Hausmeister+Verwalter in 1 person

Guten Tag meien Damen und Herrn,
Unsere WEG Verwalter (10 Einheiten) ist auch gleich Hausmeister. Zusammen mit andere freie Tge, nimmt er sich jeden Jahr ca 3 Monaten bezahlte Urlaub. Wie er meint stehe im sowieso 28 Tage pro berufsschweig zu Verfuegung (28 Tage als Verwalter und 28 als Hausmeister)?. Ausserdem verweigert er ein Hausmeister Vertrag zu unterschreiben. Ich denke ihm stehen 28 Tage zu und kein Hausmeister Vertrag auch kein Geld bezahlen ?. Ein Verwalter Vertrag ist vborhanden. Was ist richtig ?

Tut mir leid, davon habe ich keine Ahnung.

Guten Tag meien Damen und Herrn,
Unsere WEG Verwalter (10 Einheiten) ist auch gleich
Hausmeister. Zusammen mit andere freie Tge, nimmt er sich
jeden Jahr ca 3 Monaten bezahlte Urlaub. Wie er meint stehe im
sowieso 28 Tage pro berufsschweig zu Verfuegung (28 Tage als
Verwalter und 28 als Hausmeister)?. Ausserdem verweigert er
ein Hausmeister Vertrag zu unterschreiben. Ich denke ihm
stehen 28 Tage zu und kein Hausmeister Vertrag auch kein
bezahlen ?. Ein Verwalter Vertrag ist vborhanden. Was ist
richtig ?

Das ist eigentlich keine Frage: 1 Vertrag eine Urlaubsregelung.

Als Verwalter ist er ja nicht Angestellter sondern selbständig und über den Verwaltervertrag für die WEG tätig. Urlaub kann er auf eigene Rechnung machen soviel er will aber nicht von der WEG bezahlt.Anders sieht es beim Hausmeister aus, hier stellt sich die Frage ist er 1. als Angestellter der WEG, 2. als Selbständiger oder 3. als Angestellter des Verwalters tätig. Bei 1 steht ihm der gestzliche, von der WEG zu zahlende Urlaub zu. Bei 2 kann er Urlaub machen solange er will bzw. die WEG das akzeptiert. Bei 3 ist ja der Verwalter , in diesem Falle er selbst, sein Arbeitgeber und der Arbeitgeber hat ja für den Urlaub aufzukommen und nicht die WEG. Hat der Verwalter überhaupt die Berechtigung,ein angemldetes Gewerbe, ist er steuerlich angemeldet für diesen Beruf.Bei solchen Forderungen soll sich der Beirat einen seriösen Verwalter suchen.

Hausmeister+Verwalter in 1 person
Guten morgen. Herzlicher Dank fuer deine Reaktion. Die WEG zahlt der Verwalter pro Monat=12 Monaten/Jahr auf Vertragsbasis. Insgesamt ist der Verwalte=gleich Hausmeister ca 2 Monaten/Jahr wegens Urlaub nicht taetig-sprich Er ist einfach nicht da und telefonish nicht erreichbar. Eine Ersatz Person stellt er nicht. Es fehlt die WEG 2 Monaten eine Verwalter und 2 monaten ein Hausmeister. Muss die WEG der Verwalter und der Hausmeister fuer dieser Zeit (2x2 Monaten) weiter bezahlen ? Dies steht lose von eventuelle Urlaubsgeld etc. Das wurde deutlich erklaert in Ihr Schreiben. Dank in vorraus. M.vr.gr. Martin

Hausmeister+Verwalter in 1 person
Trotzdem Danke fuer Ihre Reaktion.

Ja, diese Meinung vertrete ich auch. Wenn eine Person mehere Teil Jobs innen hat, kann er nicht fuer jede einzeln Urlaub verlangen ? Mir ergeht das gleiche. Ich bin in verschiedene sparte taetig innerhalb der Firma, habe aber nur 28 Tage Urlaub insgesamt und nicht 28 Tage pro Teiljob/sparte. Danke fuer deine Reaktion

Das ist eigentlich keine Frage: 1 Vertrag eine
Urlaubsregelung.

