extras soll der
Mieter extra zahlen ?

Nein, Extras zahlt die Eigentümergemeinschaft. Nur den Mieter
interessiert es nicht. Die sehen, Reparatur, guggen auf
Nebenkostenabrechnung, ah! Hausmeisterkosten - kürzen. Dabei
werden diese Reparaturkosten nachweislich anderen
Kostenstellen zugeordnet. Und das wäre, bei Nachfrage, auch
nachvollziehbar.

… würde ich doch ganz gern mal die Lektüre von
diversen Bestimmungen empfehlen. Kann mir da jemand helfen?

Hier gibt es leider nur Urteile zu einzelnen Fällen und die
Berechnungsverordnung und die dazu gehörenden Urteile.

Genau hierzu würde ich mich freuen, ein paar Tips zu bekommen.
Die regionalen Unterschiede sind allerdings gewaltig.

Ich würde vorschlagen ggfls. diese Thread auf der persönlichen Ebene weiter zu führen, da es die Mehrheit hier sicher nicht interessiet.

Noch was. Alle meckern, Hausmeister zu teuer… Aber das alle
anderen Kosten superschnell steigen (Müllabfuhr, Strom,
Grundsteuer…) scheint aber niemanden zu interessieren. Die
Hausmeisterkosten belaufen sich im Moment bei 14 Cent/m²
Grundstück. Ich verstehe da nicht, warum dermaßen einer auf
Terz gemacht wird. Zumal dieser Kostenfaktor konstant bleibt.
Übrigens - interessante Sache! Mieter + Mieterverein gg.
Eigentümer + Hausverwaltung. Muß das sein?

Das Problem der Hausmeisterentlohnung ist mir durchaus bekannt. Insbesondere durch die Berufsgenossenschaft, bis zur 400 EURO Regel die Sozialversicheurng und, und, und… Mir ist bewusst, dass beinahe 1/3 der Hausmeisterkosten der Gesetzgeber verursacht hat.

Ich halte Hausmeisterkosten bei Reinigung des Treppenhauses, Bereitstellung und Reinigung der Müllbehälter, Aussenanlagepflege ( ohne größere Rasenteile), mit dem Winderdienst in Höhe von 250 - 300 EURO für eine 80-100 qm große Wohnung durchaus für akzeptabel. Darüber hinaus ist Prüfung angesagt.

Gruss Günter