Tut mir leid. Ich kenn mich nur mit Urlaub machen aus. Urlaubsrecht ist leider nicht mein Gebiet!

Hallo,

also, in der Regel ist ein Hausverwalter nicht Angestellter, sondern Dienstleister, das heißt, dass pro WE ein monatlich vereinbarter Betrag gezahlt wird.
Von einem extra Urlaub kann man also hier nicht reden.

Es kommt auf den Arbeitsvertrag als Hausmeister an. In einem solchen Arbeitsvertrag ist auch der Urlaubsanspruch festgeschrieben.

Mit besten Grüßen
B.Reinhardt

Moin,
ich würde mich mit den anderen Eigentümern zusammentun und mich bei einem Fachanwalt beraten lassen. Aus dem Bauch heraus bekommt der Verwalter das monatliche Hausgeld und der Hausmeister wird genauso bezahlt. Als Hausmeister macht der Mann offensichtlich Schwarzarbeit, warum will er keinen Vetrag unterschreiben? Das ist ein kritischer Punkt. Der Hausmeister sollte auch jeden Fall von der WEG unfallversichert sein!! Hausmeisterkosten können zum Teil steuerlich abgesetzt werden, dies wäre ohne Vetrag wohl nicht möglich.
Die geschilderte Verfahrensweise ist meiner Meinung nach nicht zulässig.
Ein Weg wäre auch die Urlaubsumlage verweigern, also nicht bezahlen. „Wenn sie der Meinung sind, das Geld steht ihnen zu so klagen sie doch.“ Ich bin mir sicher, dass keine Klage erfolgen wird.
Viel Erfolg -boboitze

Ich habe oefter geheort, dass ein Verwalter eigentlich ein Dienstleister ist. Er wird von WEG /Monat 12X/Jahr gezahlt. Urlaub sollte er also auf eigene Kosten zahlen=die WEG sollte der Verwalter nur 11 Monaten zahlen und er zahlt selber 1 Monat Urlaub.
Wie bereist beschrieben, hat die WEG mit der Hausmeister gar kein Vertrag-dementsprechend steht nicht fest beschrieben.

Wenn er >selbständige

Der Verwalter muss eine Rechnung mit MWst. schreiben und wird im Normalfall nicht monatlich bezahlt sondern im Rahmen eines gesetzlich vorgegebenen Verwaltervertrages der normalerweise eine Summe für die im Jahr anfallenden genau zu benennden Leistungen beinhaltet. Aus dieser Summe heraus muss er als selbständiger seinen Urlaub und seine Angestellten - Hausmeister bezahlen oder der Hausmst. hat einen separaten Vertrag mit der WEG.in dem ebenfalls alle Obligenheiten präzise benannt sind Er kann Dir als Eigentümer ja garkeine Verwaltergebühren bzw. Hausmstr. Kosten in Rechnung stellen, wenn für diesen Posten keine nachprüfbare Rechnung vorhanden ist er also die von der WEG eingehenden Zahlungen sicherlich auch nicht versteuert ,Er kann Urlaub machen soviel er will wenn er das finanziell verkraftet und die WEG damit einverstanden ist jedoch sollte ihn die WEG verpflichten einen "Notfallhausmeister " zu benennen, denn was passiert bei Rohrbruch etc. wenn er nicht erreichbar ist, wer kommt dann für die durch verspätete Reaktion anfallenden Schäden auf ?
Von solchen Verwaltern + Hausmeistern , die nur 10 Mon. erreichbar sind aber für 12 Monate Geld verlangen sollte man sich grundsätzlich trennen da diese Leute nach meinen Erfahrungen im Ernstfall auch nicht bereit sind Verantwortung zu übernehmen .Was sagt denn der Verwaltungsbeirat der WEG zu diesem Thema.
Alle meine Ausführungen in dieser Sache erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und ohne jegliches Obligo. Schmeisst den Mann raus, auch wenn ein beruflicher Verwalter sicher etwas teurer ist, aber irgendwann zahlt sich das aus, glaube mir ich war 15 Jahre Beiratsvors. einer WEG mit 76 Einheiten.

Kein Vertrag, kein Geld und kein Urlaub.
Ansonsten stehen ihm schon in jedem Arbeitsverhältnis Urlaubstage zu. Das heißt aber nicht, das er alle zusammenzählt und dann endlos bezahlten Urlaub macht.
Wenn jemand bei einem Job 6 Wochen Urlaub im Jahr hat, dann hat er ja nicht bei 10 Jobs 60 Wochen, erstens würde das gesamte Jahr dann nicht ausreichen und zweitens würde er dann wohl nicht mehr arbeiten müssen?
Also, kann das so nicht sein.
Das heißt also, nimmt er in seinem Erstberuf als Verwalter seinen Urlaub, dann muß er in seinem zweiten Beruf entweder auch Urlaub nehmen oder seine Wochenstunden abarbeiten.
Ich würde die anderen Eigentümer mal ansprechen und fragen, wie Sie die Sache sehen, dann mit dem Verwalter/Hausmeister sprechen. Er müßte dann auch einen Hausmeistervertrag unterschreiben.
Oder man nimmt bei der nächsten Verlängerung des Verwaltervertrages einen neuen Verwalter.

Hallo und guten Tag,
meiner Meinung nach ist ein bezahlter Urlaub von 3 Monaten für die Tätigkeiten wohl ein Witz.
Ich kann nicht entnehmen,ob Sie Eigentümer oder Mieter sind und wie sich die Gemeinschaft zusammensetzt.
Bei Eigentümer müsste die Gemeinschaft die Einstellung eines Verwalters, bzw. eines Hausmeisters bei einer jährlich gesetzlich geforderten Eigentümerversammlung entscheiden.
Wenn ein Verwalter bestimmt ist, der auch Hausmeisteraufgaben erledigt, müsste das vertraglich geregelt sein, auch die Bezahlung und die auszuführenden Tätigkeiten.
Von wem ist der Verwalter denn angestellt? Gibt es einen Arbeitsvertrag? Hier sind einige Fragen offen, die vorab geklärt werden müssen, um richtige Schlussfolgerungen zu ziehen.
Der geschilderte Sachverhalt gibt keinen Hinweis darauf, dass dem „Verwalter“ drei Monate bezahlten Urlaub zustehen. Sollte er für die beiden Tätigkeiten eingestellt worden sein, dürfte ihm auch nur anteilmässig Urlaub zustehen ( vielleicht halbe / halbe). Sollte er jedoch nur als Verwalter eingestellt worden sein, der auch Hausmeisteraufgaben erledigt, steht ihm m.E. nach nur der gesetzliche Urlaub für diese eine Tätigkeit zu.
Es bleibt also zu klären, wer für die Einstellung des Verwalters zuständig ist, wie seine Tätigkeiten aus- sehen u.a… Der oder die Eigentümer sind letztlich für einen Arbeitnehmervertrag verantwortlich.
Freundliche Grüsse aus Hildesheim,
Wilfried

Danke schön für dein Antwort. Der Verwalter wurde von die WEG eingestellt mit Vertrag. Urlaub wird in diese Vertrag nicht erwehnt. Ein Hausmeister Vertrag existiert nicht, Diese Tätigkeit wird trotzdem separat von WEG bezahlt. In der Jahresabrechnung stehen also 2 Punkten in die Abrechnung, 1x für der Verwalter und 1x für ein Hausmeister. Die Verwalter Tätigkeit wird in die WEG Gesetzgebung beschrieben. Ein Hausmeister Tätigkeit wird durch der Gesetzgeber nur beschrieben und sollte eigentlich in ein Vertrag festgelegt werden ?